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Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die staatlichen Vorsorgeeinrichtungen. Präsentation des Projekts des Staatsrats vom 3. Dezember 2008. Wesentliche Elemente. Fusion der VPSW und der RVKL auf den 1. Januar 2010
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Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die staatlichen Vorsorgeeinrichtungen Präsentation des Projekts des Staatsrats vom 3. Dezember 2008
Wesentliche Elemente • Fusion der VPSW und der RVKL auf den1. Januar 2010 • Wesentliche Aufkapitalisierung der aus der Fusion entstandenen Kasse mit dem Ziel bis spätestens zum 1. Januar 2012 einen Deckungsgrad von 80% zu erreichen. • Die Aufkapitalisierungsbeträge werden beim Staat angelegt.
Jüngste Geschichte • In-Kraft-Treten des GVE auf den 1. Januar 2007 • Wichtigste Massnahmen des GVE • Festlegung der finanziellen Zielsetzungen • Neues rechtliches Statut der VPSW • Neue Organisation der zwei Kassen • Aufkapitalisierung von 605 Millionen • Reduzierung der Arbeitgeberbeiträge (-1,5%) • Harmonisierung des ordentlichen Rücktrittsalters • Einfrierung der Renten während fünf Jahren
Jüngste Geschichte • Ergänzende, vom GVE vorgesehene Massnahmen • Erreichen eines Deckungsgrades von 80% bis zum 31. Dezember 2009 • Fusion der VPSW und der RVKL bis spätestens 31. Dezember 2009 • Wechsel vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat bis spätestens 1. Januar 2012
Jüngste Geschichte • 10. Juni 2008 : Einsetzen eines Steuerungsausschusses (SteAu) • Mitte September 2008 : Rapport und Vorentwurf des SteAu • Oktober 2008 : Vernehmlassung • 3. Dezember 2008 : Botschaft und Entwurf des Staatsrats
Kernpunkte des Projekts • Fusion der VPSW und der RVKL • Zusätzliche Aufkapitalisierung bis zu einem Deckungsgrad von 80 % • Finanzierung der Aufkapitalisierung • Anlegen der Aufkapitalisierungsbeträge • Finanzielle Auswirkungen für den Staat
Fusion der VPSW und der RVKL • Absorbtionsfusion • Transfer der Aktiven und der Passiven von der RVKL zur VPSW • Transfer der Mitglieder der RVKL zur VPSW mit all ihren Rechten und Pflichten • In-Kraft-treten am 1. Januar 2010 • Name der neuen Kasse: PKWAL
Zusätzliche Aufkapitalisierung • Harmonisierung der Deckungsgrade • Betrag : 55 Millionen
Zusätzliche Aufkapitalisierung • Gründe, die eine Aufkapitaliserung rechtfertigen • Finanzielles Gleichgewicht • Zielvorgaben gemäss Art. 10 GVE • Gegenwärtige Revision des BVG – Finanzierung des ORVE • Schritt 3 – Beitragsprimat
Zusätziche Aufkapitalisierung • Phase 1 • Wirksam ab 1. Januar 2010 • Betrag : 310 Millionen ( inbegriffen die 55 Millionen für die Harmonisierung ) • Geschätzter notwendiger Beitrag vor der Verschlechterung der Krise auf den Kapitalmärkten
Zusätzliche Aufkapitalisierung • Phase 2 • Spätestens bis 1. Januar 2012 • Zusatz um einen Deckungsgrad von 80% zu erreichen • Entscheid des Grossen Rats
Finanzierung - Interne Aspekte • Betrag zur Erreichung der Harmonisierung • Ähnliches Vorgehen wie bei der Aufkapitalisierung 2007: • Zusätzlicher Vorschuss des Staates in den Fond • Vorschuss mit einem Zins von 3,5% • Rückzahlung durch Annuitäten von 30 Millionen
Finanzierung - Interne Aspekte • Saldo der Aufkapitalisierung • Einlage direkt in den Spezialfond durch Eigenkapital des Staates • Keine finanziellen Auswirkungen auf die Voranschläge und die Verwaltungsrechnung des Staates, lediglich der Zins des aufgenommenen Kapitals
Finanzierung – externe Aspekte • Für die Summe der Beiträge • Anleihen bei der PKWAL • Dauer: 40 Jahre • Zinsen entsprechend dem angewandten technischen Satz der neuen Kasse (zurzeit 4,5%)
Plazierung • Für den Gesamtbetrag • Die Anleihen des Staates sind für die PKWAL Anlagen: • Kein Risiko von Substanzverlust • Gesicherte regelmässige und bedeutende Rendite
Finanzielle Auswirkungen für den Staat • Aktuelle Annuität von 30 Millionen • Keine Änderung des jährlichen Bruttobetrages • Verlängerung um fünf Jahre • Reduktion des Teil « Amortisierung» von 1,8 Millionen im Jahre 2010, fortlaufend gesteigert bis 2037
Finanzielle Auswirkungen für den Staat • Zinsen • Phase 1: • 13,95 Millionen im Jahr verzinst zu 4,5% • 12,4 Millionen im Jahr verzinst zu 4 % • Phase 2: • Laut aktuellen Einschätzungen • 11,7 Millionen im Jahr verzinst zu 4,5 % • 10,4 Millionen im Jahr verzinst zu 4 % • Total der 2 Phasen • Laut aktuellen Einschätzungen • 25,65 Millionen im Jahr verzinst zu 4,5 % • 22,8 Millionen im Jahr verzinst zu 4 %
Organisation der neuen Kasse • In den Grundzügen die gleiche Organisation wie die aktuellen Kassen • Erhöhung der Vorstandsmitglieder von 8 auf 10 • Die Zusammensetzung der Delegierten-versammlung ist im Zusammenhang mit der Änderung des Reglements dieser Versammlung vorgesehen
Vorsorgesystem und wohlerworbene Rechte • Keine Änderung des Vorsorgesystems im Gesetzesentwurf • Kleinere Anpassungen dieses Systems durch das Grundreglement • Garantie der wohlerworbenen Rechte
Phase 3 – Beitragsprimat • Der vorliegende Entwurf zielt auf die Realisierung der Phase 2 wie im GVE vorgesehen • Der Übergang vom Beitrags- zum Leistungsprimat erfolgt in Phase 3 • Die Arbeiten für Phase drei wurden noch nicht aufgenommen • Sie werden in Zusammenarbeit mit den Versicherten gemacht und sollen die gerechten Interessen der verschiedenen Parteien berücksichtigen.
Schlussfolgerungen • Umsetzung des vom Gesetzgeber erteilten Auftrags zur Fusion • Bedeutende zusätzliche Aufkapitalisierung • Hoher finanzieller Aufwand für den Staat • Gerechtfertigte Massnahme durch die Garantie eines finanziellen Gleichgewichts der neuen Kasse