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Studienreform und neue Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre

Studienreform und neue Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre. Überblick. Studienreform als Teil der ständigen Qualitätssicherung Änderungen von Prüfungsordnung 2006 zur Prüfungsordnung 2011 Die neuen Studienverlaufspläne Überführungsregeln

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Studienreform und neue Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre

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  1. Studienreformundneue Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre Studienreform Wiwi 2011

  2. Überblick • Studienreform als Teil der ständigen Qualitätssicherung • Änderungen von Prüfungsordnung 2006 zur Prüfungsordnung 2011 • Die neuen Studienverlaufspläne • Überführungsregeln • Informationen und Studienberatung zur neuen Prüfungsordnung Studienreform Wiwi 2011

  3. Studienreform als Teil der ständigen Qualitätssicherung • Beobachtungen zum Studiengang in denJahren 2006 – 2009 • Bildungsstreik Januar 2010 • Arbeit und Empfehlungen der AG WERT • Umsetzung der Empfehlungen Studienreform Wiwi 2011

  4. Änderungen von derPO 2006 zur PO 2011 Inhaltliche Änderungen des Studiengangs (1) • vier Prüfungen pro Semester anstatt fünf • mehr Zeit für das Selbststudium • für erfolgreiche Modulabschlussprüfungenzukünftig 7,5 LP anstatt 6 LP • Start des freien Wahlpflichtbereichs immer erst im Wintersemester; Umfang 15 LP anstatt 24 LP • 14 anstatt 16 Pflichtmodule Studienreform Wiwi 2011

  5. Änderungen von derPO 2006 zur PO 2011 Inhaltliche Änderungen des Studiengangs (2) • 6 anstatt 8 fachgebundene Wahlpflichtmodule • "Kostenmanagement und Kostenrechnung" sowie "Wirtschafts- und Finanzpolitik" zukünftig fachgebundene Wahlpflichtmodule anstatt Pflichtmodule • kein Kolloquium zur Bachelorarbeit mehr • neues Pflichtmodul "Wissenschaftliches Arbeiten“ in Seminarform mit schriftlicher Hausarbeit und Präsentation Studienreform Wiwi 2011

  6. Änderungen von derPO 2006 zur PO 2011 Inhaltliche Änderungen des Studiengangs (3) • Inhaltliche Überarbeitung Mathematik / Ökonometrie • Lockerung der Fehlversuchsregelung im fachgebundenen Wahlpflichtbereich • Umfangreichere Anrechnungen Studienreform Wiwi 2011

  7. Änderungen von derPO 2006 zur PO 2011 Formale Änderungen in der Prüfungsordnung (1) • Verbesserung der Lesbarkeit der Prüfungsordnung • Bachelorarbeit auch in Englisch möglich • Anpassung an Neuerungen und Rechtsprechung zum Hochschulgesetz • Die Einsichtnahme in die Prüfungsakten /Klausuren neu geregelt • Der Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungsbeirat wird zum Volkswirtschaftlichen Prüfungsausschuss und erhält weitreichende Kompetenzen. • Abschaffung der „Zusätzlichen Prüfungsleistungen“ Studienreform Wiwi 2011

  8. Die neuen Studienverlaufspläne Studienreform Wiwi 2011

  9. Die neuen Studienverlaufspläne Studienreform Wiwi 2011

  10. Überführungsregeln Wer kann wechseln? • alle Studierende • Ausnahme: Bachelorarbeit bereits angemeldet • Wahrscheinlich vorteilhaft: • für Studierende, die jetzt im 1.-4. Semester sind • Abzuwägen: • für Studierende, die jetzt im 5.-6. Semester sind ( das neue Pflichtmodul "Wissenschaftliches Arbeiten" muss nachgeholt werden) • Erstsemester im WiSe 2011/2012, studieren automatisch nach der Prüfungsordnung 2011 Studienreform Wiwi 2011

  11. Überführungsregeln Wie wechselt man? • Schriftlicher Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung beim Volkswirtschaftlichen Prüfungsausschuss • Antrag freiwillig • Antrag kann nicht zurückgenommen werden und ist unwiderruflich • Das Antragsformular auf der Homepage des Prüfungsamtes Bis wann muss ich mich entscheiden? • ab sofort bis spätestens zum 15. November 2011 (Eingang) –> Verbuchung ab 15.11.2011 • in Ausnahmefällen (bei Elternzeit, Auslandsaufenthalt, etc.) bis zum 15. Mai 2012 Studienreform Wiwi 2011

  12. Überführungsregeln Was passiert mit meinen bisherigen Prüfungsleistungen, wenn ich den Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung stelle? • Aus Modulen mit 6 Leistungspunkten werden Module mit 7,5 Leistungspunkten. • Das gilt nicht für die Module des freien Wahlpflichtbereichs. Studienreform Wiwi 2011

  13. Überführungsregeln Pflichtmodule Kostenmanagement und Kostenrechnung sowie Wirtschafts- und Finanzpolitik • Überführung inklusive Fehlversuchen in den fachgebundenen Wahlpflichtbereich • Sonderantrag: Umbuchung als Zusatzleistungen ohne Einfluss auf die Gesamtnote • keine weitere Prüfung in diesen beiden Modulen zulässig Studienreform Wiwi 2011

  14. Überführungsregeln Pflichtmodule Mathematik B und Ökonometrie • Mathematik B / Ökonometrie beides bestanden • neues Pflichtmodul ist bestanden (Note des Pflicht-moduls ist die Note des alten Moduls Mathematik B) • Überführung von Ökonometrie in den fachgebundenen Wahlpflichtbereich (Methoden) • Sonderantrag: Umbuchung der Ökonometrie als Zusatzleistung ohne Einfluss auf die Gesamtnote Studienreform Wiwi 2011

  15. Überführungsregeln Pflichtmodule Mathematik B und Ökonometrie • Mathematik B / Ökonometrie beides nicht bestanden • neues Pflichtmodul muss bestanden werden • keine Überführung von Fehlversuchen Studienreform Wiwi 2011

  16. Überführungsregeln Pflichtmodule Mathematik B und Ökonometrie • Mathematik B bestanden / Ökonometrie nicht bestanden • neues Pflichtmodul muss bestanden werden • Überführung von Mathematik B in den fachgebundenen Wahlpflichtbereich (Methoden) • keine Überführung von Fehlversuchen in Ökonometrie • Sonderantrag: Umbuchung Mathematik B als Zusatzleistung ohne Einfluss auf die Gesamtnote Studienreform Wiwi 2011

  17. Überführungsregeln Pflichtmodule Mathematik B und Ökonometrie • Mathematik B nicht bestanden / Ökonometrie bestanden • neues Pflichtmodul muss bestanden werden • Überführung von Ökonometrie in den fachgebundenen Wahlpflichtbereich (Methoden) • keine Überführung von Fehlversuchenin Mathematik B • Sonderantrag: Umbuchung Ökonometrie als Zusatzleistung ohne Einfluss auf die Gesamtnote Studienreform Wiwi 2011

  18. Überführungsregeln Fachgebundener Wahlpflichtbereich • weniger als 6 Module: Überführung aller Module inklusive Fehlversuche • Sonderantrag: bei Überschreitung der nach der Prüfungsordnung 2011 vorgesehenen Voraussetzungen (22,5 LP in VWL / 15 LP in BWL oder Methoden)  Umbuchung der Module, mit denen die Voraussetzungen überschritten werden, als Zusatzleistungen ohne Einfluss auf die Gesamtnote • Beispiel: 4 Module in VWL / 1 Modul in BWL Es kann 1 beliebiges Modul des VWL Bereichs ausgewählt werden. Dieses wird als Zusatzleistung ohne Einfluss auf die Gesamtnote verbucht. Studienreform Wiwi 2011

  19. Überführungsregeln Fachgebundener Wahlpflichtbereich • 6 oder mehr Module erbracht und die Voraussetzungen der neuen Prüfungsordnung erfüllt (22,5 LP in VWL / 15 LP in BWL oder Methoden)  Überführung aller Module inklusive Fehlversuche , Skalierung der Gesamtleistungspunkte • Sonderantrag: Auswahl von 6 beliebigen Modulen unter Beachtung der Voraussetzungen der Prüfungsordnung für den fachgebundenen Wahlpflichtbereich • Verbuchung der übrigen Module als Zusatzleistungen ohne Einfluss auf Gesamtnote Studienreform Wiwi 2011

  20. Überführungsregeln Fachgebundener Wahlpflichtbereich • 6 oder mehr Module erbracht und die Voraussetzungen der neuen Prüfungsordnung noch nicht erfüllt (22,5 LP in VWL / 15 LP in BWL oder Methoden)  Überführung aller Module inklusive Fehlversuchen • fehlende Voraussetzungen müssen erbracht werden • anschließend Skalierung der Gesamtleistungspunkte • Sonderantrag: AuswahlvonModulen, mit denen die Voraussetzungen überschritten werden  Umbuchung als Zusatzleistungen ohne Einfluss auf die Gesamtnote • Beispiel: 5 Module in VWL / 1 Modul in BWL Es können 2 beliebige Module des VWL Bereichs ausgewählt werden. Diese werden als Zusatzleistungen ohne Einfluss auf die Gesamtnote verbucht. Studienreform Wiwi 2011

  21. Überführungsregeln FreierWahlpflichtbereich • mehr als 15 Leistungspunkte  Überführung alle Module inklusive Fehlversuche, Skalierung der Gesamtleistungspunkte • Sonderantrag: Auswahl beliebig vieler Module bis 15 Leistungspunkte erreicht oder geringstmöglich überschritten sind  Umbuchung als Zusatzleistungen ohne Einfluss auf die Gesamtnote, wenn Mindestpunktzahl nicht unterschritten wird Studienreform Wiwi 2011

  22. Überführungsregeln FreierWahlpflichtbereich • Als Zusatzleistung umgebuchte Module können nicht erneut belegt werden. • In diesen Modulen dürfen keine weiteren Prüfungsleistungen erbracht werden. Studienreform Wiwi 2011

  23. Überführungsregeln Zusammenfassung • einfacher Antrag: Überführung zu allgemeinen Regelungen • wird ein Wechsel angestrebt, muss dieser Antrag in jedem Fall gestellt werden • Sonderanträge: Überführung zu vergünstigten Regelungen • Sonderantrag 1: Verbuchung von Kostenmanagement und Kostenrechnung sowie Wirtschafts- und Finanzpolitik als Zusatzleistung • Sonderantrag 2: Verbuchung von Ökonometrie als Zusatzleistung / neues Pflichtmodul muss geschrieben werden • Sonderantrag 3: Verbuchung von Mathematik B als Zusatzleistung • Sonderantrag 4: Verbuchung von Ökonometrie als Zusatzleistung • Sonderantrag 5: Auswahl von Modulen im fachgebundenen Wahlpflichtbereich, wenn noch nicht 6 Module bestanden sind • Sonderantrag 6: Auswahl von 6 Modulen im fachgebundenen Wahlpflichtbereich, wenn 6 oder mehr Module bestanden und die Voraussetzungen erfüllt sind • Sonderantrag 7: Auswahl von Modulen im fachgebundenen Wahlpflichtbereich, wenn 6 oder mehr Module bestanden und die Voraussetzungen nicht erfüllt sind • Sonderantrag 8: Auswahl von 15 Leistungspunkten im freien Wahlpflichtbereich Studienreform Wiwi 2011

  24. Studienreform Wiwi 2011

  25. Überführungsregeln Was geschieht mit der Prüfungsordnung 2006? • PO 2006 bleibt gültig • wer nicht wechselt, studiert nach der PO 2006 weiter • Achtung: ggf. überarbeitete Lehrinhalte (wichtig bei Prüfungswiederholung) • Prüfungsleistung Ökonometrie: • Besuch 2. Teil der Lehrveranstaltung „Mathe B“ (Beginn wird in BASIS bekannt gemacht). • Prüfung: Teil 2 der Klausur zum Modul "Mathe B" (Umfang 60 Minuten) • den Inhalt des Kolloquiums regelt der/die Prüfer/in Studienreform Wiwi 2011

  26. Information und Studienberatung • alle Informationen unter dem Stichwort „Neue Bachelorprüfungsordnung 2011“ auf der Homepage des Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamtes (www.vwlpamt.uni-bonn.de) • Sonderveranstaltung für Fragen zur neuen Prüfungsordnung Dienstag, den 21. Juni 2011Hörsaal C / Juridicum16 (c.t.) - 18 Uhr Studienreform Wiwi 2011

  27. Information und Studienberatung • Sondersprechstunden • Pfingstwoche jederzeit, soweit während des Umzuges erreichbar (Umzug am 16./17: Juni 2011) • Umzug Prüfungsamt: Juridicum Raum 056 bis 060 (Hinter Hörsaal K) • Umzug Studienmanagement: Juridicum Raum 063, 066, 067 • Umzug Auslandskoordination: Juridicum Raum 065, 066 • Reguläre Sprechstunden • Während der Urlaubszeit Vertretung durch die Mitarbeiter des Prüfungsamtes Studienreform Wiwi 2011

  28. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!Wir beantworten gerne Ihre Fragen. Studienreform Wiwi 2011

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