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Lärm am Arbeitsplatz. Die Seuche der Zukunft wird der Lärm sein und die Menschheit wird den Lärm eines Tages ebenso bekämpfen müssen, wie die Pest und die Cholera. Robert Koch, Arzt Anfang 19. Jahrhundert. Einleitung.
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Die Seuche der Zukunft wird der Lärm sein und die Menschheit wird den Lärm eines Tages ebenso bekämpfen müssen, wie die Pest und die Cholera. Robert Koch, Arzt Anfang 19. Jahrhundert Einleitung
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) Seit 09. März 2007 Regelungen zum Lärm (1)
Was ist Lärm? Lärm ist ein Geräusch, das uns stören, belästigen und gesundheitlich schädigen kann. Geräusche sind Schallwellen, die das Ohr oder den Körper durch die Luft erreichen (Luftschall). Das Maß für die Lautstärke ist der Schalldruckpegel in Dezibel (A), abgekürzt dB(A). Lärm ist keine physikalisch exakt messbare Größe und wird von jedem Menschen unterschiedlich empfunden.
Lärm ist jeder Schall, der zu einer Beeinträchtigung des Hörvermögens oder zu einer sonstigen mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten führen kann. § 2 (1) LärmVibrationsArbSchV Was ist Lärm im Sinne der LärmVibrationsArbSchV?
Wie wirkt Lärm? Gesundheitsgefährdungdurch Lärm • psychische Reaktionen • vegetative Reaktionen • Hörschäden im Innenohr • mechanische Hörschäden
psychische Reaktionen vegetative Reaktionen mechanische Hörschäden Hörschäden im Innenohr Wie wirkt Lärm? erhöhter Blutdruck Verärgerung veränderte Atemrate Nervosität Muskelverspannungen Anspannung Hemmung der Magensaft- und Speichelsekretion Schreckreaktionen Tinnitus Platzen des Trommelfells Hörverlust Verständigungsprobleme Zerstörung der Haarzellen im Innenohr Signalwahrnehmung beeinträchtigt
Nervenstränge äußeres Ohr Hammer äußerer Gehörgang Innenohr Steigbügel Cortisches Organ Nervliches Zentrum des Innenohres Trommelfell Hörnerv Haarzellen Das menschliche Ohr Hörschäden sind irreversibel
Hörverlust Hörschäden sind irreversibel Eine Lärmschwerhörigkeit entsteht für den Betroffenen unmerkbar. Bei anhaltender Lärmbelastung dehnen sich die Sprachverluste immer weiter in den Sprachbereich aus! Lärmgeschädigte haben daher bei starken Nebengeräuschen Mühe, einem Gespräch zu folgen. Resultat ist eine zunehmende Isolation den Mitmenschen gegenüber.
dB (A) Mittelungspegel LAeq Schalldruckpegel LA T Zeit t Mittelungspegel Der Mittelungspegel ist der Pegel eines für eine beliebige Dauer einer Arbeits-schicht konstanten Geräusches.
dB (A) Beurteilungspegel LAr T = 8h Zeit t Beurteilungspegel Der Beurteilungspegel ist der Pegel eines für die Dauer einer achtstündigen Arbeits-schicht konstanten Geräusches.
Frequenz in kHz 0,125 0,25 0,5 1 1,5 2 3 4 6 8 10 - 10 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 1 - 2 Lärmjahre 5 - 10 Lärmjahre Hörverlust in dB 10 - 15 Lärmjahre > 15 Lärmjahre starke Hörausfälle,keine Lärmschwerhörigkeit Hörverlust Audiogramme nach Lärmarbeiten bei Beurteilungspegeln von 90 - 100 dB(A):
Schalldruckpegel dB(A) Arbeitsmittel / Tätigkeit gemessen am Ohr > 140 Pistole 121 Böller 112 Richtarbeiten 109 Winkelschleifer 106 Kettensäge 100 Kreissäge, Hobelmaschine 91 Schlagbohrmaschine, Rasenmäher 80 Lastkraftwagen 70 Staubsauger 60 Zimmerlautstärke Radio 30 Ruhiger Raum Lärmbeispiele (1)
Mittelungs-pegel dB(A) • Einwirkzeit • h min sec • Beispiele • für Beurteilungspegel LAr = 85 dB(A) • 85 • 8 • Grenzwert für Gehörgefährdung • 88 • Feuerlöschkreiselpumpe • 91 • Schlagbohrmaschine, Rasenmäher • 94 • Rüttelplatte • 97 • 30 • Freischneider, Motorsense • 100 • 15 • Kreissäge, Hobelmaschine • 103 • 7 30 • Tragkraftspritze • 106 • 3 45 • Kettensäge, Stromerzeuger • 109 • 1 52 • Winkelschleifer • 112 • 56 • Richtarbeiten • 115 • 28 • Druckluftmeißel Lärmbeispiele (2) • 4 • 2 • 1
Unterer AuslösewertTages-Lärmexpositionspegel LEX,8h = 80 dB(A) bzw. Spitzenschalldruckpegel LpC peak = 135 dB(C) Oberer AuslösewertTages-Lärmexpositionspegel LEX,8h = 85 dB(A) bzw. Spitzenschalldruckpegel LpC peak = 137 dB(C) LärmVibrationsArbSchV (1) Auslösewerte • sind bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen - haben Maßnahmen zur Folge
Maßnahmen 80 dB(A) 85 dB(A) Informations- und Unterweisungspflicht > = allgemeine arbeitsmedizinische Beratung > Gehörschutz zur Verfügung stellen > Gehörschutz-Tragepflicht Erst- und regelmäßige Nachuntersuchungen > = > = Nachuntersuchungen nach Tätigkeitsende > = Lärmbereichskennzeichnung > = Lärmminderungsprogramm > LärmVibrationsArbSchV (2) Erreichen (=) bzw. Überschreiten (>) der Auslösewerte
ExpositionswertTages-Lärmexpositionspegel LEX,8h = 85 dB(A) bzw. Spitzenschalldruckpegel LpC peak = 137 dB(C) LärmVibrationsArbSchV (3) Maximal zulässiger Expositionswert bei der Auswahl von Gehörschutz • ist der maximale Tages-Lärmexpositionspegel, der bei Verwendung eines persönlichen Gehörschutzes am Ohr des Arbeitnehmers ankommen darf • muss zwingend eingehalten werden, sonst unverzügliche Maßnahmen zur Reduzierung der Exposition erforderlich • soll irreversible Hörschäden verhindern