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GESUNDHEITSMANAGEMENT IV Teil 2 Prof. Dr. Steffen Fleßa Lst. für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Gesundheitsmanagement Universität Greifswald. Gliederung. 1 Informationswirtschaft 2 Jahresabschluss 3 Controlling 4 Betriebsgenetik. Gliederung. 1 Informationswirtschaft
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GESUNDHEITSMANAGEMENT IVTeil 2Prof. Dr. Steffen FleßaLst. für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und GesundheitsmanagementUniversität Greifswald
Gliederung 1 Informationswirtschaft 2 Jahresabschluss 3 Controlling 4 Betriebsgenetik
Gliederung 1 Informationswirtschaft • Jahresabschluss 2.1 Grundlagen 2.1.1 Bilanztheorie 2.1.2 Jahresabschluss nach HGB 2.1.3 Internationale Standards 2.2 Jahresabschluss des Krankenhauses 2.2.1 Krankenhausbuchführungsverordnung 2.2.2 Abgrenzungsverordnung 2.2.3 Sonderposten 2.3 Bilanzanalyse 3 Controlling 4 Betriebsgenetik
Einordnung ins System • Systemmodell: Relationen • informationell – materiell – personell • interne und externe Relationen • Jahresabschluss • primär externer Informationsfluss • bedingt interner Informationsfluss
2.1.1 Bilanztheorien • Allgemein: Bilanz = Gegenüberstellung von zwei Tatbeständen • Wertmäßige Bilanz: z. B. in Euro • Umfang der Bilanz • Gesamtwirtschaftliche/volkswirtschaftliche Bilanzen, außenwirtschaftliche Bilanzen (Handelsbilanz, Leistungsbilanz, Zahlungsbilanz,...) • Einzelwirtschaftliche/betriebswirtschaftliche Bilanzen • Stichtagsbezogene, wertmäßige Gegenüberstellung der Bestandsgrößen Vermögen und Schulden eines Betriebes
Ziele • Rechnungslegung gegenüber • Management • Kapitaleignern • Öffentlichkeit (z. B. Finanzamt) • Funktionen • Dokumentationsfunktion • Gewinnermittlungsfunktion • Informationsfunktion • Planungs- und Steuerungsfunktion • nur bedingt, da • Bilanz als Stichpunktrechnung • „Was geschieht zwischen den Jahren“? • Bilanz als Vergangenheitsrechnung • „Wer schaut schon in den Rückspiegel, wenn er vorwärts fahren will?“
Typologie • Nach dem Bilanzinhalt • Nach dem Anlass • Nach dem Bilanzierungszeitraum • Nach dem Abrechnungskreis • Nach dem Empfänger • Nach der Rechtsnorm
Typologie • Nach dem Bilanzinhalt • Nach dem Anlass • Nach dem Bilanzierungszeitraum • Nach dem Abrechnungskreis • Nach dem Empfänger • Nach der Rechtsnorm • Beständebilanz als Zeitpunktrechnung • Verkehrsbilanz als Zeitraumrechnung • Erfolgsbilanz (= Gewinn- und Verlust-Rechnung) • Bewegungsbilanz (=Kapitalflussrechnung)
Typologie • Nach dem Bilanzinhalt • Nach dem Anlass • Nach dem Bilanzierungszeitraum • Nach dem Abrechnungskreis • Nach dem Empfänger • Nach der Rechtsnorm • Ordentliche Bilanzen • Sonderbilanzen • Gründungsbilanz • Umwandlungsbilanz • Fusionsbilanz • Sanierungsbilanz • Insolvenzbilanz • Liquidationsbilanz
Typologie • Nach dem Bilanzinhalt • Nach dem Anlass • Nach dem Bilanzierungszeitraum • Nach dem Abrechnungskreis • Nach dem Empfänger • Nach der Rechtsnorm • Tagesbilanz • Wochenbilanz • Monatsbilanz • Quartalsbilanz • Halbjahresbilanz • Jahresbilanz
Typologie • Nach dem Bilanzinhalt • Nach dem Anlass • Nach dem Bilanzierungszeitraum • Nach dem Abrechnungskreis • Nach dem Empfänger • Nach der Rechtsnorm • Einzelbilanzen • Zusammengefasste Bilanzen • Gemeinschaftsbilanz • Konzernbilanz
Typologie • Interne Bilanzen • Externe Bilanzen • Nach dem Bilanzinhalt • Nach dem Anlass • Nach dem Bilanzierungszeitraum • Nach dem Abrechnungskreis • Nach dem Empfänger • Nach der Rechtsnorm
Typologie • Freiwillige Bilanzen • Sozialbilanz • Interne Bilanzen • Vertraglich vereinbarte Bilanzen • Z. B. für Kreditgeber • Gesetzlich vorgeschriebene Bilanzen • Handelsbilanz • Steuerbilanz • Nach dem Bilanzinhalt • Nach dem Anlass • Nach dem Bilanzierungszeitraum • Nach dem Abrechnungskreis • Nach dem Empfänger • Nach der Rechtsnorm
Sozialbilanzen • Inhalt: • Rechenschaft über die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen betrieblicher Tätigkeit • Eigentlich keine Bilanz • Ansätze • Sozialbericht • Verbaler Bericht über gesellschaftliche Aktivitäten des Betriebes und seiner Mitarbeiter • Wertschöpfungsrechnung • Beitrag des Betriebes zum Sozialprodukt • Quantitativ • Wertschöpfungsverteilung (Innenfinanzierung, Löhne,...) • Sozialrechnung • Gesellschaftsbezogene Aufwendungen und Erträge • Z. B. Aufwendungen für Umweltschutz • Sozialbilanzen sind freiwillig • Instrument der Öffentlichkeitsarbeit
Systeme der Bilanztheorien: Überblick • Formale Bilanztheorien • Inhalt: Wesen der Bilanz • Arten: • statische Bilanztheorie • dynamische Bilanztheorie • Materielle Bilanztheorie • Inhalt: Höhe der Bewertung
Statische Bilanztheorie • Wesen der Beständebilanz • Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital • Passiva: Kapitaldisposition (= Woher bekam ich mein Kapital?) • Aktiva: Vermögensdisposition (= Was habe ich mit Kapital gemacht?) • GuV-Konto • Kapitalertragsbilanz: GuV bilanziert die Veränderung des Kapitals • Verbindung verschiedener Beständebilanzen • GuV und Bilanz • GuV als Unterkonto des Eigenkapitalkontos • Aufwand = Kapitalverzehr • Ertrag = Kapitalersatz • Gewinn = Kapitalzuwachs • Verlust = Kapitalvernichtung
Statische Bilanztheorie • Zweck der Bilanz nach statischer Vorstellung • Ausweis von Kapital und Vermögen • Vorsichtsprinzip: • Nur zu realisierende Werte dürfen aktiviert werden • es gibt keine „zu erwartenden Erträge“ • Alle möglichen Inanspruchnahmen des Kapitals müssen passiviert werden • es gibt „zu erwartende Aufwendungen“: Rückstellungen • Gläubigerschutz • Nach statischer Bilanztheorie und Vorsichtsprinzip wird Risiko nicht in Zukunft übertragen, sondern jetzt in der GuV sichtbar. • Primäre Ausrichtung am Gläubigerschutz
Dynamische Bilanztheorien • Wesen der Beständebilanz: • Zusammenfassung aller noch nicht erfolgswirksam gewordenen Werte • Herleitung der Beständebilanz aus Bewegungsgrößen • Guv • Bilanz als Unterkonto der GuV • Bilanz gehört eigentlich nicht zur Buchhaltung! • Bilanzieller Ausweis aller Aufwendungen und Erträge, die in der laufenden Periode noch nicht angefallen sind • Zweck der Beständebilanz: • Nicht „richtiger“ Ausweis von Beständen • Sondern richtige Erfolgsermittlung, d.h. zeitgerechte Zuteilung des Erfolgs
Materielle Bilanztheorien: Überblick • Inhalt: Theorie des Wertes einzelner Bilanzpositionen • Übersicht über die Wertansätze • Nach dem Gegenstand der Bewertung • Nach dem Bewertungsmaßstab • Nach der Objektivität • Nach der Herkunft des Wertes • Nach dem Zeitpunkt
Materielle Bilanztheorien: Überblick • Einzelwert eines Vermögensgegenstandes (einzeln verkauft) • Gesamtwert eines Betriebes (weitergeführt) • Teilwert (Einzelner Vermögensgegenstand, Betrieb weitergeführt) • Inhalt: Theorie des Wertes einzelner Bilanzpositionen • Übersicht über die Wertansätze • Nach dem Gegenstand der Bewertung • Nach dem Bewertungsmaßstab • Nach der Objektivität • Nach der Herkunft des Wertes • Nach dem Zeitpunkt
Materielle Bilanztheorien: Überblick • Substanzwert (Kaufpreis, Herstellkosten) • Ertragswert (Barwert zukünftiger Erträge) • Nutzwert (individueller Nutzen) • Inhalt: Theorie des Wertes einzelner Bilanzpositionen • Übersicht über die Wertansätze • Nach dem Gegenstand der Bewertung • Nach dem Bewertungsmaßstab • Nach der Objektivität • Nach der Herkunft des Wertes • Nach dem Zeitpunkt
Materielle Bilanztheorien: Überblick • Inhalt: Theorie des Wertes einzelner Bilanzpositionen • Übersicht über die Wertansätze • Nach dem Gegenstand der Bewertung • Nach dem Bewertungsmaßstab • Nach der Objektivität • Nach der Herkunft des Wertes • Nach dem Zeitpunkt • Verkehrswert („nach allgemeiner Verkehrsanschauung“) • Subjektiver Wert
Materielle Bilanztheorien: Überblick • Schätzwert • Anschaffungswert • Verkaufswert (Endprodukte) • Liquidationswert (=Gebrauchtgütermarkt) • Inhalt: Theorie des Wertes einzelner Bilanzpositionen • Übersicht über die Wertansätze • Nach dem Gegenstand der Bewertung • Nach dem Bewertungsmaßstab • Nach der Objektivität • Nach der Herkunft des Wertes • Nach dem Zeitpunkt
Materielle Bilanztheorien: Überblick • Inhalt: Theorie des Wertes einzelner Bilanzpositionen • Übersicht über die Wertansätze • Nach dem Gegenstand der Bewertung • Nach dem Bewertungsmaßstab • Nach der Objektivität • Nach der Herkunft des Wertes • Nach dem Zeitpunkt • Vergangenheitswert • Gegenwartswert (=Tageswert, Barwert) • Zukunftswert
Ertragswert • Inhalt: Barwert zukünftiger Erträge eines Investitionsgutes/einer Unternehmung • Berechnung: • mit • EW: Ertragswert • Et: Ertrag in Periode t • i: Zinssatz • t: Zeit-Index
Materielle Bilanztheorie: Grundsätzliche Ansatzpunkte • Nominelle Bilanztheorie • Bilanzierungswert = Anschaffungswert • Ausgangslage: statische Wirtschaft, stabile Preise, stabile Währungen • Nominalwertprinzip der Steuergesetzgebung • Organische Bilanztheorie • Bilanzierungswert = Wiederbeschaffungswert • „Inflation Accounting“ • Vermeidet Substanzverlust (Kapazitätsverlust) im Zeitablauf
2.1.2 Jahresabschluss nach HGB • Handelsgesetzbuch (HGB) • Erstes Buch: Handelsstand • Zweites Buch: Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft • Drittes Buch: Handelsbücher • Viertes Buch: Handelsgeschäfte • Fünftes Buch: Seehandel
Drittes Buch: Handelsbücher (§§ 238 - 342a) • 1. Abschnitt: Vorschriften für alle Kaufleute • 2. Abschnitt : Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandels-gesellschaften • 3. Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften • 4. Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige • 6. Abschnitt: Prüfstelle für Rechnungslegung
Drittes Buch: Handelsbücher • 1. Abschnitt: Vorschriften für alle Kaufleute • 1. Unterabschnitt: Buchführung. Inventar • 2. Unterabschnitt: Eröffnungsbilanz. Jahresabschluss • 3. Unterabschnitt: Aufbewahrung und Vorlage • 4. Unterabschnitt: Landesrecht • 2. Abschnitt : Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften
HGB: Buchführung, Inventar, Allg. Vorschriften § 237 (aufgehoben) § 238 (Buchführungspflicht) § 239 (Führung der Handelsbücher) § 240 (Inventar) § 241 (Inventurvereinfachungsverfahren) § 242 (Pflicht zur Aufstellung einer Bilanz) § 243 (Aufstellungsgrundsatz, insb. GoB) § 244 (Sprache. Währungseinheit) § 245 (Unterzeichnung, Unterschrift)
HGB: Ansatzvorschriften § 246 (Vollständigkeit. Verrechnungsverbot) § 247 (Inhalt der Bilanz) § 248 (Bilanzierungsverbote) § 249 (Rückstellungen) § 250 (Rechnungsabgrenzungsposten) § 251 (Haftungsverhältnisse)
HGB: Bewertungsvorschriften §252 (Allgemeine Bewertungsgrundsätze) § 253 (Wertansätze der Vermögensgegenstände und Schulden) § 254 (Steuerrechtliche Abschreibungen) § 255 (Anschaffungs- und Herstellungskosten) § 256 (Bewertungsvereinfachungsverfahren)
§ 266: Gliederung der Bilanz(Kapitalgesellschaften) (1) Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. Dabei haben große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3, 2) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten; • Geschäfts- oder Firmenwert; • geleistete Anzahlungen;
Grundstücke, grundstücksglei-che Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken; • technische Anlagen und Maschinen; • andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung; • geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;
Anteile an verbundenen Unternehmen; • Ausleihungen an verbundene Unternehmen; • Beteiligungen • Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteili-gungsverhältnis besteht; • Wertpapiere des Anlagevermögens; • sonstige Ausleihungen.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; • unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen; • fertige Erzeugnisse und Waren; • geleistete Anzahlungen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (LuL), (F.a.L.L.); • Forderungen gegen verbundene Unternehmen; • Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; • sonstige Vermögensgegenstände;
Anteile an verbundenen Unternehmen; • eigene Anteile; • sonstige Wertpapiere;
Anleihen, davon konvertibel; • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten; • erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen; • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen; • Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel; • Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen; • Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; • sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
Ausgewählte Posten: Firmenwert • Synonym: Goodwill, Geschäfts- oder Firmenwert (GoFW) • Arten: • originärer Goodwill: Selbst geschaffen • nicht aktivierbar • derivativer Goodwill: • Differenz aus Kaufpreis und Substanzwert eines Unternehmens • HGB-Ansatz: § 253 Abs. 3 HGB: Planmäßige Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer • Steuerrechtlicher Ansatz: in 15 Jahren abzuschreiben
Ausgewählte Posten: ARA • Aktive Rechnungsabgrenzung • Begründung: • Grundlage: • Ausgaben im Jahr t sind Aufwand für Jahr t+1 • Problem: Aufwand und Ertrag können nicht verglichen werden: periodengerechte Abrechnung • Folge: Aufwand aus Jahr t wird herausgelöst und Jahr t+1 zugerechnet (§ 250 Abs. 1 HGB) • Beispiele: Die Miete für Januar wird bereits im Dezember bezahlt.
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) • Inhalt (nach HGB): Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen des Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum • Ziel (nach HGB): Ausweis des unternehmerischen Erfolgs als Differenz von Ertrag und Aufwand. • Methoden • Gesamtkostenverfahren, § 275 Abs. 2 HGB • Umsatzkostenverfahren, § 275 Abs. 3 HGB. • Darstellung • GuV ist ein Konto des Kontenrahmens • GuV muss in Staffelform ausgewiesen werden
Gesamtkostenverfahren • Anwendung: traditionell deutsches System • Ausgangslage: • Periodengerechte Abrechnung • Von den Gesamterträgen einer Periode (insb. Wert aller erzeugter Güter, also auch der noch nicht verkauften und noch nicht fertigen) werden die Gesamtaufwendungen, die hierfür notwendig waren, abgezogen. • Gliederung nach Aufwandsarten • z. B. Personalkosten
Umsatzkostenverfahren • Anwendung: traditionell anglophone Länder • Ausgangslage: • periodengerechte Abrechnung • Von den Gesamterlösen der verkauften Produkte werden die Aufwendungen abgezogen, die benötigt wurden, um die verkauften Produkte herzustellen • Gliederung nach Funktionsbereichen, • z. B. Vertrieb, Verwaltung, etc.