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Herzlich willkommen zur ersten Dienstbesprechung im Schuljahr 2013 / 14. Die neue mündliche Abschlussprüfung im Fach Englisch ab 2013/14. Rechtliche Grundlagen.
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Herzlich willkommen zur ersten Dienstbesprechungim Schuljahr 2013 / 14
Die neue mündliche Abschlussprüfung im Fach Englischab 2013/14
Rechtliche Grundlagen 1.) Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO-Sek I) 2.) Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (EBAVO-Sek I)
Anzahl der mündlichen Prüfungen 1.) Neu: Jeder Abschlussschüler der H10 und der R-10-Klassen muss eine mündliche Abschlussprüfung im Fach Englisch ablegen. 2.) Zusätzlich muss er/sie die bekannte Pflicht-Prüfung in einem anderen Fach absolvieren. 3.) Zusätzlich kann es dazu kommen, dass ein Schüler freiwillig eine mündliche Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach ablegt. 4.) Zusätzlich kann es dazu kommen, dass der Prüfer eine mündliche Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach ansetzt.
Anzahl der mündlichen Prüfungen Zusammenfassung: Jeder Schüler der H10 und der R-10-Klassen hat ab sofort mindestens 2, höchstens 3 (oder im Extremfall 4) mündliche Prüfungen.
Prüfungskommission Jährlich Bildung einer zweiköpfigen Prüfungs-kommission(Schulleiter + 1 von ihm berufenes Mitglied). Prüfungskommission hat etliche Detail-Rechte, u.a. - Besuch von Prüfungen - Teilnahme als prüfendes Mitglied - Stimmentscheid bei Differenzen zwischen Prüfern
Fachprüfungsausschüsse • Je Prüfling/Prüfung wird ein zweiköpfiger Fachprüfungsausschuss gebildet aus • unterrichtender Lehrkraft • weiterer Lehrkraft „Die Mitglieder der Fachprüfungsausschüsse sollen in dem jeweiligen Fach die Lehrbefähigung besitzen“ (Abschlussverordnung, § 31(4)) Auslegung: „sollen“ heißt nicht „müssen“
Stellenwert der mündlichen Abschlussprüfung für die Abschlusszensur Englisch Die gesamte Abschlussprüfung Englisch zählt 1/3 der Abschlussnote (= Zeungisnote). Die schriftliche Abschlussarbeit zählt 2/3 dieses einen Drittels – die mündliche Abschluss-Prüfung zählt 1/3 dieses einen Drittels. Also: Abschlussnote = 100 % Vornote = 66% Prüfungsnote = 33% (davon 66% Abschlussarbeit und 33% mündliche Prüfung)
Aufgaben Prüfer und Ko-Prüfer 1.) Fachlehrkraft ist verantwortlich für Aufgabenstellung und Durchführung der Prüfung 2.) Weiteres Prüfungsmitglied protokolliert, kann Fragen stellen. 3.) Beide beurteilen die Prüfungsleistungen. Bei Abweichung von einer Note entscheidet Prüfer. Bei größeren Abweichungen entscheidet Schulleiter.
Durchführungsbestimmungen für die mündliche Prüfung Englisch 1.) Die Prüfungen werden als Partner- oder Gruppenprüfung durchgeführt (keine Einzelprüfungen). 2.) Die Gruppenzusammenstellung wird per Los entschieden. 3.) Die Paare/Gruppen erfahren einen Tag vor der Prüfung, mit wem sie ein Paar/eine Gruppe bilden müssen.
Durchführungsbestimmungen für die mündliche Prüfung Englisch Vorbereitungszeit: keine Dauer der Prüfung: • Bei Paar-Prüfungen: max. 20 Min. • Bei Gruppen-Prüfungen: max. 30 Min. Hilfsmittel: nicht erlaubt
Aufgaben für Fachkonferenzund Fachlehrer Prüfungsaufgaben/-felder: • müssen genug „Stoff“ für 20-30 Minuten hergeben • müssen so abgewechselt werden, dass Prüflin-ge mit spätem Prüftermin nicht noch einen oder zwei Tage mehr Zeit haben, um sich auf bekannte Aufgabenfelder einzustellen
Aufgaben für Fachkonferenzund Fachlehrer • Üben/Simulieren von mündlichen Prüfungen in Jahrgang 9 und 10 (in Zukunft ruhig früher) • Entwickeln eines Protokoll-Formulars, das paralleles schnelles, gezieltes Protokollieren für zwei oder gar drei Prüflinge ermöglicht
Anzahl der mündlichen Prüfungen 2013/14 an der RvD Schüler-„normale“Englisch- zahlenmdl. Prüf.Prüflinge/Prüf. H9: ca. 23 18-20 0 H10: ca. 16 16 16 = 6 Prüf. R10a:ca. 25 25 25 = 9 Prüf. R10b:ca. 25 25 25 = 9 Prüf. Total: 84 „normale“ Prüf. + 25 Englisch-Prüf. = ca. 109 Prüfungen!!!
Grober Gesamt-Ablaufplan der mündlichen Prüfungen 2013/14 an der RvD Prüfungszeitraum laut Erlass:02.-20.06.2014 Grundsatze und Überlegungen für Prüfungen an der RvD: 1.) möglichst nur eine mündliche Prüfung für jeden Schüler pro Tag (keine Erlass-Vorschrift!!!) 2.) nach Pfingsten gut, da schulfrei für alle Schüler unmittelbar an den Pfingstfeiertagen hängt 3.) nicht sofort ab 02. Juli mdl. Prüfungen vornehmen, dadurch längere Möglichkeit, die Abschlussschüler zu „beschäftigen“, längere Korrekturzeiten für Abschlussarbeiten
Grober Gesamt-Ablaufplan der mündlichen Prüfungen 2013/14 an der RvD 1.) Mittwoch, 11.06.2014 (nach Pfingsten): - Pflichtprüfungen (außer Englisch) - schulfrei für alle Schüler (außer Prüflingen) 2.) Donnerstag, 12.06.2014: - Pflichtprüfungen (außer Englisch) und zusätzliche mündliche Prüf. in Ma + De - schulfrei für alle Abschlussschüler - Unterricht für Klassen 5-9
Grober Gesamt-Ablaufplan der mündlichen Prüfungen 2013/14 an der RvD 3.) Freitag, 13.06.2014: - Englisch-Prüfungen in H10 / R10a / R10b - schulfrei für alle Abschlussschüler - Unterricht für Klassen 5-9 4.) Montag, 16.06.2014: - Englisch-Prüfungen in H10 / R10a / R10b - schulfrei für alle Abschlussschüler - Unterricht für Klassen 5-9