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Strategische Entwicklung von Impulszentren. Agenda. Kurzvorstellung der FFG Eckpunkte der Ausschreibung Beurteilungskriterien Auswahlverfahren Vorstellung des eCalls Wichtiges zur Darstellung der Kosten und Finanzierung Fragen. ORGANIGRAMM DER FFG. Qualitätsmanagement
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Agenda • Kurzvorstellung der FFG • Eckpunkte der Ausschreibung • Beurteilungskriterien • Auswahlverfahren • Vorstellung des eCalls • Wichtiges zur Darstellung der Kosten und Finanzierung • Fragen
ORGANIGRAMM DER FFG Qualitätsmanagement und Interne Audits Geschäftsführung Strategie Agentur für Luft- und Raumfahrt (ALR) Interne Services Basis- programme (BP) Struktur- programme (SP) Thematische Programme (TP) Europäische und internationale Programme (EIP) Projekt- controlling & Audit (PA) www.ffg.at
Ziele • Entwicklung und Stärkung zentraler Innovations-Kompetenzen der Impulszentren im Innovationssystem mit dem Fokus auf • High-Tech und innovative Unternehmensgründungen • junge innovative Unternehmen im Wachstum
Welche Vorhaben werden gefördert? • Konkrete strategisch ausgerichtete Vorhaben von Impulszentren in deren Funktion als Intermediäre zum Auf- und Ausbau immaterieller Infrastruktur (Aufbau von Dienstleistungen) • Verbesserung des Angebots anwendungsbezogener Innovations- und Wissenstransferleistungen speziell für High-Tech und innovative Unternehmensgründungen sowie junge innovative Unternehmen im Wachstum
Welche Vorhaben werden gefördert? • Verpflichtend: • Entwicklung eines strategischen Detailkonzepts für die Umsetzung neuer ertragsschaffender Dienstleistungen. • Dieses Detailkonzept muss sich in ein strategisches Gesamtkonzept der Zentren einfügen und zu einer Verbesserung der Eigenfinanzierung der Zentren beitragen. • Optional: • Entwicklung und Durchführung von Pilotprojekten zur Umsetzung des jeweiligen Detailkonzepts • Entwicklung von Qualifizierungsmaßnahmen für Impulszentren-ManagerInnen
Welche Vorhaben werden gefördert? • Vorhaben eines einzelnen Impulszentrums • oder Vorhaben in Form einer Kooperation zwischen Impulszentren • Achtung: pro FörderungswerberIn ist die Teilnahme in nur einem Antrag möglich (unabhängig ob als Einzelantragsteller oder Partner im Verbund)! • Trägergesellschaftenkönnen in ihrer Eigenschaft als Eigentümer von Impulszentren als FörderungswerberInnen Anträge für mehrere Impulszentren stellen. Jedoch kann aber jedes Impulszentrum als Organisationseinheit in nur einem Antrag vertreten sein und daher auch nur einmal max. 80.000 EUR Förderung bekommen.
Zielgruppen / Wer kann Förderung bekommen? • AntragstellerIn oder Partner im Projekt: • Impulszentren und Trägergesellschaften von Impulszentren in ihrer Eigenschaft als deren Eigentümer, einzeln oder in Verbünden • Landesgesellschaften, die bei Impulszentren Gesellschafterfunktion ausüben oder die strategische Steuerung von Zentren innehaben • Spezialisierte Innovationsdienstleister, die im Auftrag der Impulszentren oder deren Eigentümer ausschließlich oder überwiegend die Dienstleistungskomponente der Impulszentren darstellen. (Als AntragstellerIn zugelassen bzw. förderbar nur bei Kooperationsvertrag mit einem der in den beiden oben angeführten Punkten zugelassenen AntragstellerInnen).
Höhe der Förderung / Mitfinanzierung • Bei Vorhaben eines einzelnen Impulszentrums: • Förderung max. 80.000 EUR • Förderungsquote: max. 80% der förderbaren Kosten • Die verbleibenden mind. 20% sind als Eigenmittel (Cash und/oder In-Kind) von der AntragstellerIn einzubringen • Bei kooperativen Vorhaben: • Förderung pro Impulszentrum max. 80.000 EUR • Förderungsquote: max. 80% der förderbaren Kosten pro Partner • Die verbleibenden mind. 20% sind als Eigenmittel (Cash und/oder In-Kind) von der AntragstellerIn und von allen Partnern einzubringen.
Höhe der Förderung / Mitfinanzierung • De-minimis Regelung • Bestätigung (Formular im Download-Center), dass Beihilfen aus De-minimis-Programmen in den letzten 3 Steuerjahren die Obergrenze von insgesamt EUR 200.000,- nicht überschritten haben.
Wie lange ist die Laufzeit des Vorhabens? • in der Regel 12 Monate • max. 18 Monate • Abschluss des Vorhabens: bis spätestens 30.6.2014
Teilnahmevoraussetzungen • Bestätigung über eine vom jeweiligen Träger der FörderungswerberIn akzeptierte und autorisierte Strategie mit mittel- bis längerfristiger Wirkung. • Commitment (Bestätigung) des Trägers der FörderungswerberIn zur Profilbildung und zur Unterstützung der Umsetzung der neuen Dienstleistungen unter Bedachtnahme des Marktrisikos und der Marktakzeptanz. • Bestätigung über die Trennung von Immobilie und Dienstleistung in Form einer Sparten- bzw. Kostenrechnung. • Bitte im Betreff die Art der jeweiligen Bestätigung angeben!
Teilnahmevoraussetzungen • Bei Landesgesellschaften als FörderungswerberIn: Bestätigung über die strategische Steuerung der Zentren. • Bei spezialisierten Innovationsdienstleistern als FörderungswerberIn: Vorliegen des unterschriebenen Kooperationsvertrages (mit dem Impulszentrum bzw. mit der Trägergesellschaft des Impulszentrums).
Von der Call-Öffnung bis zur Förderungsentscheidung (Teil 1) Ausschreibungsstart:30.09.2011 Einreichschluss im eCall Deadline: 31.1.2012; 12:00 Uhr (MEZ) Formalprüfung durch die FFG keineBewertung der Inhalte (Stop-or-Go Entscheidung) Information über Ergebnis der Formalprüfung an AntragstellerIn (Nachricht im eCall)
Von der Call-Öffnung bis zur Förderungsentscheidung (Teil 2) Prüfung der richtlinienkonformen Kostendarstellung (keine Stop-or-Go Entscheidung) Weiterleitung der Anträge an Jury Jurysitzung: unabhängige Jury trifft Förderungsempfehlung Förderungsentscheidungdurch bmvit & BMWFJ(Stop-or-Go Entscheidung) Information über das Ergebnis der Förderungsentscheidung (gefördert/abgelehnt) an AntragstellerIn (Nachricht im eCall und per Post)
Nach welchen Kriterien beurteilt die Jury? • Qualität des Vorhabens • Qualität des Projektes zur strukturellen Verbesserung von Impulszentren (Qualitäts- und Innovationssprung) • Qualität der Projektplanung (Ziele, Arbeitsplan, Angemessenheit der Kosten) • Sicherstellung der Ausfinanzierung des Projekts • Eignung FörderungswerberIn/Projektbeteiligte • Kompetenzen und Qualifikation des Impulszentrumsmanagements hinsichtlich der Weiterentwicklung bestehender Dienstleistungen bzw. der Entwicklung neuer Dienstleistungen
Nach welchen Kriterien beurteilt die Jury? • Ökonomisches Potenzial und Verwertung • Marktrelevanz und Anwendungsbezogenheit, konkreter Nutzen • Längerfristige Perspektive des Projekts und der entwickelten Dienstleistungen auf die wirtschaftliche Situation des Impulszentrums • Spezifisches Programmziel • Regionale Verankerung (Einbettung in die Entwicklungsstrategie)
Inhalt • Förderbare Kosten • Förderungsansuchen / Kostenplan • Programmspezifika
Förderbare Kosten I • Förderbar sind ausschließlich projektnotwendige Kosten. Dem Vorhaben • zurechenbare Kosten sind alle Ausgaben bzw. Aufwendungen, die • direkt, • tatsächlich und • zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) • für die Dauer der geförderten Tätigkeit • nachweislich entstanden sind. • Regelungen zur Kostenanerkennung laut Kostenleitfaden Version 1.2. sind • einzuhalten – www.ffg.at/kostenleitfaden
Förderbare Kosten II • Personalkosten der ForscherInnen / TechnikerInnen und sonstiger Personen, soweit diese mit dem Forschungsvorhaben beschäftigt sind • Höchststundensätze • Stundenteiler an Beschäftigungsausmaß anpassen • Zeitaufzeichnungen (inkl. Tätigkeitsbeschreibungen) • Gemeinkostenzuschlag (GKZ), Pauschale 20% • Mitarbeitende GesellschafterInnen
Förderbare Kosten III • F&E-Infrastruktur Nutzunggefördert werden kann nur die anteilsmäßige, für die Forschungstätigkeit notwendige Nutzung • Sach- und Materialkosten • Verbrauchsmaterial • Geringwertige Wirtschaftsgüter
Förderbare Kosten IV • DrittkostenZukauf techn. Beratung,… • ReisekostenDiäten, Nächtigungs-, Fahrtkosten,… • Umsatzsteuer • Die auf die förderbaren Kosten entfallene Umsatzsteuer ist grundsätzlich nicht förderbar. (Ausnahme: keine Vorsteuerabzugsberechtigung des Förderungsnehmers)
Förderbare Kosten V • Nicht förderbare Kosten sind u.a.: • ohne unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben • außerhalb des Förderzeitraumes angefallen • aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen ausgenommen • bereits im Rahmen eines anderen Vorhaben gefördert • Finanzierungskosten (u.a.: Skonti, Zinsen bei Leasing, Bankspesen…) • Erwerb von Liegenschaften und unbewegliches Vermögen • Bewirtung
Förderungsansuchen • Sonderrichtlinie / Leitfaden • Kostenleitfaden Version 1.2. • Antragsformulare: • Kostenplan-Förderung (Tabellen) • Projektbeschreibung (Erläuterungen zum Kostenplan)
Kostenplan I • Berücksichtigung der Richtlinien (Höchststundensätze,…) • Kostenzusammensetzung und –verteilung detailliert erläutern (Projektbeschreibung) • Förderungssumme absolut, Förderungsquote • Anerkennungsstichtag für Kosten • Projektlaufzeit beginnt mit dem Entstehen und Geltendmachen der ersten förderbaren Kosten • Abrechnung erfolgt zu IST-Kosten
Kostenplan II • „Kostenplan_detailliert“ • „Kostenplan_kumuliert“ • (Excel-Dokumente) • Detaillierte Kostendarstellung in den Kostenkategorien(Erläuterungen siehe Excel-Dokument) • Von allen FörderungswerberInnen und ProjektpartnerInnen einzeln vollständig auszufüllen • Bei Konsortien: • Überprüfung durch Konsortialführung anhand Checkliste • Zusammenfassung aller Projektkosten und Finanzierungim Kostenplan_kumuliert
Programmspezifika • Im Rahmen dieser Ausschreibung zusätzlich nicht anerkennbare Kosten sind: • Ankauf von Anlagen und Betriebsmittel, Soft- und Hardware,… • Erwerb von Liegenschaften und unbeweglichem Vermögen
Zusammenfassung • Förderbare Kosten entstehen nachweislich: • direkt, • tatsächlich und • zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) • für die Dauer der geförderten Tätigkeit • Regelungen: • Kostenleitfaden Version 1.2. • Förderungsansuchen (Excel-Dokument): • „Kostenplan_detailliert“ • „Kostenplan_kumuliert“
Unterlagen… • finden Sie im Download-Center unter • www.ffg.at/impulszentren • Leitfaden zur Erstellung eines Antrags • Word-Dokument: Projektbeschreibung • Excel-Dokumente „Kostenplan Partner“ und „Kostenplan kumuliert“ • div. Vorlagen (z.B. De-minimis-Formular,…)
FORSCHUNG WIRKT. >> www.ffg.at Programm-Management martin.reishofer@ffg.at, DW 2402 sonja.kopic@ffg.at, DW 2405 barbara.klimon@ffg.at, DW 2305 Projektcontrolling & Audit martina.jilka@ffg.at, DW 6084 ernst.frischmann@ffg.at, DW 6076 christoph.strecker@ffg.at, DW 6086 abonnieren Sie unseren eNewsletter: >>www.ffg.at/enewsletter
Querschnittsthema HumanpotenzialTalente – Der Förderschwerpunkt des BMVIT Talente entdecken: Nachwuchs Talente nützen: Chancengleichheit Talente finden: ForscherInnen • Talente regional bis 03.02.2012 • Praktika für Schülerinnen und Schüler ab Februar 2012 • FEMtech Praktika für Studentinnen laufend bis 30.06.2012 • FEMtech Karriere laufend • FEMtech Forschungsprojekte bis 17.01.2012 • Karriere-Grants laufend • Die österreichische Jobbörse für Forschung, Entwicklung und Innovation Kontakt: DIin Andrea Rainer Weitere Informationen: www.ffg.at/talente
Querschnittsthema Humanpotenzial Forschungskompetenzen für die Wirtschaft (BMWFJ) Kompetenzaufbau: Qualifizierungs-seminare Kompetenzvertiefung: Qualifizierungsnetze Kompetenzerweiterung: Innovations-lehrveranstaltungen • Forschungsrelevante Qualifizierungsmaßnahmen • Laufende Einreichung • Max. 50.000 € • Wettbewerbsverfahren • Geplant 2012 • Max. 1.000.000 € • Wettbewerbsverfahren • Einreichfrist: 1. März 2012 • Max. 500.000 € Kontakt: Dr.in Corinna Wilken Weitere Informationen: www.ffg.at/forschungskompetenzen