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Distributionsverträge: wichtige steuerliche und zollrechtliche Aspekte

Distributionsverträge: wichtige steuerliche und zollrechtliche Aspekte. AHK Steuertagung, 3. Dezember 2009 Valeria Khmelevskaya Juristin und Steuerberaterin. Inhalt. Allgemeines zur Besteuerung Ermittlung des Zollwerts Fragen bei Aufnahme von Royalties in den Zollwert Gerichtspraxis.

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Distributionsverträge: wichtige steuerliche und zollrechtliche Aspekte

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  1. Distributionsverträge: wichtige steuerliche und zollrechtliche Aspekte AHK Steuertagung, 3. Dezember 2009 Valeria Khmelevskaya Juristin und Steuerberaterin

  2. Inhalt • Allgemeines zur Besteuerung • Ermittlung des Zollwerts • Fragen bei Aufnahme von Royalties in den Zollwert • Gerichtspraxis

  3. Besteuerung (1) • Deutscher Lieferant • Die Erträge aus direkten Lieferverträgen mit russischen Käufern nicht steuerbar, Voraussetzung – Lieferung vom Ausland • Zusätzliche Leistungen im Rahmen des Liefervertrags • Betriebstätte? • Die Vergütung für zusätzliche Leistungen als Einzelbetrag ausweisen

  4. Besteuerung (2) • Russischer Käufer • Deklarant bei Zollabfertigung • Bezahlung der Einfuhrmehrwertsteuer und Zölle • Zusätzliche Leistungen im Rahmen des Liefervertrags • MwSt-Steueragent (reverse-charge), falls keine Betriebstätte des Lieferanten gibt

  5. Besteuerung (3) • Russischer Käufer • Kosten bei Gewinnsteuerermittlung • Allgemeine Forderungen des Art. 252 SteuerGB • Transfer Pricing • Vorsicht bei Lizenzierungsfragen

  6. Zollwertermittlung (1) • 6 Methoden der Zollwertermittlung (Anwendung der Reihe nach) • anhand des Vertragswerts der Einfuhrwaren (1. Methode) • anhand des Geschäftspreises identischer Waren • anhand des Geschäftspreises einartiger Waren • Methode der Wertsubtraktion • Wertadditionsmethode • Reservemethode (6. Methode) • Art. 19 Abs. 1 des Föderales Gesetzes Über den Zolltarif Nr.5003-1 vom 21. Mai 1993 – 1.Methode • Der Zollwert der Einfuhrwaren ist der Transaktionspreis (Vertragswert) beim Export nach Russland plus Zuschlag nach Art. 19.1 ZollTarifG

  7. Zollwertermittlung (2) • Zuschlag nach Art. 19.1 ZolltarifG bei der 1.Methode schließt u.a. ein: • Kosten für die Warenlieferung bis zur russischen Grenze (Beförderungs- und Ladekosten, Versicherungsbetrag); • Royalties und Lizenzgebühren unter bestimmten Voraussetzungen; • Nicht in Preis aufgenommenen Kosten des Käufers (Provision an Vermittler, Behälter- und Verpackungspreis); • Zahlungen an Verkäufer, die als Voraussetzung des Geschäfts/Vertrags gelten

  8. Zollwertermittlung (3) • Voraussetzungen für die Aufnahme von Royalties in den Zollwert • Royalties beziehen sich auf die Bewertung unterworfenen Waren • der Käufer muss diese zahlen (unmittelbar oder indirekt) - Voraussetzung des Warenvertriebs • solange die Royalties in den tatsächlich bezahlten oder zu bezahlenden Vertragspreis nicht aufgenommen • solange sich Royalties nur auf die Einfuhrwaren beziehen

  9. Zollwertermittlung (4) • Vorgang der Zollbehörden zur Ermittlung des Zollwerts bei Aufnahme von Royalties

  10. Zollwertermittlung (5) • Bestehende Schwierigkeiten • Lizenzgebühren können zum Zeitpunkt der Zollabfertigung nicht bestimmt werden • Vorläufige Kalkulation auf Basis von internen Preislisten, bzw. Verrechnungspreismodellen der Unternehmensgruppe, auf Basis von geplanten Nettoumsätzen (als % Anteil davon) mit nachfolgender Korrektur des Zollwerts • Zulassung der Waren zum Verkehr ist möglich (unter Voraussetzung einer Sicherheitsleistung)

  11. Zollwertermittlung (6) • Bestehende Schwierigkeiten • Lizenzgebühren werden nicht an Verkäufer der Waren gezahlt • Eine universale Lösung gibt es nicht, im Einzelfall u.a. abhängig von vertraglichen Bestimmungen zu entscheiden

  12. Zollwertermittlung (7) • Bestehende Schwierigkeiten • Lizenzgebühren beziehen sich nicht nur auf die Einfuhrwaren • Frühzeitige Strukturierung der Lizenzgebühren – zwei Lizenzverträge

  13. Zollwertermittlung (8) • Bestehende Schwierigkeiten • Doppelte MwSt-Besteuerung der Lizenzgebühren • bei der Einfuhr als Teil des Zollwerts und im Rahmen des Lizenzvertrags • Frage von Cash Flow

  14. Zollwert – Gerichtspraxis (1) • Fall Beiersdorf (Entscheidung des Föderalen Arbitragegerichts des Moskauer Bezirks vom 29.April 2009Nr. КА-А40/2909-09) • Sachlage: Liefervertrag zws. Nivea Polska S.A. und Beiersdorf OOO / Lieferung von kosmetischen Mitteln unter Warenmarke Nivea, Lizenzvertrag mit Beiersdorf AG • Tenor: Aufnahme von Lizenzgebühren in den Zollwert, da diese die Voraussetzung zum Vertrieb sind

  15. Zollwert – Gerichtspraxis (2) • Fall Procter&Gamble (Entscheidung des Arbitragegerichts des Moskauer Gebiets vom 28.September 2009Nr. А41-20325/09) • Sachlage: Liefervertrag zws. Procter&Gamble International Operations S.A. und Procter&Gamble OOO / Lieferung von kosmetischen Waschmitteln Camay und Shamtu (1. Methode), der nach der Lieferung abgeschlossene Lizenzvertrag mit Firma Procter&Gamble International Operations S.A. • Tenor: Aufnahme von Lizenzgebühren in den Zollwert (6. Methode)

  16. Distributionsverträge: wichtige steuerliche und zollrechtliche Aspekte AHK Steuertagung, 3. Dezember 2009 Valeria Khmelevskaya Juristin und Steuerberaterin

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