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Beurteilungswesen FHH neu tritt ab 1. Mai 2013 in Kraft Gilt für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes An Schulen: für das pädagogisch-therapeutische Personal für Verwaltungskräfte in Schulbüros und Hausmeister. Die wichtigsten Ergebnisse. Weniger Beurteilungen:
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Beurteilungswesen FHH neu tritt ab 1. Mai 2013 in Kraft Gilt für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes An Schulen: für das pädagogisch-therapeutische Personalfür Verwaltungskräfte in Schulbüros und Hausmeister
Die wichtigsten Ergebnisse • Weniger Beurteilungen: • 4 Jahres-Rhythmus ab der letzten Beurteilung • Längere Bestätigungsfristen • Längere Verschiebbarkeit nach Fehlzeiten
Größere Genauigkeit: • Schriftliche Begründung auch bei den Kriterien • Aufnahme der Kriterien in der Schluss – Gesamtbewertung • Differenziertere Potentialanalyse
Mehr Schutz • Vertrauensperson aus FHH bei Beurteilungsgespräch und Eröffnungsgespräch • Stellungnahme vermerkt im Beurteilungsbogen • Möglichkeit ab 55 Jahren auf Regelbeurteilung zu verzichten (Verzichtserklärung)
Beurteilung Lehrkräfte - Was möchte die Dienststelle? - • KollegInnen beurteilen KollegInnen • Beurteilung durch Dritte • Beurteilung von Lehrkräften mit herausgehobenen Aufgaben • Erstbeurteilung durch beförderte KollegInnen A 13 und A 14 • Mitbeurteilung durch Fachvorgesetzte / Fachleitungen • Beurteilungsvordruck Lehrkräfte mit gesonderten Feldern
Beurteilung Lehrkräfte Was möchte der GPR? Vermeidung von Beurteilungen durch KollegInnen Stärkung des PR Mehr Transparenz z.B. Erstbeurteiler auf Beförderungsstellen A 13 /A 14 Beurteilungsbeiträge Dritter z.B. PR begleitet an erster Stelle die Gespräche in Beurteilungen z.B. Beurteilungsquellen Ergebnisse Beurteilungskonferenzen