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Alle zusammen und jeder ganz besonders Eine Schule für Alle ?! Koblenz, 18.05.2011. Hans-Jürg Liebert, freiberuflicher Bildungsreferent LAG Rheinland-Pfalz „Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen“ unabhängige, rheinland-pfälzische Initiative „Eine Schule für ALLE“ Kontakt: liebert@amoc-it.de.
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Alle zusammen und jeder ganz besondersEine Schule für Alle ?!Koblenz, 18.05.2011
Hans-Jürg Liebert, • freiberuflicher Bildungsreferent • LAG Rheinland-Pfalz „Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen“ • unabhängige, rheinland-pfälzische Initiative „Eine Schule für ALLE“ • Kontakt: liebert@amoc-it.de
Voraussetzungen und Gelingensbedingungen für „Eine Schule für Alle“ • Gliederung • Eine Schule für Alle ist notwendig! • Eine Schule für Alle ist gewollt! • Eine Schule für Alle ist machbar! • Ein praktisches Beispiel • Konsequenzen für den Unterricht • Konsequenzen für schul. Verordnungen + Vorgaben • Konsequenzen für die Ausbildung d. Lehrkräfte • Konsequenzen für die Landesgesetzgebung
Unser Schulsystem versagt: • Hohe Abhängigkeit von der Sozialschichtzugehörigkeit • Risikoschülergruppe von 20-25% • Viele Grundschulempfehlungen sind falsch • Selektionsmechanismen vor und in der GS – 80% eines Jg. • 225.000 Sitzenbleiber jährlich • 200.000 erzwungene Abschulungen • 60.000 ohne mindestens Hauptschulabschluss • 15% ohne berufsqualifizierenden Abschluss • 430.000 in Warteschleifen • Ca. 400.000 Förderschüler/innen, viele davon zwangsweise + und ohne integrative Alternative • Steigende Abbrecher- und Umsteigerquote in Ausbildung + Uni, zur Zeit 20% an Universitäten, 22% an FH‘en
Die UN-BRK: in § 24 Bildung wird festgelegt, • dass Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Bildung ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit verwirklichen können müssen. • dass Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft befähigt werden sollen. • dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht haben müssen. • dass Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems individuell angepasste Unterstützung erhalten, um die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung zu erreichen. • dass die Lehrkräfte und andere schulische Mitarbeiter/innen in besonderem Maße geschult werden und dass das Bewusstsein der schulischen Mitarbeiter/innen für ihre integrative Aufgabe besonders geschärft wird. Die Vertragsstaaten gewährleisten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen.
Ergebnis von Bürger- und Elternbefragungen 2009/2010: • 70% halten Schulsystem für veraltet • 75% lehnen die Aufteilung nach Klasse 4 ab • 70% für gemeinsamen Unterricht • 86% für mehr individuelle Förderung • 63% für Ganztagsschulen - auch gebundene GTS • 50% halten das Schulsystem für so schlecht, dass sie ihre Kinder am liebsten gar nicht dorthin schicken würden.
Beispiel einer „inklusiven“ Schule**(Integrierte Gesamtschule Ludwigshafen-Gartenstadt, Kl. 5-13, Rheinland-Pfalz) Ca.900 Schüler/innen, davon 48 mit sond.-päd. Förderbedarf, davon 20 Förderbedarf „Lernen“ (4 Autisten) 16 Förderbedarf „Ganzheitliche Entwicklung“ 12 Förderbedarf „sozial-emotionale Entwicklung“ + 7 „Autisten“ ohne anerkannten sond.-päd. För-bed. Zusätzliches Personal: 10 Förderschullehrkräfte 4 Pädagogische Fachkräfte 18 Integrationshelfer/innen mit ca. 240 Std./Sek I, 120 Std./ Sek II
Gelingensbedingungen für einen integrativen Unterricht Individuelle Förderung aller Kinder mit Hilfe individualisierter Entwicklungs- und Bildungspläne „Alltagsdiagonstische“ Erhebungen als Grundlage für die individuellen Lern- und Entwicklungsprozesse Handwerkszeug: binnendifferenzierende Maßnahmen im Unterricht: Angebot an differenzierten Zielen Materialien Zeiträumen Aufgabenstellungen + Anforderungen Unterrichtsergebnissen Leistungsüberprüfungen
Wünschenswerte Gelingensbedingungen für eine inklusive Schule: Kein Sitzenbleiben Kein Zwangsabstieg in eine andere Schulform Kompetenzberichte statt Noten Förderlehrkräfte unterstützen Klassen und die Schule als Ganzes, nicht einzelne Kinder Verpflichtende Ganztagsschule Heterogenes Personal: Fach-, Förderlehrkräfte, päd. Fachkräfte, Sozialpäd., + Koop. mit Thera- peuten, Schulpsychol., Medizinern, Betrieben etc.
Die Ausbildung der Lehrkräfte Gleiche Grundausbildung, danach flexiblere Angebote für alle Lehrämter, z.B. Fach + förderpädagogischer Schwerpunkt Pflichtseminare „Integration/Inklusion/Umgang mit Heterogenität“ für alle Lehrämter Mind. 1 Pflichtpraktikum in einer integrativen Klasse/Schule Referendarausbildung in integrativen Klassen / Schulen Nur durch Erleben kann sich Haltung entwickeln !
Die Veränderung der Landesgesetze im Sinne der UN-Konvention
Vier grundlegende Notwendigkeiten der Veränderung Das uneingeschränkte Recht von Eltern behinderter Kinder auf integrative Beschulung ihres Kindes. 2. Ersatzlose Streichung des Ressourcenvorbehalts 3. Die stufenweise Überwindung der Förderschulen L + Sprache + Verhalten. Inklusion wird Regel und Pflicht. 4. Für Eltern von Kindern mit spez. Behinderungen in den Bereichen G, K, Sinn: Möglichkeit für inklusive Beschulung als Angebot und Wahl. (Übergangsregelung)
Die Umsetzung der UN-Konvention • „Das Recht auf inklusive Bildung im Sinne der Konvention ist als individuelles Recht ausgestaltet. Dieses Recht setzt sowohl für den schrittweisen Aufbau eines inklusiven Bildungssystems als auch für den Zugang zu diesem Bildungssystem im Einzelfall verbindliche Maßstäbe.“ • „Es sind entschlossen systematische Anstrengungen notwendig, um die schulische Segregation in den Ländern mit einem Maßnahmen-bündel strukturell zu überwinden und überdies schon jetzt jede diskriminierende Ausgrenzung behinderter Personen aus dem Regelschulsystem zu verhindern.“ • „An dem Ansatz der separierenden Förder- und Sonderschule weiter festzuhalten, ist mit der Konvention nicht vereinbar – dies umso weniger, da inzwischen 2 Jahre seit Inkrafttreten der Konvention vergangen sind.“ aus: Stellungnahme der Monitoring-Stelle (31.März 2011) / Eckpunkte zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems / Empfehlungen an die Länder, die KMK und den Bund, Deutsches Institut für Menschen- rechte, Berlin 2011
Bildungspolitik: Ein inklusives Schulsystem Jedes Kind mit einer Beeinträchtigung wird an „seiner“ (Grund)-schule aufgenommen und unterrichtet. Jede GS wird integrative GS werden. Enge Kooperation mit Kita. Keine Aufteilung der Kinder in unterschiedlich wertige Schulen nach X Jahren. Gemeinsame Schulzeit bis Klassenstufe 9/10. Jede Schule, in der Kinder mit Beeinträchtigungen unterrichtet werden, wird angemessen ausgestattet (quant.+qual.), um den individuellen Bedürfnissen d. Kinder gerecht werden zu können. Keine Sondereinrichtungen für „Behinderungen“ L, S, V Angebot + Wahlmöglichkeit für „Behinderungen“ G, K, Sinn (Übergangsregelung)
Fazit: Blick auf die Handelnden • Mutige Eltern • Mutige Student/innen • Mutige Lehrkräfte + Pädagog/innen • Mutige Schulleiter/innen • Mutige Schulträger • Mutige Schulverwaltungskräfte • Mutige Politiker/innen
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