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Reform des Vorbereitungsdienstes in Hessen. Überlegungen zur Novellierung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG) und der Umsetzungsverordnung (HLbG-UVO) Präsentation (Stand: 22.06.2010). Konsens über Reformbedarf im Vorbereitungsdienst. Zahl der bewerteten Module (zurzeit 12)
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Reform des Vorbereitungsdienstes in Hessen • Überlegungen zur Novellierungdes Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG)und der Umsetzungsverordnung (HLbG-UVO) • Präsentation • (Stand: 22.06.2010) A. Lenz, Referat für Lehrerbildung
Konsens über Reformbedarf im Vorbereitungsdienst • Zahl der bewerteten Module (zurzeit 12) • Arbeitsbelastung der LiV (Module/eigenverantworteter Unterricht) • Ausscheiden von LiV aus dem Vorbereitungsdienst bei erwiesener Nichteignung • Rolle der Schule/des Schulleiters bei der Bewertung • Primat der Unterrichtspraxis bei Leistungsbewertung • Rolle der Mentorinnen und Mentoren (Entlastung/ Fortbildung) • Unterrichtsverpflichtung der Ausbilderinnen und Ausbilder A. Lenz, Referat für Lehrerbildung
Struktur des Vorbereitungsdienstes nach APVO (bis 2005) Dauer des Vorbereitungsdienstes: 24 Monate Hosp. Eigenverantworteter Unterricht Ein-führ-ungs-phase Differenzierungs-phase Intensivphase Prü-fungs-phase 01.02.2002,Beginn 2. SchHJ 01.08.2002,Beginn SchJ 01.02.2003,Beginn 2. SchHJ 01.08.2003,Beginn SchJ Einstellung:01.11.2001 Entlassung:31.10.2003 Frühzeitige Übernahme eigenverantw. Unterrichts 18 Monate eigenverantw. Unterricht an Schule Keine Ausbildungsveranst. während Prüfungsphase Keine direkte Übernahme auf Planstelle möglich (Termin) Rechtzeitige Vorlage der Prüfungsunterlagen A. Lenz, Referat für Lehrerbildung
Struktur des Vorbereitungsdienstes nach HLbG-UVO Dauer des Vorbereitungsdienstes: 24 Monate Hospitationen Eigenverantworteter Unterricht Einführungs-semester 1.Hauptsemester 2.Hauptsemester Prüfungs-semester Einstellung:01.08.2005,Beginn SchJ 01.02.2006,Beginn 2. SchHJ 01.08.2006,Beginn SchJ 01.02.2007,Beginn 2. SchHJ Entlassung:31.07.2007,Ende SchJ Prüfungsergebnisse hess. Unis liegen z. T. nicht rechtzeitig vor. Sechs Monate bis zum Beginn eigenv. Unterrichts Prüfungsphase integriert in Ausbildungssemester Beibehaltung eigenver. Unterricht 18 Monate. Direkte Übernahme auf Planstelle (Ausbildung endet zum SchJ/ HJ) A. Lenz, Referat für Lehrerbildung
Neue Struktur des Vorbereitungsdienstes nach Novellierung des HLbG Dauer des Vorbereitungsdienstes: 21 Monate Hosp. Eigenverantworteter Unterricht Ein-führ-ungs-phase 1.Hauptsemester 2.Hauptsemester 3.Hauptsemester 01.02.2011,Beginn 2. SchHJ 01.08.2011,Beginn SchJ 01.02.2012,Beginn 2. SchHJ Entlassung:31.07.2012,Ende SchJ Einstellung:01.11.2010 Frühzeitige Übernahme eigenverantw. Unterrichts Beibehaltung der Prüfung im 3. Hauptsemester Direkte Übernahme auf Planstelle weiterhin möglich. Keine Verkürzung des eigenv. Unterrichts (weiterhin 18 Monate) Wieder rechtzeitige Vorlage der Prüfungsergebnisse A. Lenz, Referat für Lehrerbildung
Teile der Ausbildung Einf.-phase 1.Hauptsemester 2.Hauptsemester 3.Hauptsemester Einf.-veranst. Fachdidaktik 1Modul A Fachdidaktik 1Modul B Sem.spz.Modul B Fachdidaktik 2Modul A Fachdidaktik 2Modul B Sem.spz.Ausbild.-veranst. Prüfungs-vorberei-tung&ZweiteStaats-prüfung EBB(Modul) Sem.spz.Modul A Sem.spz.Ausbild.-veranst. DFB (Modul) Pädagogische Facharbeit AusbildungsveranstaltungBeraten, Betreuen, Portfolio Schulische Aufgaben(Unterricht, Konferenzen, Elternabend, Klassenfahrten, Beratung etc.) A. Lenz, Referat für Lehrerbildung
Notenbildung 60% Bewertung des Ausbildungsstandes 40% Zweite Staatsprüfung Fachdidaktik 1 Modul A Fachdidaktik 1 Modul B Pädagogische Facharbeit 1. Lehrprobe Fachdidaktik 2 Modul A Fachdidaktik 2 Modul B 2. Lehrprobe EBB DFB Schulleiter-Gutachten(in zweifacher Wertung) Sem.spz. Modul A Sem.spz. Modul B Mündliche Prüfung A. Lenz, Referat für Lehrerbildung
Vereinbarte Schritte zur Reform des Vorbereitungsdienstes • Zahl der (bewerteten) Module wird auf 8 reduziert. • Höchstens 10 Wochenstunden eigenverantworteter Unterricht • Sofortige Entlassung, wenn feststeht, dass die Zulassungsvoraussetzungen zur Zweiten Staatsprüfung nicht mehr erfüllt werden können • Schulleitergutachten als Teil der Bewertung des Ausbildungsstandes (10% der Gesamtnote) • Unterrichtspraxis liegt den Modulbewertungen im Wesentlichen zu Grunde • Fortbildungs-/Entlastungsmöglichkeit für Mentorinnen und Mentoren durch Verkürzung des Vorbereitungsdienstes • Regelung für einen tatsächlich leistbaren/umsetzbaren Unterricht der Ausbilderinnen und Ausbilder A. Lenz, Referat für Lehrerbildung
Dauer des Vorbereitungsdienstes – Ländervergleich A. Lenz, Referat für Lehrerbildung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit A. Lenz, Referat für Lehrerbildung