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Kapitel 4.4.3

Kapitel 4.4.3. Ausstattung und Gestaltung Bildschirmgerät (Monitor) (2 Folien) Tastatur Arbeitstisch - Mindestmaße Größe der Arbeitsfläche Arbeitsstuhl. 4 Arbeitsstätten 4.4 Bildschirmarbeitsplatz 4.4.3 Ausstattung und Gestaltung. (90/270/EWG) GUV 23.3, GUV 50.12.

sammy
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Kapitel 4.4.3

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  1. Kapitel 4.4.3 • Ausstattung und Gestaltung • Bildschirmgerät (Monitor) (2 Folien) • Tastatur • Arbeitstisch - Mindestmaße • Größe der Arbeitsfläche • Arbeitsstuhl

  2. 4 Arbeitsstätten 4.4 Bildschirmarbeitsplatz4.4.3 Ausstattung und Gestaltung (90/270/EWG)GUV 23.3, GUV 50.12 Ausstattung und Gestaltung

  3. 4 Arbeitsstätten 4.4 Bildschirmarbeitsplatz4.4.3 Ausstattung und Gestaltung (90/270/EWG) Anh.I Nr. 1, 3, 5 BildscharbVGUV 23.3 Bildschirmgerät (Monitor) Darstellung der Zeichen deutlich und scharf. • Positivdarstellung der Zeichen (Schwarze Schriftzeichen auf hellem Grund) Ausreichend großer bzw. angemessener Zeichen- und Zeilenabstand. Zeichen ausreichend groß. • Zeichengröße mind. 2,6 mm Helligkeit und Kontrast individuell regelbar. Drehbar gelagerter Monitor.

  4. 4 Arbeitsstätten 4.4 Bildschirmarbeitsplatz4.4.3 Ausstattung und Gestaltung (90/270/EWG) Anh.I Nr. 2, 4 BildscharbVBGI 650, GUV 50.12 Bildschirmgerät (Monitor) Bildschirm soll frei von Reflexionen und Spiegelungen sein. (z.B. durch matte bzw. entspiegelte Bildschirmoberfläche) Stabiles und flimmerfreies Bild. (Bildfolgefrequenz mindestens 73 Hz ; Flimmerfrei ab ca. 85 Hz) Gleichmäßige Leuchtdichteverteilung Strahlungsarmer Monitor Sichtbare Bildschirmdiagonale sollte mind. 33,0 cm betragen. (14"-CRT-Monitor oder 12,1"-TFT-Display)

  5. 4 Arbeitsstätten 4.4 Bildschirmarbeitsplatz4.4.3 Ausstattung und Gestaltung (90/270/EWG) BildscharbVBGI 650, GUV 50.12 Tastatur Tastatur muss vom Bildschirm getrennt sein. Fläche vor der Tastatur muss die Auflage von Händen und Armen ermöglichen. Fläche der Taste muss ausreichend groß sein. Matte Tastaturoberfläche. Anordnung der Tastatur und Beschaffenheit der Tasten müssen die Bedienung der Tastatur erleichtern.

  6. 4 Arbeitsstätten 4.4 Bildschirmarbeitsplatz4.4.3 Ausstattung und Gestaltung (90/270/EWG) BildscharbVBGI 650, GUV 50.12 Arbeitstisch - Mindestmaße Arbeitstisch bzw. Arbeitsflächenhöhe: • nicht verstellbar: 72 cm • verstellbar: 66 - 75 cm Fußraumtiefe: mind. 70 cm Beinraumhöhe: mind. 65 cm Beinraumbreite: mind. 58 cm

  7. 4 Arbeitsstätten 4.4 Bildschirmarbeitsplatz4.4.3 Ausstattung und Gestaltung (90/270/EWG) BildscharbVBGI 650, GUV 50.12 Größe der Arbeitsfläche Tiefe der Arbeitsfläche mind. 90 cm. (nach DIN 4554 mind. 80 cm) Arbeitsflächen müssen mindestens 120 cm breit sein, wenn handschriftliche Eintragungen erforderlich sind bzw. mit großformatigen Arbeitsvorlagen umgegangen wird. Zusätzlich zu den Aufstellflächen für den PC ist bei o.g. Tätigkeiten eine mindestens 60 cm breite Arbeitsfläche erforderlich.

  8. 4 Arbeitsstätten 4.4 Bildschirmarbeitsplatz4.4.3 Ausstattung und Gestaltung Anh. BildscharbVBGI 650, GUV 50.12 Arbeitsstuhl Der Arbeitsstuhl muss ergonomisch gestaltet und standsicher sein. Die Sitzhöhe muss verstellbar sein. • Leichte und sichere Betätigung im Sitzen. Die Bewegungsfreiheit des Benutzers darf nicht eingeschränkt werden und muss eine bequeme Haltung (dynamisches Sitzen) ermöglichen. Die Rückenlehne muss in Höhe und Neigung verstellbar sein.

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