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Assistenzbeitrag der IV. Anmeldung ab 1. Januar 2012 bei zuständiger IV-Stelle. PAB -ler gelten bereits als angemeldet. alle anderen müssen Anmeldeformular einreichen (auch AB BE/TG -ler). Wer hat Anspruch?. BezügerInnen einer Hilflosenentschädigung (HE) der IV.
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Assistenzbeitrag der IV Anmeldung ab 1. Januar 2012 bei zuständiger IV-Stelle • PAB-ler gelten bereits als angemeldet • alle anderen müssen Anmeldeformular einreichen (auch ABBE/TG-ler) Wer hat Anspruch? • BezügerInnen einer Hilflosenentschädigung (HE) der IV • zu Hause wohnend (min. 16 Tage / Monat) / bei Heimaustritt
Spezielle Anspruchsvoraussetzungen der IV • PAB-ler haben bis Ende 2012 Zeit, die Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen • erwachsene PAB-ler dürfen nicht vor 2013 ausgeschlossen werden
Selbstdeklaration Personalien • Wohnsituation • Ich wohne derzeit noch im Heim • Ich wohne in einer Privatwohnung mit: • __ eigenen Kindern (minderjährig oder Jugendliche bis 25 Jahre in Ausbildung) • __ erwachsenen Angehörigen (Kinder und Grosskinder ohne Jugendliche bis 25 • Jahre, Eltern, Grosseltern, EhepartnerIn und PartnerIn in eheähnlicher • Gemeinschaft); davon mit HE __ IST/SOLL Leistungserbringer (Werk-/Tagesstätte, Sonderschule, Heim, Spitex etc.)
Verfügung Assistenzbeitrag • Kopien an • Ausgleichskasse • Krankenkasse • Mitwirkungs- und Meldepflicht (Änderungen, Schlussabrechnung Ausgleichskasse …)
Rechnungsstellung Assistenzbeitrag • Vorschuss à fonds perdu gegen Vorlage Arbeitsverträge (max. 1 x AB / Monat) • Beratung Nicht- PAB-ler während 18 Monate ab Zusprache AB (max. 75.- / Std, • max. 1‘500.- / Jahr) bei Anbietern nach Wahl (nicht „Angehörige“); PAB-ler RS • monatliches Rechnungsformular vollständig ausfüllen (ASMeT) Rückerstattung (Rechnungsformular pünktlich einsenden!)
Arbeitsvertrag • Arbeitsinhalt, Arbeitszeiten, Arbeitspensum und Lohnhöhe regeln • Anmeldung bei Ausgleichskasse • Abschluss der Versicherungen (Unfall, Pensionskasse, Krankentaggeld) Lohnabrechnung LAM • für Anstellungsverhältnisse im Monats- oder Stundenlohn • Einsatzrapport (Erfassung geleisteter Stunden) • Ermittlung Lohnkosten • Berechnung Sozialversicherungsbeiträge • Lohnfortzahlung gemäss Berner Skala (max. 3 Monate, max. Ansätze AB) • monatliche Lohnabrechnung (auszuzahlender Nettolohn) • Lohnausweis für Steuererklärung der AssistentInnen • Ermittlung Quellensteuer (teils bei ausländischen AssistentInnen anzuwenden)
Eingaben monatlich auszufüllen:(wählen Sie den Monat aus) 2. Füllen Sie die Stammdaten aus: 1. Stammdaten Hier können Sie die Jahres- zusammenstellung ansehen: 3. Rechnungsformular ausdrucken: (wählen Sie den Monat aus) Übersicht Abrechnungssystem ASMeT • Assistenzbeitrag IV • Übertrag der Angaben aus der Verfügung (Anzahl Std., Ansätze in CHF etc.) • Assistenzstunden gemäss LAM (keine „Angehörigen“ / gesetzliche Vertretung) • 8.33% für Ferienentschädigung der Assistenzpersonen • andere Ausgaben (ausserhalb AB: Angehörige, Dienstleister) Zeitguthaben: Wie viele Stunden kann ich noch in Rechnung stellen? Kontostand: Habe ich noch genug Geld, um meinen durchschnittlich anerkannten Hilfebedarf zu decken? monatliches Rechnungsformular erstellt sich, ausdrucken, unterschreiben IV-Stelle
Assistenzbudgets der Kantone für erwachsene HE-ler ohne Anspruch auf Assistenzbeitrag der IV sowie subsidiär für HE-ler mit Assistenzbeitrag der IV • ungedeckter Hilfebedarf (nach Kostenbeteiligung) • angestellte „Angehörige“ max. 1/3 Hilfebedarf • Dienstleistungen von Organisationen / Selbständigerwerbende ABBE/TG-ler erhalten voraussichtlich neue Verfügung (ca. März) ABSG ist in Planung (anderswo nach Bedarf) EL – Flick der Kantone • Privatangestellte für Pflege, Hilfe und Betreuung zu Hause (max. 90‘000.-/Jahr) • Dienstleistungen von Organisationen / Selbständigerwerbende • Erwerbsverlust Angehörige