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Betriebsanweisung Ladungssicherung Verhalten bei Störungen, Gefahrfällen und Unfällen; Erste Hilfe. Diese Betriebsanweisung gilt übergeordnet für alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Ladungssicherung außerhalb der Betriebsstätte stehen.
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Betriebsanweisung Ladungssicherung Verhalten bei Störungen, Gefahrfällen und Unfällen; Erste Hilfe • Diese Betriebsanweisung gilt übergeordnet für alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Ladungssicherung außerhalb der Betriebsstätte stehen. • In den Fahrzeugen sind Verbandbehälter/Erste-Hilfe-Materialien griffbereit zu halten. • Die Tätigkeiten sind umsichtig und erforderlichenfalls untereinander abgesprochen durchzuführen. • Persönliche Schutzausrüstungen (PSA), wie z.B. Kopfschutz, Handschutz, Fußschutz, Warnweste, sind ordnungsgemäß zu tragen bzw. zu verwenden. • Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall • Beobachtung des Verkehrs und der aktuellen Gefährdungssituation • Auf Selbstschutz achten! • Ruhe bewahren und umsichtiges Verhalten an den Tag legen • Absprache mit dem/der Aufsicht Führenden • Informierung des Betriebshofes • Anweisungen der Polizei befolgen • Verhalten bei Unfällen – Erste Hilfe • Rettungskette einleiten • Eigensicherung beachten • Absichern der Unfallstelle • Abwenden zusätzlicher Gefahren • Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen • Notruf veranlassen