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Förderung der Unternehmensfinanzierung

Förderung der Unternehmensfinanzierung. Förderbausteine. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007 – 2013 Grundgesetz, Artikel 91a Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) vom 6. Oktober 1969

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Förderung der Unternehmensfinanzierung

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  1. Förderung der Unternehmensfinanzierung Förderbausteine

  2. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007 – 2013 Grundgesetz, Artikel 91a Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) vom 6. Oktober 1969 36. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) für den Zeitraum 2007 bis 2010 Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) (RIGA) vom 19.02.2009 (ergänzend: SäHO, VwVfG, OP bei EFRE-Mitteln) Rechtsgrundlagen der GA-Förderung

  3. Gesamtdavon 1990 - 2008 2008 Anzahl d. geförderten Vorhaben 19.937 671 Gesamtinvestitionsvolumen 52.858 Mio. € 2.204 Mio. € GA/EFRE-Zuschüsse 8.576 Mio. € 362 Mio. € Neue Arbeitsplätze 264.826 7.964 Gesicherte Arbeitsplätze 269.267 23.514 Förderergebnisse einzelbetriebliche Investitionsförderung (GA/EFRE) nur investiv

  4. GA-Förderung der gewerblichen Wirtschaft Verteilung der Fördermittel nach Schwerpunktbranchen 2000-2008 (Stand: 31.12.2008) Gesamtsumme: 3.466 Mio €

  5. Investitionsfördermittel I • Einzelbetriebliche Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA/EFRE) • Die Basis-Fördersätze richten sich nach der Unternehmensgröße und bei Errichtungen nach dem Ort: • Erweiterung, Diversifizierung, Grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens 30% • Errichtung (Absenkungen für Dresden -7 und Leipzig -4%-Punkte siehe Folgefolie) 30% Zuzüglich ist ein KMU-Bonus möglich: • für kleine Unternehmen (plus 20%) und mittlere Unternehmen (plus 10%)

  6. Investitionsfördermittel II • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit überregionalem Absatz (entspr. Positivliste oder Absatz-Radius > 50 km) . Produktionsbetriebe und Dienstleistungen mit Industriellem Bezug • Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen • Investitionsvorhaben von besonderer Bedeutung (Abschreibungs- kriterium, oder 15% neue Arbeitsplätze) • gesicherte Gesamtfinanzierung inkl. angemessener Eigenmittelanteil • tragfähiges Unternehmenskonzept

  7. Investitionsfördermittel III • Der Fördersatz beziehtsich auf die förderfähigen Investitionsausgaben, d.h. auf • Gebäude, • neue abnutzbare Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens und • immaterielle Güter, wie z.B. Software-Lizenzen. • Nicht förderfähig sind: • Grundstückserwerb • Ersatzinvestitionen • Anschaffungskosten für Straßen-, Schienen- und Wasserfahrzeuge • gebrauchte Wirtschaftsgüter • geringwertige Wirtschaftsgüter (entsprechend dem Steuerrecht) • Investitionen in Betriebswohnungen • Bauzeitzinsen Die Förderfähigkeit der Investitionskosten ist wie folgt begrenzt: • auf 500 T€ pro neuen Arbeitsplatz (Apl) bei Errichtung (Ansiedlung) • auf 400 T€ pro neuen Arbeitsplatz bei Erweiterung, Diversifizierung (≥ 15% neue Apl) • auf 300 T€ pro neuen Arbeitsplatz bei Erweiterung, Diversifizierung ( Abschreibungskriterium) • auf 250 T€ pro gesicherten Arbeitsplatz (max. 100 Apl) ( Abschreibungskriterium) Dabei wird ein Ausbildungsplatz wie zwei Arbeitsplätze gewertet.

  8. Sachkapital- und lohnkostenbezogener Zuschuss • Antrag auf sachkapitalbezogene- oderlohnkostenbezogene Zuschüsse möglich • ►sachkapitalbezogener Zuschuss abhängig von förderfähigen Investitionskosten • ► lohnkostenbezogener Zuschuss • Lohnkosten für neu eingestellte Personen (2 Jahre)

  9. Errichtung einer neuen Betriebsstätte Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte Vorhabensarten

  10. Investitionsfördermittel IVKleine und mittlere Unternehmen* • Kleine Unternehmen sind unabhängige Unternehmen, die • weniger als 50 Personen beschäftigen und • einen Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. € haben. • Mittlere Unternehmen sind unabhängige Unternehmen, die • zwischen 50 und höchstens 249 Personen beschäftigen und • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € haben. • Für große Investitionsvorhaben (> 50 Mio. €) wird kein KMU-Bonus gewährt. • * Definition gemäß Anhang I der EG-Verordnung Nr. 800/2008

  11. Investitionsfördermittel V - Gesamtfinanzierung des Vorhabens • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. • Der Beitrag des Zuschussnehmers zur Finanzierung des Investitionsvorhabens muss mindestens 25 % der Gesamtfinanzierung betragen. • Dieser Mindestbeitrag darf keine Beihilfeelemente enthalten. • Es muss grundsätzlich ein Eigenmittelanteil des Zuschussnehmers von mindestens 10% der Gesamtfinanzierung gegeben sein.

  12. Investitionsförderung VI • Förderung der Sicherung bestehender Arbeitsplätze (250 T€ je Arbeitsplatz), Obergrenze 2,5 Mio €, befristet bis Ende 2009 • Wegfall 5%-Schwelle für neue Arbeitplätze; bereits ein neuer Arbeitsplatz kann gefördert werden (Abschreibungskriterium muss nach wie vor erfüllt sein) • Gleicher Fördersatz (30% + KMU-Bonus) für alle Vorhabensarten • Erhöhung des förderfähigen Jahresbruttolohns bei Lohnkostenförderung von 50 auf 70 T€

  13. Zielstellung Sicherung und Schaffung von qualifizierten Dauerarbeitsplätzen. Zielgruppe Produzierendes Gewerbe, Handwerk, Einzelhandel und Dienstleister mit regionalem Absatz* und wirtschaftsnahe Freie Berufe (technische, naturwissenschaftliche Berufe, Informations- und Kommunikationsberufe, Designer) mit maximal 20 Beschäftigten sowie ausgewählte niedergelassene Fachärzte. Allgemeine Grundsätze Zuschussförderung ohne Rechtsanspruch Durchfinanzierungsbetätigung der Hausbank Mindestinvestition = 10.000 Euro 25% Eigenbeitrag des Investors, 10% Eigenmittel Höhe der Zuwendung 35 – 45%, maximaler Zuschuss von 200.000 Euro nachrangig zu Beihilfen mit Rechtsanspruch (z. B. Investitionszulage) 5 Jahre Arbeitsplatzbindung 5 Jahre Mittelbindungsfrist kumulierbar mit anderen Förderprogrammen Vorbeginnsklausel * Regionaler Absatz = Absatz innerhalb eines Radius von 50 km um die zu fördernde Betriebsstätte. Betriebsstätte in Sachsen. Ausnahmen: Vorhaben in Dresden und Leipzig. Programm Regionales Wachstum Förderung von Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen

  14. GA-Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (1) • Öffentliche Infrastruktur, ein wichtiger StandortfaktorKeine erfolgreiche Unternehmensentwicklung ohne die notwendige Infrastruktur • Förderung von Infrastrukturmaßnahmen mit GA- Mitteln bei unmittelbarem Erfordernis für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft • Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur mit dem Ziel, Investitionen der gewerblichen Wirtschaft vorzubereiten, zu begleiten und zu unterstützen

  15. GA-Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (2) Insbesondere werden gefördert: • Industrie- und Gewerbegebiete auf Neu- und Altstandorten (Brachen) • Verkehrsverbindungen für die unmittelbare Anbindung von Gewerbebetrieben • Anlagen für die Wasserver- und Abwasserentsorgung (für Gewerbestandorte) • Geländeerschließung für den Tourismus und öffentliche Basiseinrichtungen des Tourismus • Gewerbe- und Technologiezentren für KMU • Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung • Infrastruktur für Netzwerke und Cluster

  16. GA-Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur Verteilung der Fördermittel nach Schwerpunkten 1991-2008 (Stand 31.12.2008) Werte in Mio€ Gesamtsumme: 5.067 Mio €

  17. GA-Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur • Allgemeine Voraussetzungen der Bewilligung (1) • Zuwendungsempfänger: • Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise • Rechtlich selbständige Unternehmen, deren Gesellschafter überwiegend Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und die Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen ist • Eingetragene Vereine, wenn die Infrastrukturmaßnahme im Auftrag der Gemeinde durchgeführt wird und die Gemeinde für den Fall der Fördermittelrückforderung eine Mithaftung übernimmt

  18. Kooperationsnetzwerke und • Clustermanagement (1) • Was fördert die GA? • Dauerhafte Netzwerke/ Cluster über geförderte Anlaufphase hinaus • Zusammenschluss von mindestens fünf Partnern – Rechtsform freigestellt (z.B. Verein) • mindestens die Hälfte KMU • diskriminierungsfreier Zugang von weiteren Partnern • finanzielle Beiträge der eingebundenen Unternehmen

  19. Kooperationsnetzwerke und • Clustermanagement (2) • Konditionen der Förderung • Förderhöchstsumme 500 T€, verteilt auf drei Jahre • Fördersatz bis zu 70 % der förderfähigen Kosten • Personalkosten bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtkosten • degressive Förderung: 50 % für das erste Jahr, 30 % für das zweite Jahr, Restfinanzierung im dritten Jahr • keine Förderung der betrieblichen Aufwendungen der beteiligten Unternehmen

  20. Förderung von Forschung und Entwicklung – Technologieförderung – primäre Ziele • FuE-Projekte möglich machen, die sonst nicht verwirklicht würden • Technologischen Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen stärken, insbesondere KMU • Das (weltweit) beste Know-how in sächsische KMU bringen • Sächsische Unternehmen und Forschungseinrichtungen so weit wie möglich an europäischer Technologiekooperation beteiligen • Wertschöpfungsketten unternehmensintern und –übergreifend mittels IT optimieren • Unternehmen Anreiz geben, FuE zu betreiben oder auszubauen

  21. Technologieförderung – sekundäre Ziele • Steigerung der Attraktivität des High-Tech-Standortes Sachsen für nationale und internationale Investoren und Forscher • Stärkung technologieorientierter Netzwerke und Cluster • Beitrag zu stabilem Wirtschaftswachstum • Steigerung der Effektivität und Effizienz von Produkten und Verfahren (z.B. zur Verbesserung der Lebensqualität oder zur Ressourcenschonung) • Sicherung vorhandener und Schaffung qualifizierter, zukunftsfähiger Arbeitsplätze n

  22. Förderprogramme • FuE-Einzel- und Verbundprojekte • Technologietransfer • Innovationsassistenten • E-Business n

  23. Der Staat verbürgt Kredite, um auch den Unternehmen, die über wenig Sicherheiten verfügen, Kreditfinanzierung zu ermöglichen. Er übernimmt bei Kreditausfall einen Teil der Verluste und entlastet dadurch Banken, die nicht ausreichend besicherte Kredite ohne diese Bürgschaften nicht zusagen würden. Dieses Instrument scheint deshalb auch geeignet, einer Kreditklemme entgegenzuwirken. Im Freistaat Sachsen können Unternehmen im Zusammenhang mit Kreditanträgen über ihre Hausbank Bürgschaften der BBS, der SAB oder PwC in einem Volumen zwischen 1 Mio. und 10 Mio. EUR erhalten. Verbürgt werden u. a. Kredite für Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Leasinggeschäfte, Unternehmensnachfolge. Der Verbürgungsgrad beträgt maximal 80%. Bewilligungen 2008: Bürgschaften Gesamtvolumen in Mio. EUR Bürgschaftsbank Sachsen 290 44,3 SAB 7 5,1 PwC (Landesbürgschaften) 3 62,1 Förderinstrumente des Freistaates Bürgschaftsprogramme

  24. Banken wollen Sicherheiten für die Darlehen. Vorteile: Minderung des Ausfallrisikos größere Engagementbereitschaft Zahlungsverpflichtung des Freistaates nur im Ausnahmefall (Ausfallbürgschaft) Bürgschaft warum?

  25. Bürgschaftshöhe max. 80% des Kredites, Laufzeit max. 8 Jahre bei Betriebsmitteln und max. 15 Jahre bei Investitionen tragfähiges Unternehmenskonzept volkswirtschaftliche Förderwürdigkeit Sicherung der Gesamtfinanzierung Beachtung beihilferechtlicher Vorgaben (z.B. 25%-iger Eigenbeitrag), angemessene Sicherheiten (z.B. selbstschuldnerische Haftung des Gesellschafters) Einzelheiten /Bürgschaften

  26. ZielStärkung der Eigenkapitalbasis der Unternehmen durch stille und offene Beteiligungen Grundgeringe Eigenkapital-Quoten sächsischer Unternehmen Voraussetzungen- tragfähiges Unternehmenskonzept, - Gesellschafter und Gläubiger müssen Finanzierungsbeiträge leisten. - keine Sanierung von Unternehmen Beteiligungsprogramme

  27. MBGtypisch stille Beteiligung bis 1 Mio. € marktübliches Entgelt (fix) und gewinnabhängige Vergütung, Laufzeit: bis zu 15 Jahre. SBGtypisch stille/offene Beteiligung bis 1 Mio. € fixer Zins (mind. 400 Basispunkte über Referenzzinssatz) sowie variabler, gewinnabhängiger Zins, Laufzeit: bis zu 10 Jahre. Einzelheiten/Beteiligungen WMSstille (bis 2,5 Mio. €) / offene Beteiligungen (bis 1 Mio. €) fixer Zins (mind. 400 Basispunkte über Referenzzinssatz) sowie variabler, gewinnabhängiger Zins, Laufzeit: i.d.R. bis zu 6 Jahre TGFSstille / offene Beteiligungen an Technologieunternehmen in der Seed- und Startup-Phase, bis zu 4 Mio. €

  28. Förderdarlehen werden in der Regel zu günstigeren Konditionen als marktüblich angeboten. Zinsverbilligungen und tilgungsfreie Jahre schonen die oft angespannte Liquidität mittelständischer Unternehmen und erleichtern die Rückführung der Kredite. GuW-Darlehen verbilligt der Freistaat durch einen Zinszuschuss, wobei Vorhaben außerhalb von Dresden und Leipzig am stärksten vergünstigt werden, um die Wirtschaft in den Regionen besonders zu fördern. Der Kredit beträgt max. 2,5 Mio. EUR. Finanziert werden u. a. Investitionen in Betriebs- ausstattung, Gebäude, Betriebsmittel, immaterielle Güter oder den Erwerb von Unternehmen. Zur Finanzierung kleinerer Gründungen wurde 2005 der ESF-Mikrodarlehensfonds aufgelegt, der Kredite bis zu 20.000 EUR vergibt. Da die Hausbanken dieses Kleinstkreditsegment kaum bedienen, werden die Darlehen ohne Hausbank und auch ohne Sicherheiten vergeben. Bedingung ist aber ein Eigenanteil zwischen 20% und 40%, der auch durch Eigen- und Sachleistungen aufgebracht werden kann. Bewilligungen 2008: Förderfälle Darlehensvolumen in Mio. EUR neue Arbeitsplätze GuW-Darlehen 220 44,4 821 ESF-Mikrodarlehen 286 4,3 185 Förderinstrumente des Freistaates Darlehensprogramme (1)

  29. Unternehmen in der Krise sind von der Nutzung vieler Förderprogramme ausgeschlossen. Mit dem Beratungszentrum Konsolidierung bei der SAB und den folgenden Programmen sind in Sachsen für diese Unternehmen spezielle Hilfen eingerichtet worden. Rettung, Umstrukturierung und Liquiditätshilfe von KMU Ziel ist die Überwindung von Rentabilitäts- und Liquiditätsproblemen durch: zinsverbilligte Darlehen bis zu 2,5 Mio. EUR Finanzierung von Forderungsausfällen, erhöhtem Betriebsmittelbedarf Umfinanzierung kurzfristiger Verbindlichkeiten Bewilligungen 2008: Förderfälle Volumen in Mio. EUR 30 7,4 Krisenbewältigung und Neustart potenziell wirtschaftliche Unternehmen werden im Insolvenzplanverfahren finanziell unterstützt: anteilige Übernahme der Kosten eines Insolvenzplans Massedarlehen zur Sicherung der Liquidität zur Stabilisierung des Unternehmens nach Bestätigung des Insolvenzplans - Finanzierung von Neu- oder Ersatzinvestitionen sowie Aufträgen Bewilligungen 2008: Förderfälle Volumen in Mio. EUR 17 0,3 Förderinstrumente des Freistaates Darlehensprogramme (2)

  30. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Förderbank des Bundes, hat im Rahmen des Konjunkturpakets I der Bundesregierung ein Sonderprogramm 2009 entwickelt. Maßnahmen in der Wirtschaftskrise (1) • Kredite für Investitionen und Betriebsmittel zu Marktkonditionen • vorrangig an KMU, auch an große Unternehmen bis 500 Mio. EUR Gruppenumsatz • Haftungsfreistellung für durchleitende Banken: 90% für Investitions-, 50% für Betriebsmittelkredite • Kredit beträgt max. 50. Mio. EUR • Zinsbindungsfrist von 3 Jahren

  31. Der Freistaat Sachsen wird gesunde Unternehmen mit Liquiditätsengpässen durch das Mittelstandsstabilisierungsprogramm unterstützen. Das Programm hat ein Volumen von 300 Mio. EUR. Eckpunkte: Entlastungszusagen (Bürgschaft) gegenüber Kreditinstituten/Hausbank i. H. v. 80% Begünstigte sind KMU der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, freie Berufe Finanzierung von zusätzlichem Betriebsmittelbedarf Umfinanzierung kurzfristig fälliger Passiva außer Steuern, öffentliche Abgaben und Bankverbindlichkeiten Umfinanzierung von Kontokorrentkrediten bei gleichbleibendem Hausbankobligo im Gesamtengagement Anschlussfinanzierung bei Hausbankwechsel In Sachsen wird das neue Förderangebot des Bundes damit u. a. um eine höhere Verbürgung von Betriebsmittelkrediten ergänzt. Maßnahmen in der Wirtschaftskrise (2)

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