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Ausbauprogramm für Bayerns Hochschulen

Ausbauprogramm für Bayerns Hochschulen. Tagung des Beraterverbundes Oberbayern 18. Februar 2009. Steigende Studierendenzahlen. Zunahme der Studienberechtigtenzahlen durch den doppelten Abiturjahrgang, die demographische Entwicklung und eine wachsende Übertrittsquote zum Gymnasium

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Ausbauprogramm für Bayerns Hochschulen

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Presentation Transcript


  1. Ausbauprogramm für Bayerns Hochschulen Tagung des Beraterverbundes Oberbayern 18. Februar 2009

  2. Steigende Studierendenzahlen • Zunahme der Studienberechtigtenzahlen durch den doppelten Abiturjahrgang, die demographische Entwicklung und eine wachsende Übertrittsquote zum Gymnasium • Anstieg der Studienanfängerzahlen insbesondere in den Jahren 2011 und 2012 • Langfristig um etwa 20-30% erhöhte Studierendenzahlen bis über das Jahr 2020 hinaus

  3. Erwartete Entwicklung der Studierendenzahlen

  4. Steigende StudierendenzahlenChancen und Herausforderungen • Erhöhung des Akademikeranteils • Ausbildung qualifizierter Fachkräfte • Qualitativ hochwertiges Studium • Keine Verdrängungseffekte in den Bereich der beruflichen Bildung

  5. Staatliches Ausbauprogramm • Ministerratsbeschluss vom 12. Juni 2007 – Koalitionsvereinbarung 2008-2013: • 38.000 zusätzliche Studienplätze bis 2011 (bei Finanzierbarkeit weitere 10.000 ab 2011) • 3.000 zusätzliche Stellen (ggflls. weitere 800) • Im Endausbau jährlich rd. 225 Mio. Euro • 1 Mrd. Euro in den Jahren 2008 bis 2013 • Ministerratsbeschluss vom 15. Juli 2008 • 17 Baumaßnahmen im Rahmen des Programms „Zukunft Bayern 2020“ im Umfang von insgesamt 235 Mio. Euro und weitere Baumaßnahmen im Umfang von insgesamt 120 Mio. Euro • Im Endausbau 15,2 Mio. Eurofür Anmietungen • Insgesamt: 130.000 m²

  6. Eckpunkte der Ausbauplanung (1) • Erarbeitung in enger Abstimmung mit den Hochschulen • Beschränkung auf Schwerpunktsetzungen: größtmöglicher Freiraum für Hochschulen zur flexiblen Umsetzung • Vorrangiger Ausbau grundständiger Studienangebote (mit Abschluss Bachelor oder Staatsexamen) • keine neuen Hochschulstandorte • kein Ausbau der Kunsthochschulen

  7. Eckpunkte der Ausbauplanung (2): Schwerpunktsetzung in Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften Verteilung der zusätzlichen Studienplätze erfolgt bedarfsorientiert (arbeitsmarkt-relevante und innovative Bereiche): Aktuelle Verteilung der Studierenden auf Studienfelder:

  8. Eckpunkte der Ausbauplanung (3): Verteilung nach Hochschularten Verteilung zwischen Universitäten und Fachhochschulen nach 40 : 40 : 20 – Formel: • 40 % der neuen Studienplätze an Universitäten • 40 % der neuen Studienplätze an Fachhochschulen • 20 % zur bedarfsgerechten Nachsteuerung entsprechend dem Studierverhalten

  9. Eckpunkte der Ausbauplanung (4):Verteilung der zusätzlichen Studienplätze auf Standorte –vorbehaltlich Nachsteuerung Für die Planung wurde vorläufig eine hälftige Aufteilung auf Universitäten und Fachhoch-schulen (je 19.000 Studienplätze) zugrunde gelegt.

  10. Aufwuchs der Mittel (2850 Stellen á 63.400 € + 25 % Sachmittel, ohne Anmietungen und Hochschulbau) Hinzu kommen 150 Stellen, die bereits im DHH 2007/08 ausgebracht sind (Gegenwert: 11,75 Mio. € pro Jahr). Die vom Bund über den Hochschulpakt bereitgestellten Mittel fließen in die Finanzierung ein.

  11. Zusammensetzung der „Hochschulmilliarde“

  12. Aufteilung der Mittel auf die Hochschulen • Regelung über Zielvereinbarungen • 1. Schritt: Einigung von Ministerium und HSen auf „Spielregeln“ • 2. Schritt: Auf dieser Grundlage wurden Zielvereinbarungen erarbeitet und am 12.12.2008 unterzeichnet: • welche Hochschule erhält • wann • welche Ressourcen für • welche Gegenleistung ?

  13. Grundprinzip: Geld folgt Studierenden • Zweckbindung der Mittel: Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen • Ressourcen verbleiben nur in dem Umfang dauerhaft an den HSen, als die damit geschaffenen Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden

  14. Leistungen der HochschuleAufnahme zusätzlicher Studienanfänger HSen verpflichten sich zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger im ersten Hochschulsemester (im Vergleich zum Studienjahr 2005) Aufteilung Uni / FH 55:45 bei hälftiger Verpflichtung zum Kapazitätsausbau (wegen Berücksichtigung von rd. 10.500 „Auffüllern“)

  15. Leistungen der HochschulenWeitere Gegenleistungen • Räumliche Unterbringung • Angebote im Sommersemester 2011 • Erweiterung der Möglichkeiten für einen Studienbeginn im Sommersemester 2011 in nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen • studienvorbereitende Angebote • Frauenförderung Folie 16

  16. Verwendung der Mittel • Über konkrete Mittelverwendung entscheiden Hochschulen grundsätzlich in eigener Zuständigkeit • Schaffung von Stellen: • in Abstimmung mit StMWFK • durch StMF

  17. Doppelter Abiturjahrgang • Zeitversetzte Abiturprüfungen • Studienbeginn im Sommersemester • Alternative Angebote der Hochschulen

  18. Ausgangssituation und Ziel • Aufgrund der Schulzeitverkürzung legen 2011 • der letzte Jahrgang des G 9 • der erste Jahrgang des G 8 • die Abiturprüfung ab. • Zahl der zusätzlichen Abiturienten: 35.000 • Zahl der zusätzlichen Studienbewerber (bei 70 % • Übergangsquote): 25.000 • Davon 50 % in 2011 (Rest 2012 ff.): 12.500 • Es geht in 2011 um die Versorgung von rd. 12.500 zusätzlichen • Abiturienten. • Ziel: Chancengerechtigkeit für die Absolventen des doppelten • Abiturjahrgangs.

  19. Entzerrung der Bewerbersituation Ministerratsbeschluss vom 31.07.07 • Splitting: Vorziehen der Abiturprüfung des letzten G 9 Jahrgangs vor Beginn der Osterferien 2011 • Kein flächendeckendes Angebot für einen Studienbeginn im Sommersemester möglich (insbesondere zulassungsbeschränkte Studiengänge) • Aber: Für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge wird ein Studienbeginn im Sommersemester 2011 möglich

  20. Zeitliche Gestaltung • 23.12.2010: „Zwischenbilanz“ für Eignungsfeststellung • 21.03.-16.04.2011: Abiturprüfung G9 • 02.05.2011: Beginn Sommersemester • 16.05.-11.06.2011: Abiturprüfung G8

  21. Beratungskonzept G9 • www.gymnasium.bayern.de/gymnasialnetz/oberstufe/doppeljahrgang • www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/bayern/schullaufbahnberatung/berufs_studienorientierung/index.asp

  22. Maßnahmen • Erweiterung des Angebots für einen Studienbeginn im Sommersemester 2011in Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkungen • Überbrückungsangebote in zulassungsbeschränkten Studiengängen • Informationen im Internet (geplant)

  23. Hochschulrechtliche Fragen • Art. 44 Abs. 6 BayHSchG zum Eignungsfeststellungsverfahren • Status der Teilnehmer an Überbrückungsangeboten • Regelstudienzeit • Befreiung von Studienbeiträgen • BAFÖG • Kindergeld

  24. Bündnis Studieren in Bayern • Bündnispartner: Staatsregierung, Hochschulverbünde, Wirtschaft, Kommunen, Forschungseinrichtungen • Ziel: Zusammenarbeit bei der Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen (z.B. Räume, Lehraufträge, Unterstützung der Arbeit der Studentenwerke) • Regionale Umsetzung

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