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Begleitung von Menschen mit Behinderung im Spannungsfeld zwischen Eingliederungshilfe und Pflege - Schwerpunkt Wohnen -. Fachforum auf dem 7. Berlin-Brandenburger Pflegetag 12.02.2009. 1. Problemaufriss. Demographische Entwicklung: immer mehr alte und pflegebedürftige Menschen
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Begleitung von Menschen mit Behinderung im Spannungsfeld zwischen Eingliederungshilfe und Pflege - Schwerpunkt Wohnen - Fachforum auf dem 7. Berlin-Brandenburger Pflegetag 12.02.2009
1. Problemaufriss • Demographische Entwicklung: immer mehr alte und pflegebedürftige Menschen • Zunahme von alt werdenden Menschen mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung • Anstieg des Pflegebedarfs mit zunehmend steigendem Unterstützungsbedarf • Pflegeversicherungsleistungen für diesen Personenkreis ambulant geregelt (§§ 36 ff SGB XI) • Pflegeversicherungsleistungen in stationärer Behindertenhilfe nur pauschal (§ 43 a SGB XI)
Leitfrage: Wie kann eine bessere Realisierung der Leistungsansprüche von SGB XI in das SGB XII für diesen Personenkreis auch im stationären Kontext gelingen?
Rechtliche Ausgangslage: beide Leistungssysteme im Vergleich Eingliederungshilfe nach SGB XII: • das genuine Leistungssystem mit Teilhabezielen für Menschen mit doppeltem Handicap • offener und bedarfsorientierte Leistungskatalog nach § 54 SGB XII in Verbindung mit § 4 SGB IX • altersunbegrenzt und Pflege grundsätzlich mit umfasst (vgl. § 55 S. 1 SGB XII)
Pflegeversicherungsleistungen nach SGB XI: • Grundsätzlich vorrangige Versicherungsleistungen mit Pflegestufensystematik • Gesetzlich abschließend definiert für Grundpflege (Ernährung, Körperpflege, Mobilität) und hauswirtschaftliche Versorgung • Somatisch-funktioneller Pflegebegriff mit entsprechenden Leistungen (§§ 14/ 15 SGB XI) • Entwicklungen hin zu einem teilhabeorientierten Pflegebegriff (PWG 2008) • Pflegeversicherungsleistungen gebunden an Einrichtungstyp bzw. Versorgungsvertrag (§71 Abs. 1, SGB XI) • Ambulante bzw. stationäre Leistungen nach PVG ruhen in stationären SGB XII –Heimen (§ 34 Abs. 2 bzw. § 71 Abs. 4)
Forderung: Auf der Grundlage des individuellen Wunsch — und Wahlrechtes jeder Person: • Anerkennung des Rechts auf Zugehörigkeit und ein langjähriges ‚Zuhause’ in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe. • Erschließung von ambulanten PV-Leistungen durch Neudefinition von ‚Häuslichkeit’ (Überarbeitung § 34, Abs. 2 SGB XI / > § 71 Abs. 4 SGB XI) • PV-Leistungen nach § 36 SGB XI (Pflegesachleistungen) oder nach § 37 SGB XI (Pflegegeld) • Nutzung externer ambulanter bzw. Aufbau interner Pflegefachdienste
Überblick wichtiger Umsetzungsformen zwischen SGB XI/SGB XII in den Bundesländern: Vier modellhafte Ausprägungen: • Überwiegend immer noch SGB XII-Leistungen in allen Bundesländern • ‚Binnendifferenzierte Einrichtungsteile’ (= binnendifferenziertes Fachpflegeheim) nach SGB XI unter formalem Dach des SGB XII • Ausgliederung von SGB XI-Fachpflegeheimen mit leistungsrechtlicher ‚Aufsattelung’ von SGB XII-Leistungen für zweiten Lebensbereich • SGB XI - Einrichtungen mit fachlicher Spezialisierung und erhöhten Pflegesätzen bzw. zusätzlichen Stellen für Soziale Betreuung nach § 43 Abs 2 SGB XI • Forderung: Im Falle der Ausgliederung von gesonderten Pflegebereichen Beachtung von Grundstandards – keine ‚konventionelle Altenhilfe’!
Ambulante Unterstützungsleistungen in privater Häuslichkeit • Unterstützungsleistungen des PVG nach §§ 36 ff SGB XI definiert und gedeckt • Weitere Leistungsmöglichkeiten nach PWG 2008 Forderung: • Bezahlung der Koordinationsleistungen an Leistungserbringer (’Budetmix’) • Bedarfsgerechtes Persönlichen Budgets für Teilhabeleistungen auch für Menschen mit komplexer/ schwerer Behinderung
Weiterentwicklung von seniorengerechten Begleitmodellen und Pflegebedarf (SGB XII) • Weiterentwicklung der professionellen Praxis mit ergänzender Pflegefachlichkeit • Einbezug der Menschen mit Behinderung als Experten in eigener Sache • Zunahme der Rolle der Wohnung als ‚Alltagsort’ / entschleunigter Lebensrhythmus • Bedarf an Grund- und Behandlungspflege kann zunehmen • Bereitstellung zusätzlicher sächlicher, räumlicher und personeller Ressourcen • Angebotspalette auch im zweiten Lebensbereich auf freiwilliger Basis