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Das Institutionensystem

Das Institutionensystem. Wolfgang Rudzio, Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden 2006. Die Bundesregierung. Politische Steuerung. Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und Ressortprinzip. Regieren und seine Probleme komplexer politischer Regelungs- und Entscheidungsbedarf

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Presentation Transcript


  1. Das Institutionensystem Wolfgang Rudzio, Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden 2006

  2. Die Bundesregierung Politische Steuerung

  3. Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und Ressortprinzip • Regieren und seine Probleme • komplexer politischer Regelungs- und Entscheidungsbedarf • Somit Ausdifferenzierung eines politischen Steuerungsorgans aus dem Parlament: die Regierung • Steuerungsfunktion: Regierung bringt politische Vorstellungen einer parlamentarischen Mehrheit in die Form konkreter Gesetzesvorschläge • Entwicklung einer konsistenten Politik im Rahmen finanzieller Möglichkeiten

  4. Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und Ressortprinzip • Durchführungsfunktion: ergänzende Rechtssetzung (Verordnungen), organisatorische, personelle und sachliche Maßnahmen, die die Durchführung der Gesetze sichern (Gesetzesvollzug) • Der internationale Vergleich von Rudzio zeigt, dass im allgemeinen Regierungen an die Macht kommen mit…

  5. Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und Ressortprinzip • Inkonsistenten und vage definierten Handlungsprogrammen • Dass sie geplagt werden von Mangel an Zeit, Information, Sachkenntnis, Energie und anderen Ressourcen • Dass ihr Entscheidungsspielraum durch Verpflichtung begrenzt wird, die sie von ihren Vorgängern erben

  6. Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und Ressortprinzip • das ihre Pläne häufig durch Ereignisse gestört werden, die sofortige Krisenbekämpfung erforderlich machen • Dass, angesichts der Risiken von Neuem, Abwarten und Nichts tun häufig eine vernünftige Alternative scheint

  7. Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und Ressortprinzip • Politische Steuerung ist eine besonders schwierige Aufgabe • Schon innerhalb der Bundespolitik kommt es nicht allein auf parlamentarische Mehrheiten an, sondern auch auf weitere institutionelle Vetospieler wie den Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht

  8. Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und Ressortprinzip • Interessenorganisationen, wichtige Verbände reklamieren Entscheidungsrechte • Hinzutritt die so genannte Politikverflechtung in Bezug auf Entscheidungen der EU und der Ausführungspraxis der deutschen Länder und Kommunen

  9. Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und Ressortprinzip • Im Ergebnis fallen Entscheidungen häufig durch Verhandlung statt durch Mehrheit, so dass man in der Politikwissenschaft von Verhandlungsdemokratie spricht

  10. Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und Ressortprinzip • Das Kanzler Prinzip - tatsächlich dominierend? • Rechtliche Struktur der Bundesregierung-verschiedene Prinzipien, die teilweise in Spannung stehen: • Kanzlerprinzip • Kabinettsprinzip • Ressortprinzip

  11. Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und Ressortprinzip • Mehrere Kompetenzen verschaffen dem Bundeskanzler eine herausragende Führungsstellung im Kreise der Regierungsmitglieder (Regierungschef): • Allein der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt und durch Wahl eines Nachfolgers vom Bundestag abgelöst Art. 63 und 67 (Legitimation Durchwahl) • Bildung einer Bundesregierung; Bundesminister werden auf seinen Vorschlag vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen Art. 64 Grundgesetz

  12. Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und Ressortprinzip • Es ist auch allein der Bundeskanzler, der nach Art. 68 Grundgesetz die Vertrauensfrage stellen und damit unter Umständen die Auflösung des Bundestages oder die Erklärung des Gesetzgebungsnotstandes ansteuern kann • Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers: der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung • Er führt die Geschäfte der Bundesregierung und ist über alle relevanten Maßnahmen und Vorhaben in den Ministerien zu unterrichten

  13. Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und Ressortprinzip • Organisationsgewalt des Bundeskanzlers • Nach der Geschäftsordnung der Bundesregierung bestimmt der Bundeskanzler Zahl und Geschäftsbereiche der Bundesminister • Diese Konzentration auf den Bundeskanzler soll dazu dienen, die Einheitlichkeit und Handlungsfähigkeit der Bundesregierung zu fördern

  14. Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und Ressortprinzip • Über wie viel Spielraum er hierbei tatsächlich verfügt, hängt vor allem von politischen Umständen ab: von seiner Position in der eigenen Partei, der Koalitionskonstellation und von persönlichem Geschick im politischen Geschäft • Dies gilt bereits für die Auswahl der Minister

  15. Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und Ressortprinzip • Generell muss ein Kanzler heute ein Parteien-, Regional- und Frauenproporz beachten, auch die Besetzung der parlamentarischen Staatssekretäre gehört hierbei zur Ausdifferenzierung/Austarierung

  16. Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und Ressortprinzip • Bundeskanzleramt • Präferenzsystem mit sachlichen Zuständigkeitsbereichen, so genannte Spiegelreferate • Regelmäßige Konferenz der Staatssekretäre, Förderung des Informationsflusses Bundesnachrichtendienst (BND) ist dem Bundeskanzler unterstellt, für das Ausland zuständig Presse und Informationsamt der Bundesregierung – Möglichkeiten zur Darstellung der Regierungspolitik

  17. Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und Ressortprinzip • Kabinettsprinzip und Flaschenhalsproblem • Kollektive Handlungsbefugnisse nach außen: Nicht der Bundeskanzler, sondern nur das Kabinett als Ganzes vermag als Bundesregierung im Gesetzgebungsprozess durch Gesetzesinitiativen und Stellungnahmen zu Bundestagsvorlagen zu agieren • Kollektive regierungsinterne Kompetenzen: über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Außer dem Kabinett die Vorschläge zur Änderung politischer und höherer Beamter des Bundes zur Entscheidung vorzulegen.

  18. Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und Ressortprinzip • Das Bundeskabinett besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. An seinen Sitzungen nehmen darüberhinaus die Chefs von Bundespräsidialamt und Bundespresseamt teil. • einmal wöchentlich am Mittwoch Vormittag • Hinzu kommen gelegentlich längere Klausursitzungen zur Beratung bestimmter größerer Sachkomplexe • In den Routinesitzungen werden zunächst Gesetzes-, Verordnungs-, Berichts- und Antwortvorlagen beschlossen • Dann folgen Erörterungen und Entscheidungen zu diskussionsbedürftigen Gesetzesentwürfen, zu Personalangelegenheiten, zur internationalen Lage und zur Situation im Bundesrat • Die Beschlüsse werden in aller Regel einhellig gefasst, die Zustimmung gilt als gegeben, wenn kein Widerspruch laut wird • Eine höhere Sitzungsfrequenz des Kabinetts ist fast unmöglich und lässt es leicht zum Flaschenhals werden

  19. Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und Ressortprinzip • Jährlich etwa 800 Punkte, das heißt bei 40 Sitzungen durchschnittlich etwa 20 Tagesordnungspunkte pro Sitzung • Im Regierungsapparat hat sich daher ein entlastendes System von interministeriellen Ausschüssen und Kabinettsausschüssen zur Vorklärung und Vorentscheidung gebildet • Ein der besondere Rolle spielt der Finanzminister mit seiner Querschnittskompetenz

  20. Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und Ressortprinzip • Ressortprinzip und Ministerien • Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung • Inneres, Äußeres, Justiz, Finanz, Verteidigung-klassische Ressorts • Später: Wirtschafts, und Landwirtschaftsministerium • Jüngere Vergangenheit: Bildung und Forschung für wirtschaftliche Zusammenarbeit, für Umwelt oder für Verkehr

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