1 / 12

Welche Steuern sind für Gemeinden geeignet?

Welche Steuern sind für Gemeinden geeignet?. Otto Farny. Kriterien für Gemeindesteuern. Müssen von den Bürgern akzeptiert werden.(Es sollte einen Bezug zu kommunalen Leistungen geben.)

palani
Download Presentation

Welche Steuern sind für Gemeinden geeignet?

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Welche Steuern sind für Gemeinden geeignet? Otto Farny

  2. Kriterien für Gemeindesteuern • Müssen von den Bürgern akzeptiert werden.(Es sollte einen Bezug zu kommunalen Leistungen geben.) • Sollten möglichst einfach handhabbar sein. Der Abgabeneinhebungsapparat von Gemeinden kann nicht so komplex sein wie der des Bundes.

  3. Kriterien für Gemeindesteuern • Der Besteuerungsgegenstand sollte möglichst wenig mobil sein. • Ein Gemeindesteuerwettbewerb sollte möglichst vermieden werden. • Die Bemessungsgrundlagen sollten zwischen den Gemeinden möglichst gleichförmig verteilt sein.

  4. Kriterien für Gemeindesteuern • Der Besteuerungsgegenstand darf nicht schon vom Bund besetzt sein (Finanzverfassung). • Der Besteuerungsgegenstand darf nicht in einer anderen Gemeinde liegen.

  5. Einkommensteuern • Beispiel Schweiz: Hier gibt es Gemeindezuschläge zur bundesweit einheitlich ermittelten Einkommensteuer. Kriterium Hauptwohnsitz Probleme: * hohe Komplexität * Steuerwettbewerb zwischen den Gemeinden mit sozialen Folgen * Doppelbesteuerungsprobleme

  6. Körperschaftsteuer • Als eigene Gemeindesteuer sehr problematisch. • Probleme: * Steuerdumping durch die Gemeinden. * Die Bemessungsgrundlagen sind sehr ungleich zwischen den Gemeinden verteilt. * Die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen ist äußerst komplex.

  7. Gewerbesteuer • Jede Betriebsstätte erhält auch kommunale Leistungen. Es ist deshalb nicht unvernünftig eine Betriebsstätte in einer Gemeinde nach der Wertschöpfung zu besteuern. 1994 wurde die Gewerbeertragsteuer abgeschafft und die Lohnsummensteuer erhöht (Kommunalsteuer). Dieser Steuer fehlt seitdem die logische Begründung. Außerdem ist dadurch das gesamte Steuersystem in eine Schieflage geraten: Die fehlende Sozialversicherungspflicht der Gewinne der Körperschaften wurde durch die Gewerbesteuer teilweise neutralisiert; die Lohnsumme wird im Verhältnis zu den Gewinnen von Körperschaften unverhältnismäßig hoch besteuert.

  8. Gewerbesteuer • Technisch funktionierte die Gewerbesteuer so: Der Gewinn des Unternehmens wurde vom Finanzamt festgestellt. Der Gewinn wurde je nach den Umsätzen durch einen Zerlegungsbescheid auf einzelne Betriebsstätten aufgeteilt. Der Gewerbesteuersatz war für alle Gemeinden gleich. • Dadurch wurden die Bedenken einer zu großen Komplexität für kleinere Gemeinden oder eines Steuerdumpings obsolet. Eine so konzipierte Wertschöpfungsabgabe als Gemeindesteuer erscheint mit durchaus vernünftig.

  9. Verbrauchs- und Verkehrssteuern • Verbrauchs- und Verkehrssteuern sind heute umfassend durch EU-Recht geregelt. Jede kommunale Abgabe in diesem Bereich läuft Gefahr durch den EUGH aufgehoben zu werden. • Letztes Beispiel: Getränkesteuer • Außerdem wird es im modernen Wirtschaftsleben immer schwieriger den Verbrauchs- oder Verkehrsort zu bestimmen. Die Probleme, die man aus dem internationalen Steuerrecht kennt, auf die Kommunen zu verlegen, ist nicht besonders schlau.

  10. Immobiliensteuern • Da Immobilien nicht verschoben werden können – klassische Gemeindesteuern, sei es in der Form Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Bodenwertabgabe, Umwidmungssteuer usw. • Jedenfalls reformbedürftig ist die Gundsteuer.

  11. Grundsteuer • Siehe: Aufhebung der Grunderwerbsteuer durch den Verfassungsgerichtshof. • Reformmöglichkeiten: • Grazer Modell des Städtebunds • Neubewertung der Grundstücke auf Basis der elektronischen Kaufpreissammlung

  12. Danke!

More Related