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Unterlassung als Leistung (1). Unterlassungs anspruch, Unterlassungs pflichten Gehören zum materiellen Recht! Unterlassungsanspruch wird vertraglich oder gesetzlich eingeräumt Voraussetzungen einer Unterlassungsklage : Fortdauernde Störung oder Wiederholungsgefahr
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Unterlassung als Leistung (1) • Unterlassungsanspruch,Unterlassungspflichten Gehören zum materiellen Recht! • Unterlassungsanspruch wird vertraglich oder gesetzlich eingeräumt • Voraussetzungen einer Unterlassungsklage: • Fortdauernde Störung oder • Wiederholungsgefahr • Zulässig ist auch eine vorbeugende / präventive Unterlassungsklage gegen drohende Rechtsverletzungen; erforderlich: ernstzunehmende Begehungsgefahr • Verschulden ist keine Voraussetzung ! Barta: Zivilrecht online
Unterlassung als Leistung (2) – Beispiele • Namensrecht: § 43 ABGB – gesetzlich • Nachbarrecht gesetzlich: §§ 364 Abs 2, 364a, 364b ABGB • Negatorien- oder Eigentumsfreiheitsklage gesetzlich: § 523 ABGB • Schweigepflichten gesetzlich: zB § 54 ÄrzteG – Können auch vertraglich vereinbart werden • Mißbrauch von Unternehmenskennzeichen gesetzlich: §§ 1 und 9 UWG • Einräumung einer Dienstbarkeit/Servitut – vertraglich • Konkurrenzklausel– vertraglich Barta: Zivilrecht online