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Ringvorlesung WS 2007/08 Lehren und Lernen der Philosophie Hegel Philosophieren heißt: Inhalte nachdenken. Prof. Dr. Ludwig Siep. Übersicht. I. Philosophie als Versöhnung mit der Wirklichkeit. II. Philosophie und Erziehung.
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Ringvorlesung WS 2007/08 Lehren und Lernen der Philosophie Hegel Philosophieren heißt: Inhalte nachdenken Prof. Dr. Ludwig Siep
Übersicht I. Philosophie als Versöhnung mit der Wirklichkeit II. Philosophie und Erziehung III. Öffentliche und geschichtliche Bedeutung philosophischer Bildung Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 2
I. Philosophie als Versöhnung 1. Philosophielehren und -lernen muss verankert werden in einem Verständnis von Erkennen und Wirklichkeit 2. „Sinn“ von Erkenntnis und Wissenschaft: Rationalität im Subjekt und im Objekt finden, nicht nur in den Formen (Kategorien), sondern in den Inhalten (Logik der Sache, begriffliche Wirklichkeit) 3. Wirkung von Philosophie: Zuhause sein in Welt und Geschichte, Einverständnis mit dem Schicksal (stoisch, christlicher Vorsehungsglaube) Natur und Geschichte sind „Geistig“ („Bei sich selbst im Anderen“) Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 3
I. Philosophie als Versöhnung (2) 1) Historische Erfahrungen: a) „Altes Reich“: Zusammenbruch einer Weltordnung, die nicht mehr verstanden und gelebt wurde b) Frankreich: Verfassung und Gesellschaftsordnung aus der Vernunft gegründet 2) Überwindung von Entzweiungen und Entfremdung a) Institutionen um der Menschen willen b) Soziale Wirklichkeit folgt Begriffen (Staat, Recht) c) Verwirklichung von Jenseitsvorstellungen im Diesseits der bürgerlichen Gesellschaft, des Staates, der religiösen Gemeinde („Reich des Geistes“) d) Grundtendenzen der Geschichte begreifbar Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 4
I. Philosophie als Versöhnung (3) 3) Idee der Philosophie: a) System aus einem selbständigen (absoluten) Prinzip des Seins und Erkennens (Spinoza) b) Entwicklungsprinzip ist die Subjektivität (Kant, Fichte) c) Natur und Geschichte als Selbstorganisation, die sich im menschlichen Wissen reflektiert („Geist“) Resultat: Die Philosophie zeigt, dass es in Natur und Geschichte „um den Menschen“ geht, der nicht fremden Wirklichkeiten gegenübersteht, sondern seiner eigenen (auch kollektiven) Vernunft, die sich historisch entfaltet und „verwirklicht“. Statt Unverständnis und permanenter Forderung: Begreifen und „Versöhnung“ (Theorie und vernünftiges Handeln) Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 5
II. Philosophie und Erziehung Um den Menschen zum Begreifen der Wirklichkeit zu „befreien“ ist Philosophie nötig. Grundsätzliche historische Aufgabe der Erziehung an Schule und Universität: Versöhnung von Aufklärung und „Metaphysik“ (religiöse und philosophische Lehren des Absoluten). Dazu notwendig: Neues Kategoriensystem, formale und inhaltliche (gebiets- und sachbezogene) Logik. Im Gymnasium von vertrauten Inhalten über abstrakte Begriffe zu systematischer Erkenntnis führen („Hören und Sehen vergehen“, „Bestimmungen unterscheiden“, „Entgegengesetztes in seiner Einheit“) Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 6
II. Philosophie und Erziehung (2) 5. Reihenfolge der Inhalte im Gymnasium: a) Unterklasse: Recht („Freiheit, Recht, Eigentum“), Moral, Religion. b) Mittelklasse: Spezielle Metaphysik (Kosmologie, philos. Psychologie, natürliche Theologie), ihre Kritik (Kant) und Neufassung (Hegel). Psychologie: Kants Kritik der Unsterblichkeits- beweise und Hegels „Phänomenologie“ (Überwindung des Subjekt-Objekt-Gegensatzes in allen Konstellationen). Kosmologie und Theologie: Gottesbeweise, Kants Kritik und Hegels logisch-semantische Aufhebung der kate- gorialen Gegensätze (sinnlich-intelligibel, endlich- unendlich etc.) Gott als Selbstreflexion der „logischen“ Wirklichkeit im Menschen. Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 7
II. Philosophie und Erziehung (3) 5. Reihenfolge der Inhalte im Gymnasium (Forts.): c) Oberklasse: Philosophische Enzyklopädie: Logik, Natur, Geist. Logik als systematische Entwicklung der „Sachbegriffe“. Naturphilosophie als Stufung raum-zeitlicher Selbst- verhältnisse. Subjektiver Geist: Selbstentfaltung der psychischen Vermögen und Erkenntnislehre. objektiver Geist: praktische Philosophie als Verwirk- lichung der Vernunft in Gesellschaft und Geschichte. absoluter Geist: Ästhetik, Religionsphilosophie, Meta- philosophie als Selbsterkenntnis des Geistes in seinen kulturellen Vergegenwärtigungen (anschaulich, narrativ, begrifflich) Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 8
III. Öffentliche und geschichtliche Bedeutung 1. Bedeutung der philosophischen Erziehung für Staat und Gesellschaft: a) „platonisch“: Erziehung von Wissenschaftlern, die vor allem als Staatsbeamte („allgemeiner Stand“) in Erziehung, Verwaltung und Regierung tätig sind (bis zum Staatsrat als Fürstenberatung). Sie müssen die vernünftigen Prinzipien der Rechtsordnung und Verfassung verstehen und anwenden. b) „aristotelisch“: Der Mensch ist politisches Lebewesen. Er muss Anteil nehmen an Gemeinschaftsaufgaben und an den Auseinandersetzungen um Recht und Unrecht. Allerdings teilweise vermittelt über die adelige „Herrschaft“ bzw. die Korporationen. Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 9
III. Öffentliche und geschichtliche Bedeutung (2) 1. Bedeutung der philosophischen Erziehung für Staat und Gesellschaft (Forts.): c) Aufklärung: Der Staat muss den „gebildeten“ Menschen begreifbar sein. Staat und Kirche müssen getrennt wer- den. Der Staat muss die Grundrechte für alle Menschen (z.B. Juden) gesetzlich konkretisieren. Freie Berufs- und Gewerbewahl und Marktökonomie müssen gesichert sein. Unverschuldetes Unglück muss sozial kompensiert werden (Familie, Berufsgenossenschaft, staatliche Maßnahmen). Philosophie erzieht zum kulturellen und moralischen Kosmopolitismus, aber nicht zum völkerrechtlichen. Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 10
III. Öffentliche und geschichtliche Bedeutung (4) Philosophie als Versöhnung ist vor allem Begreifen der Geschichte 2. Hegels Geschichtsphilosophie als Radikalisierung und Konkretisierung der Kantischen: Wir müssen nicht nur fragen, ob die Vernunft in der Geschichte fortschreitet – wir können Geschichte gar nicht anders wissen-schaftlich betrachten. Geschichtsphilosophie zeigt, dass Vernunft sich über die Erfahrungen und das Gedächtnis der Völker verwirklicht (Rechtliche Freiheit, einmal den Völkern bewußt, hat „unbezwingliche Stärke“, Enz. 1830, § 482). Wir können aber nur vergangene Geschichte begreifen, nicht prophezeien („Eule der Minerva“, Rechtsphilosophie). Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 11
III. Öffentliche und geschichtliche Bedeutung (5) 3. Hegel verknüpft die Kantische Vernunftgeschichte mit den Ideen Herders und der historischen Schule: Der „Volksgeist“ bestimmt die Kulturen und Geschichten der Völker (bei Hegel: größere kulturelle Einheiten wie antike und germanisch-christliche Welt). Aber in der Abfolge der Geschichte setzt sich eine vernünftige Gesamtentwicklung durch („Weltgeist“), der zum modernen Verfassungsstaat führt. 4. Völkerrechtlich bedeutet das allerdings, dass die Einzel-staaten oberste souveräne Einheiten bleiben und das Recht zum Krieg behalten. Unausführbare Ideen wie Kants Völkerbund als Weltstaat sind ohne rechtliche Bedeutung. Moderne Kriege setzen den europäischen Verfassungsstaat durch. Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 12
III. Öffentliche und geschichtliche Bedeutung (6) 5. Philosophie ist nicht nur Begreifen der Rechts- und Verfassungsgeschichte, sondern auch der Kunst-, Religions- und Philosophiegeschichte. Als „teleologische“ Entwicklung des Begriffs/Wesens von Kunst, Religion etc. 6. Aufhebung der Religion a) Die Grundvorstellungen der christlichen Theologie (als der vernünftigsten, letzten in der Religionsgeschichte), Trinität, Schöpfung/Menschwerdung/Erlösung müssen in philosophische Begriffe übersetzt werden (Allgemeinheit, Besonderheit, Einzelheit – Sein, Wesen, Begriff etc.) Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 13
III. Öffentliche und geschichtliche Bedeutung (7) b) Die religiösen Jenseitsvorstellungen realisieren sich („protestantisch“) in der Welt. Liebe: Familie u. soziale Einrichtungen Gerechtigkeit: Sozial- und Rechtsstaat, Vereinigung mit dem Absoluten: Staat, Kunst, religiöse und philosophische Gemeinde. Noch nicht vollendet. c) Die religiöse Gemeinde ist „Reich des Geistes“: (1) als wechselseitige moralische Erziehung (Kant), vor allem Integration des moralisch Abweichenden, Neuen; (2) als „rationale Mystik“: Erfahrung der Einheit mit dem Absoluten in Natur und Geschichte durch philoso-phisches Verstehen und (vor allem für die „Nicht-intellektuellen) existentielle Erfahrung (Andacht, Kult) Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 14
Einschlägige Texte Hegels: „Verfassungsschrift“ Vorrede der „Phänomenologie des Geistes“ Nürnberger Schriften (Gutachten zu Gymnasium und Universität) Grundlinien der Philosophie des Rechts Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundriss Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 15