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„Fördern und Fordern“ im aktivierenden Sozialstaat. Wohlfahrtsstaat im Wandel. Keynesianisches Wohlfahrtsstaatdenken. „Fürsorgender“ bzw. „Versorgender“ Wohlfahrtstaat Umverteilung des ungleichen Markteinkommens Steuerung zentral durch den Staat
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„Fördern und Fordern“ im aktivierenden Sozialstaat Wohlfahrtsstaat im Wandel
Keynesianisches Wohlfahrtsstaatdenken • „Fürsorgender“ bzw. „Versorgender“ Wohlfahrtstaat • Umverteilung des ungleichen Markteinkommens • Steuerung zentral durch den Staat • Krise: Grenzen der Steuerungs-möglichkeiten werden erreicht
Neoliberalismus • Reduzierung der Staatsaufgaben • Schlanker Staat • Privatisierung und Einführung marktwirtschaftlicher Management-Konzepte • Probleme: Verarmung, Einkommens-differenzierung
Social Investement State • „Doppeltes Versagen“ führt zu „Drittem Weg“ • Chancengleichheit statt materielle Gleichheit • Deutlich mehr Staatsaufgaben als im Neoliberalismus • Mix von Steuerungsformen
Aktivierender Sozialstaat • SPD-Wahlkampf 1998: „Neue Mitte“ • Zentral: Wiederaufnahme von Arbeit durch Eigeninitiative • Balance zwischen Rechten und Pflichten, Zutrauen und Zumuten • Lieferte Legitimation für Hartz-Reformen
Kritik am aktivierenden Wohlfahrtsstaat • „Workfare State“: Verpflichtung zur Arbeit • Unzureichende Nachfrage nach Arbeitskräften • Hoher Bedarf an neuen Steuerungsmechanismen • Rechtfertigung für Leistungskürzungen
Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt • Ziele: • Abschiebung der Langzeitarbeitslosen in die Fürsorge (Entlastung Staatshaushalt) • Schaffung von „Beschäftigungsanreizen“ • Optimierung der Administration
Umsetzung: • Hartz I: höhere Maßstäbe bei Bedürftigkeitsprüfung • Hartz II: „Ich-“ und „Familien-AGs“; Mini- und Midi-Jobs • Hartz III: Umstrukturierung der Bundesagentur für Arbeit zu reinem Dienstleistungsunternehmen • Hartz IV: Zusammenlegung Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu ALGII
Probleme: • Keine Strukturellen Veränderungen, nur auf administrativer Ebene • Vermittlung von Weiterbildungsmaßnahmen vor allem an leichter Vermittelbare • Abrutschen vieler ehemaliger Alhi-Empfänger auf Sozialhilfeniveau • Schaffung eines neuen Niedriglohnsektors • Enorme Überwachung der Antragsteller
Der aktivierende Wohlfahrtsstaat in den Parteigrundprogrammen der Volksparteien • SPD: • „Der Sozialstaat in Deutschland ist die Grundlage für Teilhabe, Wohlstand und sozialen Frieden. Er hat vielen Menschen soziale Mobilität in die gut ausgebildete Mitte unserer Gesellschaft ermöglicht. Er hat den Wandel von der klassischen Industriegesellschaft zur wissensbasierten Wirtschaft unterstützt. Die Menschen in unserem Land wollen einen starken Sozialstaat, der sich an den veränderten Realitäten und Erfordernissen orientiert. Die Menschen vertrauen nur einem Sozialstaat, der ihnen langfristige Sicherheiten bietet. Der Sozialstaat ist unverzichtbar, aber er bedarf der Erneuerung und seine Aufgaben werden weiter. Der vorsorgende Sozialstaat fördert Beschäftigung, setzt auf Gesundheitsprävention und verhindert Armut. Ergestaltet den demografischen Wandel und er erkennt die existentielle Bedeutung von Bildung an. Ein aktiver Sozialstaat ist ein verlässlicher Partner für die Menschen. Je vielfältiger unsere Arbeitswelt und Erwerbsformen werden, desto wichtiger wird die Orientierung des Sozialstaates an den Bedürfnissen aller Bürgerinnen und Bürger. Zugleich benötigt der Sozialstaat der Zukunft eine breitere Finanzierungsbasis, die sich stärker auf Steuern stützt, damit alle, nicht nur die abhängig Beschäftigten, sich an der solidarischen Finanzierung beteiligen. Sozialstaaten sind in Europa unterschiedlich gestaltet. Aber die gemeinsame Verpflichtung auf eine soziale Marktwirtschaft ist für Wachstum und Wohlstand in Europa unabdingbar.“
CDU • „Unser Leitbild für Deutschland ist die Chancengesellschaft, in der die Bürger frei und sicher leben. Sie steht für Respekt vor Leistung und Erfolg. Und wir wollen die soziale Verankerung in die gesellschaftliche Mitte auch für jene, die bisher davon ausgeschlossen sind. Die Schlüssel für bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt liegen insbesondere in gleichen Bildungschancen und lebenslangem Lernen.“ • Die soziale Sicherung beruht auf dem Grundgedanken der Solidarität. Gemeinschaftlich werden die Risiken abgesichert, die der einzelne allein nicht bewältigen kann. Es werden weder Almosen noch eine kostenlose Versorgung gewährt, wohl aber ein Leben in sozialer Sicherheit ermöglicht. Wer Solidarität übt, ist zum Verzicht bereit. Wer auf die Solidarität des Staates baut, hat auch Pflichten dem Staat gegenüber. Die soziale Sicherung hat befriedende und befreiende Wirkung. Solidarität verbietet es, das System der sozialen Sicherung zu missbrauchen.