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Studienreform und neue Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre. Überblick. Studienreform als Teil der ständigen Qualitätssicherung Änderungen von Prüfungsordnung 2006 zur Prüfungsordnung 2011 Die neuen Studienverlaufspläne Überführungsregeln
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Studienreformundneue Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre Studienreform Wiwi 2011
Überblick • Studienreform als Teil der ständigen Qualitätssicherung • Änderungen von Prüfungsordnung 2006 zur Prüfungsordnung 2011 • Die neuen Studienverlaufspläne • Überführungsregeln • Informationen und Studienberatung zur neuen Prüfungsordnung Studienreform Wiwi 2011
Studienreform als Teil der ständigen Qualitätssicherung • Beobachtungen zum Studiengang in denJahren 2006 – 2009 • Bildungsstreik Januar 2010 • Arbeit und Empfehlungen der AG WERT • Umsetzung der Empfehlungen Studienreform Wiwi 2011
Änderungen von derPO 2006 zur PO 2011 Inhaltliche Änderungen des Studiengangs (1) • vier Prüfungen pro Semester anstatt fünf • mehr Zeit für das Selbststudium • für erfolgreiche Modulabschlussprüfungenzukünftig 7,5 LP anstatt 6 LP • Start des freien Wahlpflichtbereichs immer erst im Wintersemester; Umfang 15 LP anstatt 24 LP • 14 anstatt 16 Pflichtmodule Studienreform Wiwi 2011
Änderungen von derPO 2006 zur PO 2011 Inhaltliche Änderungen des Studiengangs (2) • 6 anstatt 8 fachgebundene Wahlpflichtmodule • "Kostenmanagement und Kostenrechnung" sowie "Wirtschafts- und Finanzpolitik" zukünftig fachgebundene Wahlpflichtmodule anstatt Pflichtmodule • kein Kolloquium zur Bachelorarbeit mehr • neues Pflichtmodul "Wissenschaftliches Arbeiten“ in Seminarform mit schriftlicher Hausarbeit und Präsentation Studienreform Wiwi 2011
Änderungen von derPO 2006 zur PO 2011 Inhaltliche Änderungen des Studiengangs (3) • Inhaltliche Überarbeitung Mathematik / Ökonometrie • Lockerung der Fehlversuchsregelung im fachgebundenen Wahlpflichtbereich • Umfangreichere Anrechnungen Studienreform Wiwi 2011
Änderungen von derPO 2006 zur PO 2011 Formale Änderungen in der Prüfungsordnung (1) • Verbesserung der Lesbarkeit der Prüfungsordnung • Bachelorarbeit auch in Englisch möglich • Anpassung an Neuerungen und Rechtsprechung zum Hochschulgesetz • Die Einsichtnahme in die Prüfungsakten /Klausuren neu geregelt • Der Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungsbeirat wird zum Volkswirtschaftlichen Prüfungsausschuss und erhält weitreichende Kompetenzen. • Abschaffung der „Zusätzlichen Prüfungsleistungen“ Studienreform Wiwi 2011
Die neuen Studienverlaufspläne Studienreform Wiwi 2011
Die neuen Studienverlaufspläne Studienreform Wiwi 2011
Überführungsregeln Wer kann wechseln? • alle Studierende • Ausnahme: Bachelorarbeit bereits angemeldet • Wahrscheinlich vorteilhaft: • für Studierende, die jetzt im 1.-4. Semester sind • Abzuwägen: • für Studierende, die jetzt im 5.-6. Semester sind ( das neue Pflichtmodul "Wissenschaftliches Arbeiten" muss nachgeholt werden) • Erstsemester im WiSe 2011/2012, studieren automatisch nach der Prüfungsordnung 2011 Studienreform Wiwi 2011
Überführungsregeln Wie wechselt man? • Schriftlicher Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung beim Volkswirtschaftlichen Prüfungsausschuss • Antrag freiwillig • Antrag kann nicht zurückgenommen werden und ist unwiderruflich • Das Antragsformular auf der Homepage des Prüfungsamtes Bis wann muss ich mich entscheiden? • ab sofort bis spätestens zum 15. November 2011 (Eingang) –> Verbuchung ab 15.11.2011 • in Ausnahmefällen (bei Elternzeit, Auslandsaufenthalt, etc.) bis zum 15. Mai 2012 Studienreform Wiwi 2011
Überführungsregeln Was passiert mit meinen bisherigen Prüfungsleistungen, wenn ich den Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung stelle? • Aus Modulen mit 6 Leistungspunkten werden Module mit 7,5 Leistungspunkten. • Das gilt nicht für die Module des freien Wahlpflichtbereichs. Studienreform Wiwi 2011
Überführungsregeln Pflichtmodule Kostenmanagement und Kostenrechnung sowie Wirtschafts- und Finanzpolitik • Überführung inklusive Fehlversuchen in den fachgebundenen Wahlpflichtbereich • Sonderantrag: Umbuchung als Zusatzleistungen ohne Einfluss auf die Gesamtnote • keine weitere Prüfung in diesen beiden Modulen zulässig Studienreform Wiwi 2011
Überführungsregeln Pflichtmodule Mathematik B und Ökonometrie • Mathematik B / Ökonometrie beides bestanden • neues Pflichtmodul ist bestanden (Note des Pflicht-moduls ist die Note des alten Moduls Mathematik B) • Überführung von Ökonometrie in den fachgebundenen Wahlpflichtbereich (Methoden) • Sonderantrag: Umbuchung der Ökonometrie als Zusatzleistung ohne Einfluss auf die Gesamtnote Studienreform Wiwi 2011
Überführungsregeln Pflichtmodule Mathematik B und Ökonometrie • Mathematik B / Ökonometrie beides nicht bestanden • neues Pflichtmodul muss bestanden werden • keine Überführung von Fehlversuchen Studienreform Wiwi 2011
Überführungsregeln Pflichtmodule Mathematik B und Ökonometrie • Mathematik B bestanden / Ökonometrie nicht bestanden • neues Pflichtmodul muss bestanden werden • Überführung von Mathematik B in den fachgebundenen Wahlpflichtbereich (Methoden) • keine Überführung von Fehlversuchen in Ökonometrie • Sonderantrag: Umbuchung Mathematik B als Zusatzleistung ohne Einfluss auf die Gesamtnote Studienreform Wiwi 2011
Überführungsregeln Pflichtmodule Mathematik B und Ökonometrie • Mathematik B nicht bestanden / Ökonometrie bestanden • neues Pflichtmodul muss bestanden werden • Überführung von Ökonometrie in den fachgebundenen Wahlpflichtbereich (Methoden) • keine Überführung von Fehlversuchenin Mathematik B • Sonderantrag: Umbuchung Ökonometrie als Zusatzleistung ohne Einfluss auf die Gesamtnote Studienreform Wiwi 2011
Überführungsregeln Fachgebundener Wahlpflichtbereich • weniger als 6 Module: Überführung aller Module inklusive Fehlversuche • Sonderantrag: bei Überschreitung der nach der Prüfungsordnung 2011 vorgesehenen Voraussetzungen (22,5 LP in VWL / 15 LP in BWL oder Methoden) Umbuchung der Module, mit denen die Voraussetzungen überschritten werden, als Zusatzleistungen ohne Einfluss auf die Gesamtnote • Beispiel: 4 Module in VWL / 1 Modul in BWL Es kann 1 beliebiges Modul des VWL Bereichs ausgewählt werden. Dieses wird als Zusatzleistung ohne Einfluss auf die Gesamtnote verbucht. Studienreform Wiwi 2011
Überführungsregeln Fachgebundener Wahlpflichtbereich • 6 oder mehr Module erbracht und die Voraussetzungen der neuen Prüfungsordnung erfüllt (22,5 LP in VWL / 15 LP in BWL oder Methoden) Überführung aller Module inklusive Fehlversuche , Skalierung der Gesamtleistungspunkte • Sonderantrag: Auswahl von 6 beliebigen Modulen unter Beachtung der Voraussetzungen der Prüfungsordnung für den fachgebundenen Wahlpflichtbereich • Verbuchung der übrigen Module als Zusatzleistungen ohne Einfluss auf Gesamtnote Studienreform Wiwi 2011
Überführungsregeln Fachgebundener Wahlpflichtbereich • 6 oder mehr Module erbracht und die Voraussetzungen der neuen Prüfungsordnung noch nicht erfüllt (22,5 LP in VWL / 15 LP in BWL oder Methoden) Überführung aller Module inklusive Fehlversuchen • fehlende Voraussetzungen müssen erbracht werden • anschließend Skalierung der Gesamtleistungspunkte • Sonderantrag: AuswahlvonModulen, mit denen die Voraussetzungen überschritten werden Umbuchung als Zusatzleistungen ohne Einfluss auf die Gesamtnote • Beispiel: 5 Module in VWL / 1 Modul in BWL Es können 2 beliebige Module des VWL Bereichs ausgewählt werden. Diese werden als Zusatzleistungen ohne Einfluss auf die Gesamtnote verbucht. Studienreform Wiwi 2011
Überführungsregeln FreierWahlpflichtbereich • mehr als 15 Leistungspunkte Überführung alle Module inklusive Fehlversuche, Skalierung der Gesamtleistungspunkte • Sonderantrag: Auswahl beliebig vieler Module bis 15 Leistungspunkte erreicht oder geringstmöglich überschritten sind Umbuchung als Zusatzleistungen ohne Einfluss auf die Gesamtnote, wenn Mindestpunktzahl nicht unterschritten wird Studienreform Wiwi 2011
Überführungsregeln FreierWahlpflichtbereich • Als Zusatzleistung umgebuchte Module können nicht erneut belegt werden. • In diesen Modulen dürfen keine weiteren Prüfungsleistungen erbracht werden. Studienreform Wiwi 2011
Überführungsregeln Zusammenfassung • einfacher Antrag: Überführung zu allgemeinen Regelungen • wird ein Wechsel angestrebt, muss dieser Antrag in jedem Fall gestellt werden • Sonderanträge: Überführung zu vergünstigten Regelungen • Sonderantrag 1: Verbuchung von Kostenmanagement und Kostenrechnung sowie Wirtschafts- und Finanzpolitik als Zusatzleistung • Sonderantrag 2: Verbuchung von Ökonometrie als Zusatzleistung / neues Pflichtmodul muss geschrieben werden • Sonderantrag 3: Verbuchung von Mathematik B als Zusatzleistung • Sonderantrag 4: Verbuchung von Ökonometrie als Zusatzleistung • Sonderantrag 5: Auswahl von Modulen im fachgebundenen Wahlpflichtbereich, wenn noch nicht 6 Module bestanden sind • Sonderantrag 6: Auswahl von 6 Modulen im fachgebundenen Wahlpflichtbereich, wenn 6 oder mehr Module bestanden und die Voraussetzungen erfüllt sind • Sonderantrag 7: Auswahl von Modulen im fachgebundenen Wahlpflichtbereich, wenn 6 oder mehr Module bestanden und die Voraussetzungen nicht erfüllt sind • Sonderantrag 8: Auswahl von 15 Leistungspunkten im freien Wahlpflichtbereich Studienreform Wiwi 2011
Überführungsregeln Was geschieht mit der Prüfungsordnung 2006? • PO 2006 bleibt gültig • wer nicht wechselt, studiert nach der PO 2006 weiter • Achtung: ggf. überarbeitete Lehrinhalte (wichtig bei Prüfungswiederholung) • Prüfungsleistung Ökonometrie: • Besuch 2. Teil der Lehrveranstaltung „Mathe B“ (Beginn wird in BASIS bekannt gemacht). • Prüfung: Teil 2 der Klausur zum Modul "Mathe B" (Umfang 60 Minuten) • den Inhalt des Kolloquiums regelt der/die Prüfer/in Studienreform Wiwi 2011
Information und Studienberatung • alle Informationen unter dem Stichwort „Neue Bachelorprüfungsordnung 2011“ auf der Homepage des Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamtes (www.vwlpamt.uni-bonn.de) • Sonderveranstaltung für Fragen zur neuen Prüfungsordnung Dienstag, den 21. Juni 2011Hörsaal C / Juridicum16 (c.t.) - 18 Uhr Studienreform Wiwi 2011
Information und Studienberatung • Sondersprechstunden • Pfingstwoche jederzeit, soweit während des Umzuges erreichbar (Umzug am 16./17: Juni 2011) • Umzug Prüfungsamt: Juridicum Raum 056 bis 060 (Hinter Hörsaal K) • Umzug Studienmanagement: Juridicum Raum 063, 066, 067 • Umzug Auslandskoordination: Juridicum Raum 065, 066 • Reguläre Sprechstunden • Während der Urlaubszeit Vertretung durch die Mitarbeiter des Prüfungsamtes Studienreform Wiwi 2011
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!Wir beantworten gerne Ihre Fragen. Studienreform Wiwi 2011