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Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze. Gesetz zur Änderung des Infektionsschutz- gesetzes (IfSG) und weiterer Gesetze. Änderungen IfSG - Ziele
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Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutz-gesetzes (IfSG) und weiterer Gesetze Änderungen IfSG - Ziele • Vermeidung von 20 - 30% der geschätzten 400.000 bis 600.000 Krankenhausinfektionen jährlich (ergibt 80.000 bis 180.000 vermeidbare Fälle) durch • bessere Einhaltung von Hygieneregeln • sachgerechte Verordnung von Antibiotika • sektorenübergreifende Präventionsansätze • Stärkung von Qualität und Transparenz in der Hygiene
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutz-gesetzes (IfSG) und weiterer Gesetze Änderungen IfSG • Neuregelung des § 23 IfSG - Zusammenfassung der Regelungen zur infektionshygienischen Überwachung • Kommission für Krankenhaushygiene und Infektions-prävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) • Empfehlungen • zur Prävention nosokomialer Infektionen, • zu betrieblich-organisatorischen und • zu baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene • Geschäftsordnung zur notwendigen Beteiligung anderer Institutionen und Kommissionen
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutz-gesetzes (IfSG) und weiterer Gesetze Änderungen IfSG • Einrichtung einer Kommission für Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (Kommission ART) beim RKI • Empfehlungen zu allgemeinen Grundsätzen für Diagnostik und antimikrobielle Therapie • Leiter der Gesundheitseinrichtungen werden in die Verantwortung genommen • Umsetzung der Empfehlungen KRINKO und ART • Aufstellung innerbetrieblicher Hygienepläne • Überwachung durch die Gesundheitsämter, Berechtigung zum Betreten der Einrichtungen, Einsicht in die Unterlagen
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutz-gesetzes (IfSG) und weiterer Gesetze Änderungen IfSG • Verpflichtung der Bundesländer zum Erlass einer Rechts-verordnung über Hygienemaßnahmen (mit umfangreichem Kriterienkatalog) in Gesundheitseinrichtungen • Hygienische Mindestanforderungen an Bau, Ausstattung und Betrieb • Hygienekommission, personelle Ausstattung, Hygienebeauftragte, • Fort- und Weiterbildung, Schulung, Information, Dokumentation • Information von aufnehmenden Einrichtungen bei Verlegung, Entlassung oder Überweisung
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutz-gesetzes (IfSG) und weiterer Gesetze Änderungen IfSG • Kosten GKV für ambulante MRSA-Diagnostik und MRSA-Therapie jährlich rund 2,5 Mio. EUR • Kosten für die Krankenhäuser, verbleiben aber (derzeit) dort (76 Mio. EUR) • Kosten G-BA nicht quantifizierbar • Einsparungen GKV • Je 10.000 vermiedene Fälle 40 Mio. EUR • Ergibt bei vermiedenen 80.000 bis 180.000 Fällen 320 - 720 Mio. EUR
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutz-gesetzes (IfSG) und weiterer Gesetze Änderungen SGB V • Verpflichtung des G-BA zur Festlegung von Richtlinien zu • geeigneten Maßnahmen zur Hygienesicherung, • einrichtungsübergreifender Qualitätssicherung, • Festlegung von Indikatoren zur Beurteilung der Hygienequalität, • Aufnahme der Ergebnisse der Qualitätssicherung in die Qualitätsberichte, • Aufnahme bereits zugänglicher Erkenntnisse in die Qualitätsberichte • Jährliche Qualitätsberichte der Krankenhäuser ab 2013
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutz-gesetzes (IfSG) und weiterer Gesetze Änderungen SGB V • Verpflichtung des Bewertungsausschusses bis zum 31.10.2011 eine Vergütungsregelung für die ambulante Therapie zum 01.01.2012 zu regeln • Diagnostik • ambulante Eradikationstherapie • elektronische Dokumentation • Befristung der Vergütungsregelung auf zwei Jahre • Anschlussvereinbarung ab 01.01.2013 ist bis zum 31.10.2012 zu treffen
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutz-gesetzes (IfSG) und weiterer Gesetze Änderungen SGB V • Einrichtung einer Landesschiedsstelle für Vergütungen für Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen • Ein unparteiischer Vorsitzender • Zwei unparteiische Mitglieder • Gleiche Anzahl von Vertretern der jeweiligen Vertragsparteien • Anrufung der Schiedsstelle, wenn zwei Monate nach Aufforderung einer Partei keine Einigung erzielt wurde • Ermächtigung der Landesregierungen zum Erlass einer Landesschiedsstellenverordnung
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutz-gesetzes (IfSG) und weiterer Gesetze Änderungen SGB XI • Beteiligung der PKV an den Prüfungen der Pflegequalität • Verpflichtung der Landesverbände 10 % der Prüfungsaufträge an den Prüfdienst der PKV zuzuweisen • Grundlage sind die Qualitätsprüfungsrichtlinien des GKV-SV • Schiedsstellenlösung bei der Vereinbarung von Kriterien für die Überprüfung der Pflegeeinrichtungen (Pflege-TÜV)
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutz-gesetzes (IfSG) und weiterer Gesetze Weitere Gesetzesänderungen • Wettbewerbsstärkungsgesetz • Regelungen zum Konzept der Weiterleitungsstellen (geplante Einrichtung zum 01.01.2012) werden aufgehoben • Krankenhausentgeltgesetz • Aufhebung der Obergrenze für den Landesbasisfallwert bei Berücksichtigung der Mittel für das Pflegestellen-Förderprogramm
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutz-gesetzes (IfSG) und weiterer Gesetze Weitere Änderungen • Möglichkeit der Darlehensaufnahme für den GKV-SV zur Zwischenfinanzierung von Haftungsfällen • Aufbau von Deckungskapital für Altersversorgungs-zusagen der Medizinischen Dienste bis Ende 2049 • Aufnahme der DRV, Kn, LAK und BG in die Arge Institutionskennzeichen
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutz-gesetzes (IfSG) und weiterer Gesetze Zeitplan • 1. Lesung Bundestag 25.03.2011 • 1. Durchgang Bundesrat 15.04.2011 • Gegenäußerung Bundesregierung 04.05.2011 • Anhörung im Gesundheitsausschuss des 11.05.2011 Bundestages • Abschluss Ausschussberatungen Bundestag 08.06.2011 • 2./3. Lesung im Bundestag 09./10.06.2011 • 2. Durchgang Bundesrat 08.07.2011 • Inkrafttreten im Wesentlichen am Tag Mitte Juli 2011 nach der Verkündung