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Änderungen im Zahlungsverkehr durch SEPA … per 01.02.2014. Vorstellung. Mark Gohmert Bereichsleiter Firmenkunden. Sarah Walter Beraterin für elektronische Bankdienstleistungen. Agenda. Einführung SEPA-Überweisung (SCT) SEPA-Lastschrift (SDD) Erforderliche Maßnahmen.
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Änderungen im Zahlungsverkehr durch SEPA … per 01.02.2014
Vorstellung Mark Gohmert Bereichsleiter Firmenkunden Sarah Walter Beraterin für elektronische Bankdienstleistungen
Agenda • Einführung • SEPA-Überweisung (SCT) • SEPA-Lastschrift (SDD) • Erforderliche Maßnahmen
SEPA - Produkte • SEPA-Überweisungen (SEPA Credit Transfer) seit 28. Januar 2008 • SEPA-Lastschriften (SEPA Direct Debit) seit 02. November 2009 • Kartenzahlung SEPA Cards Framework (SCF) • Erste Version 1.0 des technischen Formats – SCC (SEPA Card Clearing) ist verabschiedet • Voraussichtlich ab 2016
IBAN = International Bank Account Number / BIC = Business Identifier Code IBAN: DE38500930000000004711 • Der Kontoauszug enthält schon seit 2008 diese Angaben • Auf jeder VR-BankCard stehen diese Angaben auf der Rückseite zwischen dem Magnetstreifen und dem Unterschriftsfeld ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2)„Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10) BIC: GENO DE 51 RUS=RüsselsheimerVolksbank eG
Purpose Codes - Die neuen „Textschlüssel“ für SEPA Für die Kennzeichnung der Überweisungsart werden vierstellige Alpha-Codes verwendet. (verschlüsselter Verwendungszweck) Bsp: Lohn- und Gehaltsgutschriften => SALA Vermögenswirksame Leistungen => CBFF Detailinformationen: Anlage 3 des DFÜ-Abkommens der Deutschen Kreditwirtschaft unter:http://www.ebics.de/index.php?id=77 Verwendungszweck • Bisher 378 Zeichen, d.h. 14 Zeilen à 27 Zeichen • NEU 140 Zeichen, d.h. 4 Zeilen à 35 Zeichen
Agenda • Einführung • SEPA-Überweisung (SCT) • SEPA-Lastschrift (SDD) • Erforderliche Maßnahmen
SEPA-Überweisung SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer-SCT) • „IBAN only“ im nationalen Zahlungsverkehr (ab 2016 auch „SEPA-weit“) • Beleghafte und beleglose Einreichung möglich • Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit 01.01.2012) +1 Tag bei Belegen • Keine Betragsgrenze, allerdings Gebührengrenze ab 50.000 € • Außenwirtschaftsmeldung an die Bundebank bei Zahlungen außerhalb Deutschlands (ab 12.500 €) ist durch den Zahler vorzunehmen(http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Meldewesen/meldewesen.html)
Agenda • Einführung • SEPA-Überweisung (SCT) • SEPA-Lastschrift (SDD) • Erforderliche Maßnahmen
SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direkt Debit – SDD) Lastschriftarten: • SEPA-Basislastschrift (CORE) statt Einzugsermächtigung • SEPA-Firmenlastschrift (B2B) statt Abbuchungsauftrag Besonderheiten: • SEPA-Lastschriften sind Terminaufträge • Buchung zu einem Fälligkeitstag („D“) • Jeder Zahlungsempfänger (Lastschrifteinreicher) benötigt eine Gläubiger-ID und vergibt eine Mandatsreferenz • Einreichung von Lastschriften ausschließlich via Online-Banking möglich. Keine Disketten, USB-Sticks oder anderen Datenträgern – keine Belege • Vorabankündigung (Pre-Notification) des Lastschrifteinzugs notwendig
Gläubiger-Identifikationsnummer für Lastschrifteinreicher • Lastschrifteinreicher benötigen zwingend eine Gläubiger-Identifikationsnummer • Vergabe in Deutschland erfolgt über die Deutsche Bundesbank unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de • Gläubiger-ID kommt per eMail von der Bundesbank. Diese Mail bitte weiterleiten an ebl@r-volksbank.de • Aufbau der Gläubiger-ID ZZZ
Mandatsreferenz • Wird vom Zahlungsempfänger individuell vergeben • Bis zu 35 Stellen (alphanumerisch) • Kennzeichnet das Mandat • Beispiel für die Vergabe einer Mandatsreferenz: • Kundennummer zzgl. einer Variablen (4711.1) • Bei Änderung des Mandats (beispielsweise Änderung der Bankverbindung) muss eine neue Mandatsreferenz vergeben werden • Beispiel: 4711.2
Pre-Notification (Vorabankündigung) 1/2 • Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Zahlungsempfängers an den Zahler über die „anstehende Lastschrift“ • Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen. • Das Medium für die Pre-Notification ist nicht vorgeschrieben, möglich sind: • Brief, Vertrag, Rechnung • SMS, Telefon, Mail • Fax, Internet • Mitgeteilt werden: • Fälligkeitsdatum (Datum der Kontobelastung) • Betrag • Mandatsreferenz • Gläubiger-ID des Lastschrifteinreichers
Pre-Notification (Vorabankündigung) 2/2 • Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine einmalige Information vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine. • Ist zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen nicht anderes vereinbart, muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit der SEPA-Lastschrift dem Zahler vorliegen. • Eine Verkürzung der Vorlauffrist ist möglich. • Die Verkürzung sollte sinnvoll sein. Eine Verkürzung der Vorlaufzeit z.B. auf 2 Tage ist aufgrund der Einreichungsfrist zu kurz und daher nicht zielführend. • Kann über die AGB oder einzelvertraglich vereinbart werden. • Wenn keine Vorabankündigung erfolgt ist, darf der Zahlungsempfänger im Falle einer Rücklastschrift dem Zahlungspflichtigen keine Gebühren in Rechnung stellen.
Die SEPA-Basis-Lastschrift SDD-CORE
SEPA-Basis-Lastschrift Das SEPA-Lastschrift-Mandat für die SEPA-Basis-Lastschrift Wiederkehrende Zahlung Doppelweisung
SEPA-Basis-Lastschrift Umdeutungslösung „Einzugsermächtigung in SEPA-Mandat“ • Anstelle der Einholung eines (neuen) SEPA-Mandats haben die Einreicher von (Einzugsermächtigungs-) Lastschriften die Möglichkeit, ihre Kunden über die Umstellung von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren. Die erforderlichen Informationen sind: • Gläubiger-ID • Mandatsreferenz • exakter Umstellungstermin • errechnete IBAN und BIC (optional möglich, jedoch sehr sinnvoll) • Um von der Umdeutung Gebrauch machen zu können, müssen die Einzugsermächtigungen dem Zahlungsempfänger unterschrieben im Original vorliegen. • Eine vorhandene Einzugsermächtigung gilt dann als Mandat, wenn der Kunde der Umdeutung nicht widerspricht.
SEPA-Basis-Lastschrift Wesentliche Merkmale des SEPA-Basis-Lastschrift-Verfahrens • Keine beleghafte Einreichung möglich • Gläubiger-Identifikationsnummer • Verwendung eines einheitlichen Lastschriftmandatstextes (Autorisierung) • Vergabe einer Mandatsreferenz • Information des Zahlungspflichtigen per Pre-Notification über Belastung • Vorgegebenes Fälligkeitsdatum der Lastschrift („Due Date“ = D) • Vorlaufzeit der Lastschrift • bei Erstlastschriften mindestens 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit (D-6) bis ca. 15 Uhr, sonst + 1 Bankarbeitstag • Folgelastschriften D-3 bis ca. 15 Uhr, sonst + 1 Bankarbeitstag • maximal 45 Tage vor Fälligkeit • Neues Datenformat XML (auf Basis des ISO 2022 Standards) • Neue Rückgabefristen: • 8 Wochen bei autorisierten Lastschriften • 13 Monate bei nicht-autorisierten Lastschriften
Die SEPA-Firmen-Lastschrift SDD-B2B
SEPA-Firmen-Lastschrift Das SEPA-Firmen-Lastschriftmandat Wiederkehrende Zahlung Doppelweisung Doppelweisung
SEPA-Firmen-Lastschrift Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschrift-Verfahrens • Keine beleghafte Einreichung möglich • Nur zwischen Nicht-Verbrauchern möglich • Das Mandat muss der Zahlstelle vorliegen • Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer • Verwendung eines einheitlichen Lastschriftmandatstextes (Autorisierung) • Vergabe einer Mandatsreferenz • Information des Zahlungspflichtigen per Pre-Notification über die Belastung • Vorgegebenes Fälligkeitsdatum der Lastschrift („Due Date“ = D) • Vorlaufzeit der Lastschrift • mind. 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit (D-2) bis ca. 15 Uhr, sonst + 1 Bankarbeitstag • Maximal 45 Tage vor Fälligkeit • Keine Widerspruchsmöglichkeit bei autorisierten Lastschriften durch den Zahler
Agenda • Einführung • SEPA-Überweisung (SCT) • SEPA-Lastschrift (SDD) • Erforderliche Maßnahmen
Was ist jetzt zu tun? Erforderliche und mögliche Maßnahmen
Was ist jetzt zu tun? 1/2 • IBAN und BIC auf den Rechnungen angeben • Verwendete Software SEPA-fähig machen • Konvertierung von Stammdaten (Kontonummer, Bankleitzahl) in IBAN und BIC • IBAN und BIC von Kunden und Lieferanten überprüfen • IBAN und BIC von Mitarbeitern überprüfen • Bei Überweisungen Purpose-Codes beachten, insbesondere bei • Gehaltszahlungen • Vermögenswirksamen Leistungen usw. • Umstellung von Datenträgeraustausch und beleghaften Lastschriften auf Online-Banking
Was ist jetzt zu tun? 2/2 Betrifft Lastschrifteinreicher: • Gläubiger-ID beantragen • Bei der Bundesbank beantragen www.glaeubiger-id.bundesbank.de • Kopie an Bank (ebl@r-volksbank.de) • Neue Lastschriftinkassovereinbarung mit Bank abschließen • Umstellung der Zahlungsverkehrsprozesse • Systematik für Mandatsreferenz festlegen: z.B. Kundennummer + laufende Nummer • Ggf. kürzere Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) mit dem Zahlungspflichtigen vereinbaren • Neue Einreichungsfristen beachten (Basislastschrift: D-6/D-3; Firmenlastschrift: D-2) • Ggf. neue SEPA-Mandate einholen • mit Umdeutung, wenn aktuelle Einzugsermächtigung vorhanden • sonst Mandate einholen • Achtung: Bei Abbuchungsaufträgen ist keine Umdeutung möglich. Hier ist zwingend ein neues Mandat erforderlich (nur „Nicht-Verbraucher“)
Übersicht der Fristen Fälligkeitstag = Belastungstag - 2 Bankarbeitstage - 14 Kalendertage + 8 Wochen - 6 Bankarbeitstage - 3 Bankarbeitstage + 13 Monate Widerspruchsfrist des Zahlungs-pflichtigen Späteste Einreichung für Firmen-Lastschriften (vor 15:00 Uhr) Pre-Notification, falls nicht anders vereinbart Späteste Einreichung erstmalige Basis-Lastschrift (vor 15:00 Uhr) Widerspruchsfrist des Zahlungs-pflichtigen bei nicht autorisierten Lastschriften Späteste Einreichung für wiederkehrende Basis-Lastschriften (vor 15:00 Uhr)
Kontaktdaten Telefon: 0800 / 857 7000 eMail: ebl@r-volksbank.de Internet: www.r-volksbank.de/sepa Weitere Informationen Musterformulare, Musteranschreiben, Checklisten
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