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Willkommen zur Informationsveranstaltung des Instituts für Politische Wissenschaft. Der Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Formale Struktur des Studiengangs.
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Willkommen zur Informationsveranstaltung des Instituts für Politische Wissenschaft Der Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Formale Struktur des Studiengangs • Konsekutiver Studiengang, aufbauend auf einem BA-Abschluss mit Politikwissenschaft als Erst- oder Zweitfach im Umfang von mindestens 70 ECTS. • Regelstudienzeit vier Semester; darf um ein Semester überschritten werden. • Studienbeginn nur zum Wintersemester. • Gesamtumfang 120 ECTS, verteilt auf insgesamt neun Module (jeweils 10 ECTS) und die Masterarbeit (4. Fachsemester, 30 ECTS).
Der Studienaufbau Der Studiengang umfasst: ECTS • Das Fachstudium Politikwissenschaft in sechs Wahlpflichtmodulen (1. und 3. FS) 60 • Zwei Pflichtmodule: „Empirische Sozialforschung“ und „Internationale Politische Ökonomie“ (2. FS) 20 • Wahlpflichtmodul „Freies Ergänzungsstudium“ oder „Wissenschaftstheorie“ (2. FS) 10 • Die Masterarbeit (4. FS) 30
Die politikwissenschaftlichen Module • Pol SYS Analyse und Vergleich politischer Systeme • Pol IB Internationale Beziehungen • Pol PPT Politische Philosophie, Theorie und Ideengeschichte • Pol AERPolitik in außereuropäischen Regionen • Pol MRMenschenrechte und Menschenrechtspolitik • Pol OEK Internationale Politische Ökonomie
Die Modulstrukturen • Jedes Modul umfasst 4 SWS. • Ein Modul besteht i.d.R. aus einem Masterseminar (2 SWS) und einer Vorlesung (2 SWS); alternativ aus zwei Masterseminaren; im Theoriemodul sind ein Seminar oder eine Vorlesung sowie eine Übung oder ein Mentorat im Umfang von je 2 SWS vorgesehen. • Die Modulbeschreibungen finden sich auf der Homepage des Instituts unter: >Studium>Studiengänge>Master. • Es gibt jeweils eine Modulabschlussprüfung.
Lehrangebot und Studienplan I • In jedem Wintersemester (1. und 3. FS) wird in allen fünf Teilbereichen der Politikwissenschaft je ein Modul angeboten. Aus diesem Angebot sind jeweils drei Module zu belegen. • Das erste Sommersemester (2. FS) ist für die Module Empirische Sozialforschung, Internationale Politische Ökonomie und Ergänzungsstudium vorgesehen. • Das zweite Sommersemester (4. FS) dient der Anfertigung der Masterarbeit
Lehrangebot und Studienplan II • Im 1. und 3. FS werden jeweils drei politikwissenschaftliche Fachmodule studiert. • Bei insgesamt sechs zu absolvierenden Fachmodulen muss mindestens jeweils ein Modul aus drei der fünf politikwissenschaftlichen Teilbereiche besucht werden. • Daraus ergibt sich die Alternative, entweder - die gesamte Bandbreite des Angebots wahrzunehmen (Schwerpunktbildung in einem Teilbereich mit zwei Modulen) oder - in zwei oder drei Teilbereichen je zwei Module zu studieren (Schwerpunktbildung unter Auslassung von maximal zwei Teilbereichen).
Prüfungsanmeldung • Die Anmeldungen zu den Modulprüfungen erfolgt erst in der 6. Semesterwoche. • Die Module werden in „mein campus“ jeweils zwei Mal unter verschiedenen Nummern aufgeführt. • Studierende im 1. Fachsemester melden sich für ihre Module unter „Modulgruppe A“, Studierende im 3. Fachsemester unter „Modulgruppe B“ an. • Man meldet sich pro Modul nur einmal zur Prüfung an, auch wenn das Modul aus zwei Veranstaltungen besteht.
Studienschwerpunkt Öffentliches Recht • Studierenden, die im Bachelorstudiengang als Zweitfach Öffentliches Recht studiert und dabei 70 ECTS erworben haben, wird die Möglichkeit geboten, diese Spezialisierung im Master Politikwissenschaft zu vertiefen. • Dieser Studienschwerpunkt schlägt sich nieder in zwei Modulen (eines tritt im 2. FS an Stelle von 10 ECTS im Freien Ergänzungsstudium, eines im 3. FS an Stelle eines politikwissenschaftlichen Fachmoduls). • Beide „ÖR-Module“ bestehen ihrerseits aus Wahlpflichtveranstaltungen, bieten also die Möglichkeit der innerfachlichen Spezialisierung bzw. spezifischen Vertiefung.
Bewerbung und Zulassung I • Für diese neue Aufgabe wurde in der ZUV (Referat L 4) ein Masterbüro eingerichtet. Dieses Büro, nicht das Prüfungsamt ist ggf. Ihr Ansprechpartner. • Die Bewerbung erfolgt im ersten Schritt online über „mein campus“ (>Onlinebewerbung für Masterstudiengänge). • Im zweiten Schritt müssen die erforderlichen Unterlagen im Original per Post beim Masterbüro eingereicht werden. • Bewerbungen sind jeweils bis spätestens 15. August auf der Basis von insgesamt mindestens 140 ECTS möglich. • Erwartet werden bis zum BA-Abschluss 70 ECTS im Fach Politikwissenschaft. • Bewerben Sie sich möglichst bald, um Planungssicherheit – für Sie selbst und für das Institut – zu gewinnen.
Bewerbung und Zulassung II • Bewerber/innen mit einer Durchschnittsnote von 2,50 oder besser im Bachelorstudiengang (ggf. auf der Basis von 140 ECTS haben das sog. Qualifikationsfeststellungsverfahren bestanden und werden zugelassen. • Für Bewerber/innen mit einem Notendurchschnitt von 2,51 – 3,00 findet ein Auswahlgespräch (ca. 15 Minuten) statt. Dieses Gespräch entscheidet über die Zulassung. Es wird durch die Zugangskommission des Instituts von zwei Dozenten durchgeführt. • Bewerber/innen mit einer schlechteren Durchschnittsnote als 3,00 werden abgelehnt.
Bewerbung und Zulassung III • Unabhängig vom eigentlichen Qualifikationsfeststellungsverfahren müssen bei der Bewerbung Englischkenntnisse auf dem Niveau von C 1 des Europäischen Referenzrahmens (i. d. R. durch UNIcert III oder den TOEFL iBT mit mindestens 90 Punkten) nachgewiesen werden. • Auf (begründeten) Antrag können auch Kenntnisse in einer anderen wissenschaftsrelevanten Fremdsprache anerkannt werden. • Liegen entsprechende Nachweise vor Beginn des Studiums noch nicht vor, müssen sie bis zum Beginn des 3. Fachsemesters nachgewiesen werden (Zulassung unter auflösender Bedingung; eine Fristverlängerung ist nicht möglich!).
Vielen Dank für Ihr Interesse! Sicher haben Sie noch Fragen, die ich Ihnen gern beantworte.