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Entwurf des Jahressteuergesetz 2008. Das neue Anteilsverfahren – Ende der Benachteiligung? . Die Regierungspläne. Bereits im Koalitionsvertrag 2005 hat sich die Große Koalition auf ein neues (gerechteres) Ehegattensteuerrecht verständigt.
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Entwurf des Jahressteuergesetz 2008 Das neue Anteilsverfahren – Ende der Benachteiligung?
Die Regierungspläne • Bereits im Koalitionsvertrag 2005 hat sich die Große Koalition auf ein neues (gerechteres) Ehegattensteuerrecht verständigt. • „Zur gerechten Verteilung der Lohnsteuerbelastung zwischen den Ehegatten und besonders zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen bei der (Wieder-)Aufnahme einer Erwerbstätigkeit werden wir das Steuersystem besser auf Flexibilisierungen in der Erwerbsbeteiligung ausrichten.Statt der bisherigen Steuerklassen werden wir ein Anteilssystem einführen, mit dem jeder Ehegatte künftig soviel Lohnsteuer zahlt, wie es seinem Anteil am gemeinsamen Bruttolohn entspricht. Das Anteilsverfahren verwirklicht neben seiner familien- und gleichstellungspolitischen Zielrichtung auch eine erhebliche Steuervereinfachung für verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die die bisherige Wahl der Steuerklassen entfällt. Es passt sich in das neue elektronische Lohnsteuerverfahren ein. Auf Pflichtveranlagungen kann künftig verzichtet werden. Steuern werden früher als bisher vereinnahmt werden können. Durch Liquiditätsvorteile entsteht so bei den Steuereinnahmen ein positiver Effekt für den Haushalt.“ • Im Entwurf des Jahressteuergesetz 2008 schlägt die Regierung nun das Anteilsverfahren zur Umsetzung des Koalitionsvertrags vor. Es soll – entgegen der Vereinbarung aus 2005 – neben den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V stehen. • Das Anteilsverfahren löst das Ehegattensplitting nicht ab. Das Anteilsverfahren – ein neuer Weg in der Steuerpolitik?
Hintergrund: Regelungen des Ehegattensteuerrechts • Wer verheiratet ist, fällt in Deutschland unter das Ehegattensplitting. Andere Familienmodelle werden steuerlich nicht privilegiert. • Es kommt nur auf den Tatbestand der Ehe an – nicht auf das Vorhandensein von Kindern. • Neben dem Ehegattensplitting müssen sich verheiratete Paare für eine Steuerklassenkombination (IV/IV oder III/V) entscheiden. Diese haben weitere Wirkungen für die Berechnung der Einkommenssteuer. Das Anteilsverfahren – ein neuer Weg in der Steuerpolitik?
Hintergrund: wie wirkt das Ehegattensplitting? • Bei verheirateten Paaren wird die Steuerschuld bei gemeinsamer Veranlagung nach dem Splittingverfahren errechnet. • 1. Schritt: die von beiden Eheleuten erzielten Einkünfte werden zusammengerechnet und anschließend durch zwei geteilt. • 2. Schritt: Dadurch versteuert jede/r die Hälfte der Gesamtsumme. Die zu entrichtende Einkommensteuer wird durch die Anwendung der Splittingtabelle ermittelt. • Folge des Splittingeffekts ist, dass die Steuerprogression „abgemildert“ wird (je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz). • Statt auf das hohe Einkommen einen hohen Steuersatz und auf das niedrige einen niedrigen Steuersatz anzuwenden, wird auf das gesamte Einkommen ein mittlerer Steuersatz angewendet. • Der Effekt ist dann besonders hoch, wenn (in der Regel) die Ehefrau nichts oder sehr wenig verdient. Das Anteilsverfahren – ein neuer Weg in der Steuerpolitik?
Hintergrund: wie wirken die Steuerklassenkombinationen? • Eheleute können sich bislang zwischen zwei Steuerklassenkombinationen entscheiden. • Die Steuerklassenkombination IV/IV wird normalerweise dann gewählt, wenn beide Einkommen etwa gleich hoch sind. Die Steuerklasse IV entspricht der Steuerklasse I (ledig). Das Ehegattensplitting wird dann erst mit dem Jahreseinkommenssteuerausgleich durchgeführt. • Bei der Steuerklassenkombination III/V wird das Splitting bereits während des Jahres durchgeführt. Außerdem werden der Steuerklasse III die Steuervorteile „zugeschlagen“, d.h. beide Steuerfreibeträge, beide Vorsorgepauschalen sowie etwaige Kinderfreibeträge.Das hat nicht nur steuerliche Auswirkungen, sondern beeinflusst auch die Höhe von Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Elterngeld). Das Anteilsverfahren – ein neuer Weg in der Steuerpolitik?
Kosten der Privilegierung der Ehe • Die Vorteile des Ehegattensteuerrechts gegenüber nicht-verheirateten Paaren liegen neben dem Splitting noch in weiteren Faktoren: So verdoppelt sich der Grundfreibetrag, die Vorsorgepauschalen, der Sparerfreibetrag und es gibt die Möglichkeit, ggf. Verluste zu übertragen. • Die Steuermindereinnahmen, die durch die unterschiedlichen Steuervorteile verursacht wurden, betrugen 2005: • Verdoppelung des Grundfreibetrags: 12,0 Mrd. Euro • Minderung der Progressionswirkung (Splitting): 7,3 Mrd. Euro • Steuerrechtl. Übertragungsmöglichkeiten: bis zu 8 Mrd. Euro Quelle: SPD-Bundestagsfraktion Das Anteilsverfahren – ein neuer Weg in der Steuerpolitik?
Wie funktioniert das Anteilsverfahren? • Beim Anteilsverfahren wird ab 2009 der genaue Anteil des individuellen Einkommens am Gesamteinkommen der Eheleute auf der Steuerkarte eingetragen. • Beispiel: Der Ehemann erzielt ein Bruttoeinkommen von 70.000 €, die Ehefrau von 30.000 €, dann werden auf einen Steuerkarte 70%, auf der anderen 30 % vermerkt. • Die Besteuerung erfolgt beim Anteilsverfahren dann entsprechend anteilig. • Im Beispielsfall würden also auf den Ehegatten 70% der abzuführenden Steuern, auf seine Frau 30 % der Steuern entfallen. • Das Verfahren kommt zusätzlich zu den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V. Es muss von den Eheleuten gemeinsam beantragt werden. Das Anteilsverfahren – ein neuer Weg in der Steuerpolitik?
Was spricht gegen das Anteilsverfahren? • Mit dem Anteilsverfahren wird das Ehegattensplitting nicht abgeschafft. Weiterhin zahlt die geringer verdienende Partnerin höhere Steuern als wenn sie nicht verheiratet wäre. • Da es sich um ein rein freiwilliges Verfahren handelt, ist unklar, wie viele Paare sich auf das Verfahren einlassen werden, insbesondere, weil der Höherverdienende im Vergleich zur Kombination III/V ein geringeres Nettoeinkommen erzielt. • Der geplante Bürokratieabbau ist mit dieser weiteren Steuervariante für Eheleute nicht zu erreichen. • Hauptproblem Datenschutz: Aus dem Eintrag in die Steuerkarten kann der Arbeitgeber ersehen, was der Ehepartner seiner Beschäftigten verdient. Selbst wenn die Daten vertraulich behandelt werden müssen, sind Auswirkungen für die betriebliche Praxis zu erwarten (Gehaltsverhandlung, Sozialplan, Auswahl betriebsbedingte Kündigungen). Das Anteilsverfahren – ein neuer Weg in der Steuerpolitik?
Was wollen wir? • Wir wollen endlich eine geschlechtergerechte Besteuerung! • Das heißt für uns: Weg mit dem Ehegattensplitting! Statt dessen wollen wir eine Individualbesteuerung; denn nur diese baut die Hemmnisse für Frauen im Erwerbsleben ab. Das Anteilsverfahren – ein neuer Weg in der Steuerpolitik?