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CHE-Forum Budgetierung von Personalkosten Manfred Bernhardt. Universität Göttingen (ohne HuMed). Finanzvolumen 342 Mio € davon DriMi 41 Mio € SoMi 36 Mio € Studierende 20.438 Personal 4.812 davon Prof. 315 SFB´e 3 Grad.Koll. 11
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Universität Göttingen (ohne HuMed) • Finanzvolumen 342 Mio € • davon DriMi 41 Mio € • SoMi 36 Mio € • Studierende 20.438 • Personal 4.812 davon Prof. 315 • SFB´e 3 • Grad.Koll. 11 • Struktur • 12 Fakultäten mit 177 Instituten/Seminaren • weitere 46 Budgets
Agenda • Situation 2001 2. Reformprozess/Finanzkreise 3. Struktur und Kommunikation • Budgetbildung und Grundsätze 5. Effekte in der Praxis
Situation 2001 > 220 Budgetempfänger, nur Sach- und HiWi-Mittel > 330 Anträge auf Stellenfreigaben, zentral entschieden > 240 Anträge auf Budgetverstärkungen, SaMi/HiWi/Invest., zentral entschieden Ziel: Hochschulleitung, Zentralverwaltung befreien von operativen hin zu strategischen Aufgaben, Controlling
Reformprozess Projekt „Herakles“ • eine Arbeitsgruppe • straffer Zeitplan mit 2 Explorationsphasen • kompatibel mit anderen Prozessen - Landesbetrieb 2001 - Kaufm. Rechnungswesen, SAP 2001 - Globalhaushalt 2001 - Stiftung 2003 Instrument SAP, sämtl. Budgetberichte online/realtime mit Personalkosten-Obligo CHE-Forum Bielefeld Seite 5 07. November 2006
17 Finanzkreise (globale Budgets) Theologie Jura Philosophie Mathematik Bibliothek Andere ZE Physik Chemie Geowiss. Biologie Verwaltung Zentraler Fonds Forstwiss und Waldök. Agrarwiss. Wirtschafts- Wiss. Sozialwiss. Infra- struktur
Zentraler Fonds Für folgenden Finanzbedarf: • Berufungs- und Bleibeverhandlungen • Zielvereinbarungen, Innovationen und Strukturverbesserungen • Zuschüsse für die Bibliothek • zentrale Beiträge für SFB‘e, GRK‘s, u.ä. • Rationalisierungsinvestitionen • Anreizsysteme • Ausstattung W1 • Sach- und HiWi-Mittel für Emeriten • Unvorhergesehenes
Infrastruktur • Bauunterhalt und Sanierungen • Versorgungszuschlag Beamt/innen/e • Liegenschaftsbewirtschaftung • Mieten/Nutzungsentgelte • Beihilfen • Auszubildende • Versorgungsrücklage • Trennungsgeld/Umzugskosten • C- und W-Zulagen
Personalkostenbudget • Bildung von Ø-Sätzen pro Fakultät, Besoldungs- und Vergütungsgruppe nach Istkosten • Stichtagsregelung 01.10.2004 Stellenbestand • Multiplikation, abgestimmter Stellenbestand • ohne Versorgungszuschlag, C-4-Zulagen • mit vorhandenen Bewährungsaufstiegen • Probleme: - Veränderungen in der Altersstruktur - Tarif- und Besoldungsänderungen - kleinere Einheiten: Personal nach Istkosten • Personalkostenbudget „deckungsfähig“ mit HiWi- und Sachmitteln (Globalbudget)
Budgetgrundsätze 10 Senatsregeln 29 Budgetregeln 12 Verfahrenshinweise jährliche Aktualisierung, Festlegung über Wirtschafts- plan vom Stiftungsrat keine Anwendung der Landeshaushaltsordnung
Budgetgrundsätze für die Mittelverwendung (der Fakultäten) • Vorhandensein eines Entscheidungsgremiums in der Fakultät • Änderungen der Finanzhilfe (MWK, MF etc.) werden an Fakultäten weitergegeben • Vorgaben für die Bildung von Rücklagen, Zweck, Höhe und Zeitraum, wie Investitionen/Berufungen/Re-Investitionen • Sicherstellung der Lehrkapazität • Einhaltung von Berufungs- und Bleibezusagen für fünf Jahre • Verpflichtung zur Unterbudgetierung und %-Satz nach LOM-Kriterien zu verteilen
Budgetgrundsätze für die Mittelverwendung (der Fakultäten) • Strukturelle Veränderungen im Personalbestand (Umwandlungen, Wechsel Zeit-/Dauerstellen) und Schaffung von Beamtenstellen bedürfen der Zustimmung des Präsidiums. • Bei tariflichen oder besoldungsmäßigen Änderungen werden die Fakultäten so behandelt, wie sich das Ver-hältnis MWK/Land zur Universität gestaltet. • Die Freigabe von Professuren wird vom Präsidium entschieden. • Bei Vakanzen von Professuren verbleiben die Ressourcen bis zur Präsidiumsentscheidung bei der Fakultät.
Budgetgrundsätze für die Mittelverwendung (der Fakultäten) • keine dauerhaften Stellenbesetzungen fünf Jahre vor Emeritierung/Pensionierung von Professorinnen/en • für mit Angestellten besetzte Beamtenstellen erfolgt konkrete Nachbudgetierung der Sozialversicherungs-beiträge • Personalvorgänge über das Dekanat (gilt nicht für HiWi-Vorgänge, gilt bedingt für Drittmittel) • weitere Regelungen zu: Buchhaltung, Beschaffungs-wesen, Gästebewirtung usw.
Effekte in der Praxis Startphase Know-how transferieren Ressourcen schaffen Starthilfe ZAP Bildung des „Zentralen Fonds“ Im Betrieb Zentralebene Umsetzung von Einsparungen weniger operatives Geschäft Verteilung von Finanzrisiken Fakultätsebene höhere Flexibilität und mehr „Eigensteuerung“ noch traditionelle Denkweisen höhere Motivation wirtschaftlicheres Handeln lokale Entscheidungen qualitativ besser/schneller