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Hochbegabtenförderung in Hessen

Hochbegabtenförderung in Hessen. Hochbegabtenförderung (HBF) im hessischen Schulwesen. Sachgerechter Zugang zum Thema Bestimmung der Zielgruppe Auswahl der Handlungsfelder Festlegung der inhaltlichen Rahmenbedingungen Zusammenführung von Ressourcen Einrichtung der Maßnahmenpakete

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Hochbegabtenförderung in Hessen

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Presentation Transcript


  1. Hochbegabtenförderung in Hessen

  2. Hochbegabtenförderung (HBF) im hessischen Schulwesen • Sachgerechter Zugang zum Thema • Bestimmung der Zielgruppe • Auswahl der Handlungsfelder • Festlegung der inhaltlichen Rahmenbedingungen • Zusammenführung von Ressourcen • Einrichtung der Maßnahmenpakete • Gütesiegel Hochbegabung

  3. Sachgerechter Zugang zum Thema • Abgrenzung von ideologischen Vereinnahmungen („Elite nein“ kontra „Elite ja“) • Vermeidung verzerrenden Sprachgebrauchs („Starke“ kontra „Schwache“) • Überwindung von plakativen Extremen („gestörte Sonderlinge“ kontra „einserschreibende Klassenbeste“) • Richtigstellung unzutreffender angeblicher Schwerpunktverschiebungen (Aufrechnung von HBF gegen anderweitige schulische Fördermaßnahmen)

  4. Sachgerechter Zugang zum Thema • Positionierung innerhalb der Spannweite der allgemeinen Aufgabe schulischer Begabtenförderung • (eindeutige Unterscheidbarkeit von anderen Zielgruppen und sonstigen Fördermaßnahmen) • 6. Deutliche Erhöhung der Akzeptanz des Themas für alle Beteiligten (interessierte Offenheit anstelle von bemühtem Rechtfertigungszwang)

  5. Bestimmung der Zielgruppe • Orientierung an den Ergebnissen der Wissenschaft (langfristiges Marburger Hochbegabtenprojekt liefert generalisierbares empirisches Grundlagenwissen) • 2. Grundsätzliche Unterscheidung von (breit angelegter intellektueller) Hochbegabung (= latentes exzellentes kognitives Potenzial) und (realisierter schulischer) Hochleistung (= manifeste exzellente schulische Performanz) (zwei systematisch zu unterscheidende theoretische Ebenen wie auch schulische Zielgruppen)

  6. Bestimmung der Zielgruppe • Psychologische Fachdiagnostik als einziger exakter Nachweis intellektueller Hochbegabung (Relativierung von Eltern-, Gleichaltrigen- und Lehrkraftmeinungen und Annahmen ) • 4. Idealtypische Zielgruppe der intellektuell hochbegabten Schülerinnen und Schüler (exzellente intellektuelle Kompetenz ab IQ 130)

  7. Bestimmung der Zielgruppe • Pädagogische Förderungswürdigkeit aller in der Schule vorkommenden Begabungen (keine Eingrenzung oder Bevorzugung ab einem bestimmten IQ-Wert) • 6. Strukturell unaufhebbare Grauzone in den Klassen (Lehrkräfte können und müssen niemals alle vorkommenden IQs herausfinden und/oder kennen)

  8. Auswahl der Handlungsfelder • Breite Aufklärungsoffensive im Lande geboten (einen sachgerechten und nachvollziehbaren Zugang zum Thema frei räumen) • 2. Konstruktive Zusammenführung aller Kompetenten und Betroffenen angezeigt (produktive Verbindungen zwischen den bereits vorhandenen Ebenen schaffen) • 3. Anerkannte übergreifende Anlaufstelle für psychologische Fachdiagnostik gewünscht (Diagnostik mit fachlicher und staatlicher Autorität, aber zugleich unabhängig von der Schulaufsicht)

  9. Auswahl der Handlungsfelder • 4. Hilfreiche dezentrale Vermittlungsinstanz zwischen Eltern und Schulen benötigt (in der Fläche institutionalisierte Beratungsangebote) • Aus- und Fortbildung von Lehrkräften erforderlich (Vielfalt zentraler und dezentraler Angebote) • Schließlich Aufgabe der Einrichtung von Förderangeboten in den Schulen (übergreifende pädagogische Rahmenkonzepte und viele örtliche konkrete Fördermaßnahmen)

  10. Festlegung der inhaltlichen Rahmenbedingungen • Allgemeine psychologische Grundlegung zum Thema (zwei Broschüren und zwei schulpsychologische Beratungspapiere des Kultusministeriums) • 2. Allgemeine pädagogische Grundlegung zum Thema (pädagogische Rahmentexte des Kultusministeriums - schulformübergreifend und schulformbezogen) • 3. Verknüpfung der psychologischen und der pädagogischen Erkenntnisse (theoretische und praktische Verbindung beider Handlungsfelder)

  11. Festlegung der inhaltlichen Rahmenbedingungen • Grundsätzlich Integration (statt Separation) im öffentlichen Schulwesen (möglichst viele Angebote an vorhandenen Schulen in der Fläche des Landes) • 5. Idealtypische Orientierung an optimaler Individualisierung im Schulunterricht (Bei Bedarf: Diagnostik, Runder Tisch, individueller Lernplan, vielfältige innere Differenzierung in der Klasse)

  12. Festlegung der inhaltlichen Rahmenbedingungen 6. Hochbegabtenförderung als Herausforderung und Aufgabe für alle Schulformen gleichermaßen (keine Konzentration oder Fixierung auf eine bestimmte Schulform)

  13. Zusammenführung von Ressourcen • Enge Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Forschung als Ausgangspunkt (Aufbau auf vorhandener exzellenter universitärer Kompetenz im Lande) • 2. Elternverbände sowie Kinder- und Jugendakademienals anerkannte Partner • (Würdigung und Einbeziehung von konstruktiven organisierten Elternaktivitäten)

  14. Zusammenführung von Ressourcen • Fördermittel des Haushaltsgesetzgebers und des Kultusministeriums (Einrichtung von Haushaltsstellen für HB-Diagnostik und -Pädagogik) • Ressourcen der Staatlichen Schulämter und des Amtesfür Lehrerbildung • (Schulpsychologische Ansprechpartnerinnen und -partner, Lehreraus- und -fortbildung)

  15. Zusammenführung von Ressourcen 5. Kooperation mit Einrichtungen von Schulträgern in den Regionen (Einbindung unterschiedlicher Beratungs- und Förderangebote in den Städten und Landkreisen) 6. Aktive Einwerbung und Einbeziehung von Angeboten externer Institutionen (wie Stiftungen, Universitäten, Firmen, Verbänden usw.)

  16. Einrichtung der Maßnahmenpakete • Verankerung der Hochbegabtenförderung im Hessischen Schulgesetz (Gesetzesänderungen vom Juni 1999 und März 2002: HBF-Handlungsauftrag für das Schulwesen, Öffnung des Einschulungsalters, Erleichterung des Überspringens) • Errichtung und Unterhaltung der zentralen begabungsdiagnostischen Beratungsstelle BRAIN • an der Philipps-Universität in Marburg • (seit Oktober 1999 Anlaufstelle für Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte)

  17. Einrichtung der Maßnahmenpakete • Landesweite Eltern- und Schulberatung durch Schulpsychologinnen und -psychologen (seit Januar 2000 Ansprechpartnerinnen und • -partner in allen 15 Staatlichen Schulämtern, seitdem vielfältige Initiativen und Angebote in den Schulamtsbereichen) • Zentrale Lehreraus- und -fortbildung sowie Vielfalt dezentraler Fachtagungen (ab 2000 - u.a. zweijährige - Lehrerfortbildung, ab 2001 Ferienakademien, • ab 2003 auch Inhalt der Lehrerausbildung)

  18. Einrichtung der Maßnahmenpakete • Pädagogische Handreichungen • für alle Schulen im Lande • (schulformübergreifendes Rahmenkonzept sowie weiterführende Grundsatztexte für Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und berufliche Schulen) • Grundschulprojekt des Kultusministeriums • (Beginn mit 16 Grundschulen im Schuljahr 2002/2003, Fortsetzungmit 31 Grundschulen im Schuljahr 2003/2004)

  19. Gütesiegel Hochbegabung • Erfahrungen aus zweijährigem HBF-Grundschulprojekt in anschließende allgemeinerechtliche Rahmenregelung eingeflossen • (ab Januar 2004 Erlass Gütesiegel hochbegabungsförderndeSchule) • 2. Sieben fundamentale Kriterien für sachgemäße Hochbegabtenförderung • (Verankerung im Schulprogramm, Bereitschaft zu Identifizierungund individuellem Lernplan, Elternberatung, Kooperation mit kompetenten Institutionen, Lehrerfortbildung, Evaluation)

  20. Gütesiegel Hochbegabung 3. Gütesiegel spricht alle hessischen Schulen und Schulformendirekt an (Möglichkeit zu pragmatischem standortbezogenen Einstieg in das Thema Hochbegabtenförderungfür jede ernsthaft interessierte Schule im Lande) 4. Pilotschulen erproben von sich aus beispielhaft vielfältige neue Wege im Unterricht (Möglichkeit zur Beantragung zeitlich befristeter Anschubmittelzur Unterstützung dieser Schulen)

  21. Gütesiegel Hochbegabung 5. Zunehmende Verbreitung der Hochbegabtenförderung im Lande (im Schuljahr 2008/2009 120 Gütesiegelschulen – 56 Grundschulen, 25 Gesamtschulen und 39 Gymnasien - in allen 15 Schulamtsbereichen) 6. Prävention und Hilfe für hochbegabte Underachiever mit besonderen schweren (Verhaltens-)Problemen (in allen Schulamtsbereichen Zusammenarbeit von schulpsychologischen mit sonderpädagogischen BFZ-Ansprechpartnerinnen bzw. -partnern zur Unterstützung der jeweiligenStammschulen)

  22. Gütesiegel Hochbegabung 7. Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Gütesiegelprogramm allen hessischen Schulen zur Verfügung stellen (Präsentation beispielhafter Gütesiegel-Evaluationen im Internetauftritt desKultusministeriums) 8. Hochbegabtenförderung ist Standardaufgabe für jede Schule (auf Dauer wird die Aufnahme von Hochbegabten- förderung in dasLeistungsspektrum jeder einzelnen hessischen Schule angezielt)

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