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Am 1. März 2010 tritt das neue Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 in Kraft.
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Am 1. März 2010 tritt das neue Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 in Kraft. Die Regelungen des vollständig neu gefassten BNatSchG ersetzen die im bisherigen Rahmenrecht des Bundes enthaltenen Bestimmungen durch unmittelbar geltende Vorschriften. Damit kann künftig auf einer bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage geplant und gearbeitet werden. Auf der Grundlage dieses BNatSchG können die Länder durch Ausführungsgesetze spezifische Ergänzungen und Anpassungen unter Beachtung der abweichungsfesten ‚Allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes’, des Rechts des Artenschutzes und des Meeresnaturschutzes vornehmen.
Die Novelle sieht beispielsweise eine Neufassung der Zielbestimmmungen, die Flexibilisierung der Landschaftsplanung sowie der Eingriffsregelung, die Übernahme landesrechtlicher Regelungen zum allgemeinen Artenschutz und Regelungen zur Beobachtung und Bekämpfung gebietsfremder, invasiver Arten vor. Die Tagung soll die rechtlichen Grundlagen des neuen Naturschutzrechtes vorstellen und Konsequenzen für die Umsetzung in Rheinland-Pfalz aufzeigen. Sie ist darüber hinaus ein Diskussionsforum für alle Beteiligte in naturschutzrechtlichen Entscheidungsprozessen.
Begrüßung und Einführung in dieTagungsthematik (Prof. Klaus Werk, BBN-Bundesvorstand, Bonn / Fachhochschule Wiesbaden)
Das novellierte Bundesnaturschutzgesetz (Julia Hügel, Referat Recht des Naturschutzes und der Landschafts- pflege N I 6, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn BMU Bonn)
Vollzug der Eingriffsregelung in Rheinland-Pfalz – neue Aspekte unter den Vorgaben des BNatSchG–? (Matthias Schneider, Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, Mainz)
Landschaftsplanung der dritten Generation: Praxiserfahrungen (Bernhard Ullrich, Planungsbüro Karlheinz Fischer, Trier
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft und Artenschutz nach der Naturschutznovelle (Theo Jochum, Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, Mainz)
Naturschutz und Wasserschutz - Statement (Theo Jochum und Uta Freudenberger, Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, Mainz)
Elektronische Verwaltung von Kompensationsflächen – OLIV+ und Datenhamster (Oliver Wesp, GDV Gesellschaft für geografische Datenverarbeitung mbH, Ingelheim)
Best-Practice-Beispiele Ökokonto Bingen, Stadt Bingen (Claudia Budinger und Thomas Merz Stadtverwaltung Bingen)
Diskussion der Tagungsbeiträge Moderation: Prof. Dr. Robert Beckmann (BBN/TU Kaiserslautern)
Zusammenfassung und Ausblick Prof. Dr. Robert Beckmann
Vielen Dank und auf Wiedersehen auf der nächsten BBN-Tagung