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Ausgestaltung der Arbeitsgelegenheiten – Empirie und gute Praxis Ergebnisse einer Umfrage bei hessischen Beschäftigungsunternehmen. Fachtagung der LAG Arbeit in Hessen, 20.09.07. Umfang der Befragung : Befragt wurden 26 Träger. Davon arbeiten 17 für ARGEn 10 für Optionskommunen
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Ausgestaltung der Arbeitsgelegenheiten – Empirie und gute Praxis Ergebnisse einer Umfrage bei hessischen Beschäftigungsunternehmen Fachtagung der LAG Arbeit in Hessen, 20.09.07.
Umfang der Befragung: Befragt wurden 26 Träger. Davon arbeiten 17 für ARGEn 10 für Optionskommunen Erfasst werden 85 % der ARGEn 69 % der Kommunen Befragte Unternehmen
- Alle befragten Träger haben Plätze im eigenen Betrieb • 17 Träger (63 %) haben Regie-Plätze • Platzzahlen im eigenen Betrieb: von 2 bis 275 • (15 Betriebe mit mehr als 100 Plätzen) • Platzzahlen in Regie: von 5 bis 600 • (7 Betriebe mit mehr als 100 Plätzen) • - Frauenanteil: jeweils etwa 36 %
„Hitliste“ der Beschäftigungsfelder (1): • GaLaBau:……………………………………18 Träger • Renovierung:……………………………… 13 Träger • Gastro-/Hauswirtschaft:…………………....13 Träger • Bau:…………………………………………..11 Träger • Elektroaltgeräte-Recycling:…….………….11 Träger • Second-Hand-Stores (Möbel):……..……..11 Träger • Reinigung:…………………………………..10 Träger • - Umzüge:……………………………............10 Träger
„Hitliste“ der Beschäftigungsfelder (2): • Schreinerei:…………………………………....8 Träger • Schulkioske/Schulessen:………………….…6 Träger • Fahrdienste:………………….........................6 Träger • Recycling sonstiges:………………....…….…5 Träger • Second-Hand-Stores (Kleidung):………..…..5 Träger • Pflege:…………………………………...….….5 Träger • - „Saubere Bahn“…………………………….…5 Träger
Sind durch die Reform Arbeitsbereiche entfallen? 3 Träger bejahen die Frage: 1 Träger schrumpft erheblich gegenüber HzA/ASS 2 Träger kompensieren Wegfall im eigenen Betrieb durch AGH in Regie 14 Träger haben neue Arbeitsbereiche dazu gewonnen – Das ist mehr als die Hälfte aller Träger!
Veränderung der vereinbarten Platzzahl (Nennungen)
Realbesetzung im Verhältnis zur vereinbarten Platzzahl 63 % unterbesetzt 23 % ausgewogen Unterbesetzung vor allem bei Regieplätzen Phänomen: Wartelisten bei Träger, dessen Auftraggeber die Platzzahlen senkt
Arbeitszeit Die Festlegung auf eine fixe Wochenarbeitszeit für alle ist eher die Ausnahme! Wenn, dann differenziert der SGB-II-Träger nach Beschäftigungsträgern • Arbeitszeit zwischen 15 und 38,5 Wochenstunden • Präferenz der Kommunen für 30 Std. (2/3) • 4 ARGEn und 2 Kommunen gehen über 30 Std. • 4 ARGEn und 1 Kommune bleiben unter 30 Std.
Laufzeiten • 6 Monate ist die absolute Ausnahme • Verlängerung meistens möglich (82%) • Mit Verlängerung dauern AGH • bei 2/3 der Träger 9 bzw. 12 Monate • bei 5 Trägern 18 Monate und länger • Oder werden individuell festgelegt Trend: Laufzeit wird länger und einzelfallbezogener
Qualifizierung Alle Träger qualifizieren – bis auf einen! • Vorgabe Qualifizierungsanteil • Bei einem Drittel 20% • Bei einem Drittel individuell • Bei einem Fünftel mehr als 20% ARGEn: Präferenz auf Standard von 20% (8 von 17) Kommunen: eher höhere und variable Anteile
Finanzielle Konditionen • Alle Träger erhalten eine Fallpauschale – bis auf einen! • Fallpauschale wird z.T. bei Verlängerungen nicht gezahlt • oder reduziert: bisher eher selten • Fallpauschale liegt – bereinigt um MAE, Fahrgeld, höhere • Qualifizierungsanteile – zwischen 172 und 500 € • Höhe der Fallpauschale nicht aussagefähig für • Kostendeckung!
...... Finanzielle Konditionen • 70 % der Träger zahlen Mehraufwand aus • 59 % der Träger zahlen Fahrgeld aus • 13 Träger erhalten Vermittlungsprämien – • 59 % der Träger, die für ARGE • , • 33 % der Träger, die für Kommunen arbeiten • Vereinbarte Vermittlungsquoten nur in einer ARGE • Belegungsrisiko bei Träger
Vergleich mit BSHG-Förderung 1 x Verbesserung – ARGE 5 x kaum – überwiegend Option 18 x verschlechtert – 12 x ARGE Verwaltungsaufwand halten 80% für zu hoch!
Veränderungen seit 2005 • 5 SGB-II-Träger haben die Fallpauschale reduziert • 4 ARGEn + 1 Kommune • Bei einer Kommune wurde der Quali-Anteil und • damit die Fallpauschale reduziert • Ein Träger übernimmt zusätzlich die Auszahlung • des Mehraufwands • Ein Träger hat Leistungspalette und damit die • Fallpauschale erhöht • 6 ARGEn und 2 Kommunen haben Vermittlung- • prämien eingeführt
Mehraufwandsentschädigung - MAE Höhe MAE Meistens Abzug bei Fehlzeiten
Kooperation • Meistens finden vor der Zuweisung Abstimmungen • zwischen Auftraggeber und Träger statt • Arbeitsplatz wird in der Regel einvernehmlich • festgelegt • Träger dürfen Bewerber in der Regel ablehnen • und die AGH selbst beenden • Beendigung wird zunehmend schwieriger!
Kooperation • Fast alle Träger gehen davon aus, dass eine • EGV abgeschlossen wurde – die Inhalte der • EGV finden sich eher selten im Förderauftrag • wieder • Nur bei 2 SGB-II-Trägern erhalten die Träger einen • Profilingbogen, der fortzuschreiben ist • Berichterstattung: • immer, i.d.R. standardisiert • unterschiedlich intensiv, mit Tendenz mit 3-Monats- • rhythmen
…. Kooperation Umsetzungsbesprechungen auf Leitungsebene gibt es fast immer und bei allen Kommunen Bei 1/3 in regelmäßigen Abständen (meistens Monatlich, aber auch wöchentlich oder alle 2 – 3 Monate Ansonsten gelegentlich oder nie (3 Nennungen)
Gestaltung durch den Träger Wie wird die Zielgruppe über Angebote und Konditionen informiert? 57 % der Träger informieren mit Flyern 48 % informieren in Gruppen-Veranstaltungen Probearbeit: eher selten Fast alle Träger sprechen Verwarnungen aus 2/3 erstellen einen Qualifizierungsplan
Gestaltung durch den Träger 70 % schließen eine Fördervereinbarung – ist aber nur bei ¼ mit dem Auftraggeber abgestimmt 7 Träger haben professionelle Arbeitsvermittlung (festangestellt, freiberuflich, Vermittlungsagentur) Bei 6 Trägern ist die Sozialberatung für die Vermittlung zuständig 7 geben keine Antwort
Gestaltung durch den Träger • Anreize / Bindung • Prämien / Gutscheine • Vergünstigungen beim Einkauf • Essensgutscheine • Sportliche, kulturelle Angebote • eher selten!! • Nur 1 Träger geht über MAE hinaus
Gestaltung durch den Träger 22 % haben eine Ombudsfunktion 41 % haben regelmäßige Dienstversammlungen
Was schätzt ihr Auftraggeber besonders an Ihnen? 9 x Verbindlichkeit, Zuverlässigkeit 6 x Bereitschaft, schwieriges Klientel aufzunehmen, bzw. die Betreuung 5 x Flexibilität …. Professionelle Strukturen, gutes Berichts- wesen, Innovation, Arbeitsvermittlung, besondere soziale Hilfen ….
Sonst. V-quote Förd. Zufr. AG Zufr. B. Wirtsch.
Was ist Ihr „Alleinstellungsmerkmal“? 21 Antworten 4 x intensive soz.päd. Begleitung 4 x Qualifizierung (2 x marktnah) 3 x arbeitsmarktnahe Ausgestaltung, ernsthafte Auftragsabwicklung 2 x frauenspezifische Angebote …. Orientierung am christlichen Menschbild, breites oder niederschwelliges Angebot, guter Kontakt zu Auftraggeber
Qualität 62 % der Träger befragen ihre Beschäftigten nach der Zufriedenheit mit der Maßnahme 54 % erfragen die Zufriedenheit ihrer Auftraggeber
…… Qualität Was haben Träger zur Qualitätsverbesserung unternommen? 7 x QM-System (3 x mit Zerfifizierung) 4 x Entwicklung von Quali-Modulen (3 x IHK) 2 x Förderplanung 2 x Anleiterfortbildung (7)
Veränderungen des Images der Träger 5 x positiv (hohe Akzeptanz, präsenter, „sozialer Dienstleister“) 7 x negativ („bei Gewerkschaften und SPD in Ungnade gefallen“, „Handlanger einer unbeliebten Reform“, „an den Rand gedrängt durch Diskussion um Zusätzlich- keit“, „1-Euro-Bude“) 5 x gespalten, Kritik an Instrument überträgt sich auf Träger
Welche Bedingungen müssten geändert werden? • Höhere oder kostendeckende Fallpauschalen • Mehr Arbeitsmarktnähe (Zusätzlichkeit …) • Planungssicherheit • Kooperation auf Augenhöhe • Mehr Unterstützung durch Politik