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ZVR I Formen der Erledigung der Klage (Meier, ZPR, §33). Prof. Isaak Meier . Tabelle: Formen der Erledigung der Klage. Prozessentscheid bei Fehlen einer Prozessvoraussetzung. Besonderheit des Nichteintretensentscheid : Erledigung bei Fehlen einer Prozessvoraussetzung.
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ZVR IFormen der Erledigung der Klage (Meier, ZPR, §33) Prof. Isaak Meier
Besonderheit des Nichteintretensentscheid:Erledigung bei Fehlen einer Prozessvoraussetzung • Prüfung der Prozessvoraussetzungen von Amtes wegen (60 ZPO = Rechtsanwendung von Amtes wegen und Untersuchungsmaxime), • Keine materielle Rechtskraft für die Klage, jedoch für den Prozessentscheid; • Zeitpunkt der Entscheidung, falls die Prozessvoraussetzung bejaht wird: -- Endentscheid in der Sache oder -- Zwischentscheides, falls bestritten (237)
Erledigung durch gerichtlichen Vergleich: Doppelnatur: Privatrechtliche Seite/Wirkung: Prozessualer Seite/Wirkung: Erledigung des Verfahrens durch Vergleich selbst; Rechtskraft, Vollstreckbarkeit. Form nach ZPR! (208/241 ZPO); Anfechtung durch Revision (328) Privatrechtlicher (Innominat-) Vertrag: Massgebend OR/ZGB; materiellrechtliche Besonderheit für Willensmängel. Ausnahme Form und Anfechtung
Klageanerkennung (208 II ZPO) Materiellrechtliche Seite Prozessuale Seite Erledigung der Klage durch Anerkennung Rechtskraft Vollstreckbarkeit Form nach208/241 ZPO, Anfechtung mit Revision • Anerkennung des eingeklagten materiellen Anspruchs; • Willensmängel nach OR. • Form/Anfechtung nach ZPO!!!!
Vorbehaltloser Klagerückzug Materiellrechtliche Seite Prozessuale Seite Erledigung der Klage Umfassende Rechtskraft (Meier); andere Ansicht: nur Rechtskraft für identische Klage; keine Wirkung für Vorfragentscheidung. Ausnahmsweise Vollstreckung bei negativer Feststellungsklage. Form 208/241 ZPO; Revision … • (Ansicht Meier) Materiellrechtlich bindende Erklärung, dass Anspruch bzw. behauptete Rechtslage nicht besteht. • (andere Lehrmeinungen): Keine materiellrechtliche Wirkungen!!! • Form/Anfechtung
Sog. nicht «vorbehaltloser» Klagerückzug • Anwendungsbereich (65/63 ZPO): • Klagerückzug vor Zustellung der Klage beim Gericht • Klagerückzug mit Zustimmung der beklagten Partei • Klagerückzug mangels Zuständigkeit (63) Materiellrechtliche W. Prozessuale Wirkung Klagerückzug, Erledigung des Verfahrens, Jedoch keine Rechtskraft!!! Keinerlei materiellrechtliche Wirkungen!!
Erledigung des Verfahrens ohne Entscheid bei Gegenstandslosigkeit (242 ZPO)