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HS 12680 WS 05

08.12.05. Sexueller Kindesmissbrauch. 2. Referats

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HS 12680 WS 05

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    1. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 1 HS 12680 WS 05/06 Titel: Vernachlässigung, Kindesmisshandlung und sexueller Missbrauch – Auswirkungen, Erklärungsansätze, Grundlage der Diagnostik, Prävention und Intervention Dozent: Hr. Dr. Balloff Sexueller Kindesmissbrauch Vortragende: Franziska Werdin, Sabine Hopp, Paulina Koperska, Marlen Döhring, Mona Bolstorff

    2. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 2 Referatsüberblick 1. Definition (Mona Bolstoff) 2. Daten und Fakten (Sabine Hopp) 3. Erklärungsansätze (Franziska Werdin) 4. Psychische und körperliche Folgen (Pauline Koperska & Marlen Döhring)

    3. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 3 Definition: Was ist sexueller Missbrauch? „Sexueller Missbrauch an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen, die Kinder werden zu Sexualobjekten herabgewürdigt.“ Deegener. 1998. S. 24

    4. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 4 enge Definition = Handlungen mit Körperkontakt (z.B. Berühren der Genitalien) weite Definition = „non-Kontakt“- Handlungen (z.B. Spannern oder Exhibitionismus) (Brockhaus/Kolshorn. S. 22) ? Aussagen beispielsweise über Vorkommenshäufigkeit oder Folgen von sexuellem Missbrauch sind abhängig davon, wie der sexuelle Missbrauch definiert wird!

    5. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 5 Leichtere und schwerere Missbrauchshandlungen Leichtere Missbrauchshandlungen: (Bange 1992, S. 102) - Exhibitionismus anzügliche Bemerkungen das Beobachten des Kindes beim Baden oder Anziehen Zeigen von Pornos - …

    6. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 6 Schwerere Missbrauchshandlungen: Berühren und Betasten von Genitalien Masturbationshandlungen vor dem Kind Zwang, den Täter oral befriedigen zu müssen versuchte oder vollzogene orale, anale oder vaginale Vergewaltigung …

    7. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 7 Rechtliche Definition (StGB) Der Paragraph 176 stellt sexuelle Handlungen an, bzw. vor Kindern unter 14 Jahren unter Strafe. Der Paragraph 174 stellt sexuelle Handlungen an, bzw. vor Schutzbefohlenen, d.h. Jugendlichen unter 16, bzw. 18 Jahren, unter Strafe, die Erwachsenen zur Erziehung, Ausbildung, Betreuung in der Lebensführung oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses anvertraut sind. ? „Sexuelle Handlungen“ werden jedoch nicht genau definiert!

    8. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 8 StGB § 176   Sexueller Missbrauch von Kindern  (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.  (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.

    9. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 9  (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.  sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, 2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, oder 3. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. (4) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 3 Nr. 3.

    10. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 10 StGB§ 176a. Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern. (1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird, der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.

    11. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 11 (2) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 4 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184 Abs. 3 oder 4 verbreitet werden soll. (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. (4) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

    12. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 12 (5) In die in Absatz 1 Nr. 4 bezeichnete Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 4 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine solche nach § 176 Abs. 1 oder 2 wäre.

    13. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 13 StGB § 176b. Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge. Verursacht der Täter durch den sexuellen Missbrauch (§§ 176 und 176a) wenigstens leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

    14. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 14 StGB § 174. Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen. (1) Wer sexuelle Handlungen 1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, 2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Missbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder 3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    15. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 15 (2) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 1. sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder 2. den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, dass er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt, um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (3) Der Versuch ist strafbar.

    16. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 16 (4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist.

    17. Daten und Fakten

    18. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 18 Diese Graphik der Kriminalstatistik 2004 des Bundeskriminalamt zeigt ausgewählte Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Für unser Referat ist die grüne Linie wichtig -sexueller Missbrauch von Kindern (d.h. Kinder unter 14 Jahren) nach den §§176, 176a, 176 StGB. Im den folgenden Statistiken entspricht das den Schlüssel 1310.Diese Graphik der Kriminalstatistik 2004 des Bundeskriminalamt zeigt ausgewählte Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Für unser Referat ist die grüne Linie wichtig -sexueller Missbrauch von Kindern (d.h. Kinder unter 14 Jahren) nach den §§176, 176a, 176 StGB. Im den folgenden Statistiken entspricht das den Schlüssel 1310.

    19. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 19 Erfasste Fälle von sex. Missbrauch von Kindern 2002 15.998 2003 15.430 2004 15.255 Hellfeld liegt 15.000 bis 16.000 Fällen pro Jahr Alle Zahlen, die ich euch vorlege, beziehen sich im Allgemeinen auf die §§ 176, 176a, 176b. Das Hellfeld scheint sich, bei 15.000 bis 16.000 erfasste Straftaten zu stabilisieren. Sieht man von den Höchstwerten der Jahre 1997 und 1998 ab.Alle Zahlen, die ich euch vorlege, beziehen sich im Allgemeinen auf die §§ 176, 176a, 176b. Das Hellfeld scheint sich, bei 15.000 bis 16.000 erfasste Straftaten zu stabilisieren. Sieht man von den Höchstwerten der Jahre 1997 und 1998 ab.

    20. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 20 (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2004. Berlin) Zum Vergleich eine Grafik und Statistik des Berliner Landeskriminalamts Die meisten erfassten Fälle sind in den Jahren 1997 – 1999 zu finden (1.049, 1.037, 1.061). Seit 2001 stabilisiert sich das Hellfeld zwischen knapp 800 und knapp 900 Fällen im Jahr. Zum Vergleich eine Grafik und Statistik des Berliner Landeskriminalamts Die meisten erfassten Fälle sind in den Jahren 1997 – 1999 zu finden (1.049, 1.037, 1.061). Seit 2001 stabilisiert sich das Hellfeld zwischen knapp 800 und knapp 900 Fällen im Jahr.

    21. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 21 Erfasste Fälle von sex. Missbrauch von Kindern 2003 3 mit Todesfolge 2004 4 mit Todesfolge Von den 15.430 erfassten Fällen waren 3 Fälle mit Todesfolge. 2004 endete 4 Fälle tödlich (§176b sex. Missbrauch mit Todesfolge). Von den 15.430 erfassten Fällen waren 3 Fälle mit Todesfolge. 2004 endete 4 Fälle tödlich (§176b sex. Missbrauch mit Todesfolge).

    22. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 22 Erfasste Fälle von sex. Missbrauch von Kindern nach §§ 174, 174 a-c StGB 2002 1067 2003 942 2004 963 Die §§ 174, 174 a-c StGB behandeln den sex. Missbrauch an Schutzbefohlenen. 2002 1067, 2003 942, 2004 963 Die §§ 174, 174 a-c StGB behandeln den sex. Missbrauch an Schutzbefohlenen. 2002 1067, 2003 942, 2004 963

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    24. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 24 (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2004. BKA)

    25. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 25 Täter 2004 96,4% männlich 3,6% weiblich 2004 waren 96,4% aller Tatverdächtigen männlich, ungeachtet des Geschlechts der Opfer. 3,6% waren weiblich. Ein Grund für die wenigen weiblichen Tatverdächtigen könnte in der unterschiedlichen Art zwischen weiblichen und männlichen Missbrauch liegen sowie in der unterschiedlichen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Beispiel: Vater trocknet die Brüste der 11jährigen Tochter - Mutter weist 12jährigen Sohn in die Intimhygiene ein Mögliche Gründe wird euch Franziska darlegen. 2004 waren 96,4% aller Tatverdächtigen männlich, ungeachtet des Geschlechts der Opfer. 3,6% waren weiblich. Ein Grund für die wenigen weiblichen Tatverdächtigen könnte in der unterschiedlichen Art zwischen weiblichen und männlichen Missbrauch liegen sowie in der unterschiedlichen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Beispiel: Vater trocknet die Brüste der 11jährigen Tochter - Mutter weist 12jährigen Sohn in die Intimhygiene ein Mögliche Gründe wird euch Franziska darlegen.

    26. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 26 Alter der Täter 2004 waren 72,3% der Tatverdächtigen 21 Jahre. Die zweite große Gruppe bildeten die 14 bis 18 Jährigen mit 15,2%. Auf die beiden anderen erfassen Gruppen“ Kinder unter 14 Jahren“ und Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren“ entfielen gut 6 Prozent. Nach Angaben des für Sexualdelikte zuständigen Dezernatsleiters des Berliner Landeskriminalamtes ,Oliver Knecht, gehören in Berlin – und ich glaube auch das kann verallgemeinert werden –die meisten Täter der Altersgruppe zwischen 30 und 50 Jahren an.2004 waren 72,3% der Tatverdächtigen 21 Jahre. Die zweite große Gruppe bildeten die 14 bis 18 Jährigen mit 15,2%. Auf die beiden anderen erfassen Gruppen“ Kinder unter 14 Jahren“ und Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren“ entfielen gut 6 Prozent. Nach Angaben des für Sexualdelikte zuständigen Dezernatsleiters des Berliner Landeskriminalamtes ,Oliver Knecht, gehören in Berlin – und ich glaube auch das kann verallgemeinert werden –die meisten Täter der Altersgruppe zwischen 30 und 50 Jahren an.

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    28. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 28 Opfer ca. jedes dritte Mädchen wird Opfer eines sexuellen Missbrauchs ca. jeder sechste Junge Etwa ein Drittel alle Mädchen werden sexuell missbraucht. Die Allergierate der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland beträgt nach Angaben er AOK ca. ein Drittel. (Sexueller Mißbrauch an Kindern und Jugendlichen Informationsbroschüre der Senatsverwaltung für Jugend und Familie Berlin. 1992) Etwa ein Drittel alle Mädchen werden sexuell missbraucht. Die Allergierate der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland beträgt nach Angaben er AOK ca. ein Drittel. (Sexueller Mißbrauch an Kindern und Jugendlichen Informationsbroschüre der Senatsverwaltung für Jugend und Familie Berlin. 1992)

    29. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 29 Opfer 2004 77,2% Mädchen 22,8% Jungen Überwiegend sind Opfer von sexuellen Missbrauch weiblich. So waren 2004 77,2% der Opfer Mädchen und 22,8% waren Jungen.Überwiegend sind Opfer von sexuellen Missbrauch weiblich. So waren 2004 77,2% der Opfer Mädchen und 22,8% waren Jungen.

    30. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 30 Alter der Opfer In jedem Kindesalter kann Missbrauch stattfinden Altersmaximum bei Missbrauchbeginn liegt zwischen 6 und 8 Jahren (ca. 42%) In jedem Kindesalter kann Missbrauch stattfinden. Selbst bei jüngsten Säuglingen. Ca. 42% aller Missbräuche beginnen, wenn das Kind zwischen 6 und 8 Jahren ist. (Karin Klees: Sexuelle Gewalt gegen Kinder- [k]ein Thema in der Schule? In: Grundschule 9/1992. S. 65-67.) In jedem Kindesalter kann Missbrauch stattfinden. Selbst bei jüngsten Säuglingen. Ca. 42% aller Missbräuche beginnen, wenn das Kind zwischen 6 und 8 Jahren ist. (Karin Klees: Sexuelle Gewalt gegen Kinder- [k]ein Thema in der Schule? In: Grundschule 9/1992. S. 65-67.)

    31. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 31 Täter-Opfer-Beziehung im Hellfeld Verwandte ca. 16% Bekannte ca. 31% Fremde ca. 37 – 40% Etwa 16% der ermittelten Täter sind Verwandte. 31% sind Bekannte und 37-40% sind Fremdtäter, die keinerlei Vorbeziehungen zum Opfer hatten. (BMI Polizeiliche Kriminalstatistik 2004Etwa 16% der ermittelten Täter sind Verwandte. 31% sind Bekannte und 37-40% sind Fremdtäter, die keinerlei Vorbeziehungen zum Opfer hatten. (BMI Polizeiliche Kriminalstatistik 2004

    32. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 32 Täter-Opfer-Beziehung im Dunkelfeld Engere Täter-Opfer-Beziehung 90% aller Missbrauchfälle ist der eine vertraute Person des Kindes Wenn es um gesellschaftlich unerlaubte oder nicht tolerierte Handlungen wie sexuellen Missbrauch geht, geben Statistiken nur sehr beschränkt Auskunft Alle Fachleute gehen davon aus, dass im Dunkelfeld eine wesentlich höhere Anzahl an enger Täter-Opfer-Beziehungen existieren. In schätzungsweise 90% aller Missbrauchfällen ist der Täter eine vertraute Person des Opfers. (Hrsg. Institut für Kathechetischen Dienst: Sexueller Missbrauch - ein Thema für den Religionsunterricht.1993.)Wenn es um gesellschaftlich unerlaubte oder nicht tolerierte Handlungen wie sexuellen Missbrauch geht, geben Statistiken nur sehr beschränkt Auskunft Alle Fachleute gehen davon aus, dass im Dunkelfeld eine wesentlich höhere Anzahl an enger Täter-Opfer-Beziehungen existieren. In schätzungsweise 90% aller Missbrauchfällen ist der Täter eine vertraute Person des Opfers. (Hrsg. Institut für Kathechetischen Dienst: Sexueller Missbrauch - ein Thema für den Religionsunterricht.1993.)

    33. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 33 Mögliche Gründe für die hohe Dunkelziffer Scham Privatsache Verjährungsfristen Scham ist einer der Gründe den Missbrauch zu verschweigen. Dabei kann es sich um das Opfer handeln, aber auch um die Eltern oder ein Elternteil, da sie nicht in der Lage waren ihr Kind zu schützen. Einerseits wollen Eltern bzw. ein Elternteil nicht, dass das sich die Behörden mit dem Missbrauch befasst. Andererseits versuchen Kinder, durch Schweigen ihre Eltern zu schützen. Die Verjährung ruht bis das Opfer volljährig ist. Die Verjährungsfristen betragen je nach Schwere des Delikts zwischen 3 bis max. 10 Jahren (ausgenommen ist Missbrauch mit Todesfolge), d.h. bis zu max. 28 Lebensjahr. Oftmals haben die Opfer den Missbrauch in dieser Lebensphase noch nicht so verarbeitet, dass sie bereit sind eine Anzeige zu erstatten oder sie haben den Missbrauch verdrängt, um weiter leben bzw. überleben zu können. Scham ist einer der Gründe den Missbrauch zu verschweigen. Dabei kann es sich um das Opfer handeln, aber auch um die Eltern oder ein Elternteil, da sie nicht in der Lage waren ihr Kind zu schützen. Einerseits wollen Eltern bzw. ein Elternteil nicht, dass das sich die Behörden mit dem Missbrauch befasst. Andererseits versuchen Kinder, durch Schweigen ihre Eltern zu schützen. Die Verjährung ruht bis das Opfer volljährig ist. Die Verjährungsfristen betragen je nach Schwere des Delikts zwischen 3 bis max. 10 Jahren (ausgenommen ist Missbrauch mit Todesfolge), d.h. bis zu max. 28 Lebensjahr. Oftmals haben die Opfer den Missbrauch in dieser Lebensphase noch nicht so verarbeitet, dass sie bereit sind eine Anzeige zu erstatten oder sie haben den Missbrauch verdrängt, um weiter leben bzw. überleben zu können.

    34. Erklärungsansätze und Ursachen

    35. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 35 Gliederung Der familiendynamische Ansatz Allgemeine Aussagen zum Ansatz Schwierigkeiten dieser Theorie Der soziologisch orientierte Ansatz Allgemeine Aussagen zum Ansatz Aussagen zur Bindungstheorie Aussagen zum psychoanalytischen Modell

    36. Der familienorientierte Ansatz

    37. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 37 Allgemeine Aussagen zum Ansatz Sexueller Missbrauch ist „Symptom von Familiendisfunktion“ 2 Grundpfeiler: 1. Das Familienproblem muss gelöst werden, dann gibt es keinen sexuellen Missbrauch. 2. Triade Vater/ Mutter/ Kind Merkmale für Familiendisfunktion: Mutter kann oder will sexuelle Forderungen ihres Mannes nicht erfüllen gestörtes Mutter- Tochter Verhältnis Abhängigkeit des Vaters von der Mutter. Rollenkonfusion

    38. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 38 Schwierigkeiten dieser Theorie Beschränkung auf Vater/ Tochter Inzest Sexuelle Frustration der Väter durch Mütter nicht belegt Keine Einordnung in gesellschaftliche Verhältnisse Keine geschlechtsspezifischen Ansätze

    39. Der soziologisch orientierte Ansatz

    40. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 40 Allgemeine Aussagen zum Ansatz Gesellschaftliche Faktoren: Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Frauen durch patriarchalische Kultur bedingt (Brockhaus/ Kolshorn 1993) Zu hohe Akzeptanz von Gewalt und aggressiver Konfliktlösung Individuelle Faktoren: Chronische Disharmonie in Familie, unterschiedlichste Formen von Kindesmisshandlungen, ... Individuelle Faktoren müssen mit gesellschaftlichen Faktoren in Beziehung gesetzt werden

    41. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 41 Aussagen zur Bindungstheorie Unsichere Bindung von Jungen zu primären Bezugspersonen ? geringes Selbstbewusstsein, mangelnde soziale Kompetenz, Angst vor Nähe ? Versuch der Überwindung der chronischen Deprivation durch Aggressives Verhalten

    42. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 42 Aussagen zum psychoanalytischen Modell Jungen: Probleme bei Identitätsfindung ? Betonung der eigenen Geschlechtlichkeit ? Gleichsetzung sexuelle Potenz mit sozialer Potenz ? Entstehung von Ängsten und Unsicherheiten ? Aggressionen zeigen sich in einem übersteigerten Ausleben männlicher Verhaltenstereotypien ? aggressives Sexualverhalten als mögliche Folge

    43. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 43 Psychische Folgen eines sexuellen Missbrauchs

    44. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 44 Mrazek und Mrazek (1981) kommen auf Grund von Forschung zu 6 Faktoren, die die Schwere des Traumas bestimmen:

    45. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 45 Eher den Kurzzeitfolgen werden u.a. zugeordnet - emotionale Reaktionen: Ängste, Phobien, Depression, Schuld- und Schamgefühle, Feindseligkeiten, Vertrauens- losigkeit, sozialer Rückzug, niedriges Selbstwertgefühl - unangemessenes Sexualverhalten: übersteigerte Neugier im sexuellen Bereich, nicht altersgerechte sexuelle Beziehungen, ungehemmte Selbstbefriedigung, sexualisiertes Verhalten (mit Worten und Gesten)

    46. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 46 Eher den Kurzzeitfolgen werden u.a. zugeordnet - Auffälligkeiten im Sozialverhalten: Weglaufen von zu Hause, Schulschwierigkeiten und –schwänzen, aggressives / gewaltförmiges Verhalten, delinquentes Verhalten - psychosomatische Folgen Eß- und Schlafstörungen, Kopf- und Bauchschmerzen

    47. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 47 Zu den häufigsten Langzeitfolgen werden u.a. gezählt - Depression, Ängstlichkeit, niedriges Selbstwertgefühl, Selbstmordgedanken - Schwierigkeiten mit vertrauensvollen Beziehungen, Misstrauen, Unzufriedenheit in intimen Beziehungen, Furcht und Feinseligkeit gegenüber Männern - sozialer Rückzug, Passivität, Selbsthass - Suchtverhalten (Alkohol, Drogen, Medikamente)

    48. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 48 Zu den häufigsten Langzeitfolgen werden u.a. gezählt - Essstörungen (Mager-, Fett-, Fresssucht) - Störungen im psychosexuellen Bereich (sexuelle Funktionsstörungen, Ablehnung intimer Beziehungen, Prostitution) - Selbstverletzendes Verhalten - Multiple Persönlichkeitsstörung (MPS) - Boderline, etc

    49. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 49 Frühe Kindheit: ( Kleinstkinder bis 3 Jahre) Angst, Verwirrung, Verstörtheit, motorische Unruhe, Ein- und Durchschlafstörungen. Weiter können damit verbunden Eß- und Gedeihstörungen auftreten. Die Angst vor Fremden kann übersteigert auftreten, aber umgekehrt trifft oft auch Distanzlosigkeit auf. Häufig ist weiter nicht altersgemäßes sexuelles Spielen zu beobachten.

    50. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 50 Vorschulalter: ( 3- bis 6 jährige) Entwicklungsstörungen, „regressives“ Verhalten, d.h. Rückfall auf frühere Entwicklungsstufen: die Kinder verfallen wieder in Babysprache, fangen wieder an einzunässen, lutschen vermehrt am Daumen, klammern sich wieder mehr an die Mutter, häufiges altersunangemessenes sexuelles Spielen, öffentliche und andauernde Selbstbefriedung, Schlafstörungen (Alpträume), erhöhte Ängstlichkeit.

    51. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 51 Grundschulalter: (6- bis 9 jährige) Somatische Beschwerden (z.B. Kopf- und Bauchschmerzen), plötzliche Schulleitungsstörungen, nicht altersangemessene sexuelle Handlungen mit jüngeren oder gleichaltrigen Kindern, sexuell provozierendes Verhalten, Schlaf- und Essstörungen, keine altersentsprechenden sozialen Beziehungen zu Gleichaltrigen, Zwangshandlungen wie ausgeprägtes Baden oder Waschen.

    52. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 52 Vorpubertät und Pubertätsbeginn: (9 bis 13 Jahre) Sozialer Rückzug verbunden mit mangelndem Selbstwertgefühl, Verschlossenheit und Depressivität, Schulschwänzen, sexueller Missbrauch von jüngeren Kindern

    53. Heranwachsendenalter: ( 13 bis 18 Jahre) Selbstverletzendes Verhalten, Weglaufen von zu Hause, Selbstmordgedanken und –versuche, Depressivität, Essstörungen, Drogen- und Alkoholkonsum, Schlafstörungen, erhöhte Ängstlichkeit, Vermeidung von körperlicher Nähe, Vernachlässigung der Hygiene, aggressives Verhalten, wenig Freundschaften zu Gleichaltrigen, mangelndes Selbstwertgefühl

    54. Unterschiedliche Auswirkungen des sexuellen Missbrauchs von Jungen und Mädchen

    55. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 55 Die Auswirkungen des sexuellen Missbrauchs von Jungen unterscheiden sich in nur wenigen Bereichen von denjenigen der Mädchen d.h. auch bei Jungen finden sich als Folgen z.B. Ängste, Schlafstörungen, Weglaufen usw. von der Tendenz her scheinen Jungen ihre seelische Belastung jedoch eher nach außen in Form von aggressiven Verhaltensweisen auszuagieren Mädchen reagieren eher nach innen gerichtet, z.B. durch Depressionen und gegen sich selbst gerichtete Aggressionen

    56. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 56 Körperliche Folgen sexuellen Missbrauchs

    57. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 57 Körperliche Folgen treten bezogen auf das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs eher selten auf der Anteil von Fällen bei denen allein aufgrund der medizinischen Befunde der Nachweis sexuellen Missbrauchs gelang, ist sehr gering

    58. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 58 Körperliche Symptome: Geschlechtskrankheiten und Aids unerklärliche Harnwegsentzündungen ? ungewöhnlicher Geruch im Genitalbereich ungewöhnlich starke Ausdehnung von Genital- oder Rektalbereich Schwangerschaft Verletzungen ( Kratzer, blaue Flecken, Risse, usw.) an Brust, Gesäß, Unterleib, Oberschenkel, Griffspuren u. a. an den Hüften bei Analverkehr

    59. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 59 unerklärliches Bluten oder nicht erklärbarer Ausfluss im Genital-, Rektal- oder Urethralereich Fremdkörper in Harnröhre, Blase, Vagina und Anus Juckreiz und Wundsein im Genital- oder Urethralbereich Bissspuren am Penis

    60. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 60 zu einer ärztlichen Untersuchung wird bei hinrechendem Verdacht auf sexuellen Missbrauch mit Körperkontakt und Gewaltanwendung immer geraten eine ärztliche Untersuchung kann aber auch immer eine erneute Belastung des Kindes oder der Jugendlichen darstellen

    61. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 61 Warnung zur Interpretation von Symptomen

    62. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 62 nach beschämend langer Zeit der Verdrängung und Tabuisierung von sexueller Gewalt erfolge in den letzten 15 Jahren eher das Gegenteil in unserer Gesellschaft: es entstand die Gefahr, dass leichtsinnig und vorschnell sowie mit großer Gewissheit aufgrund von bestimmten „Hilfe- Signalen“ ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch als bestätigt oder erhärtet angesehen wurde dies führte dazu, dass letztlich zu oft auch Fehldiagnosen erfolgten

    63. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 63 Es gilt zwei Arten von Fehlern zu vermeiden: Das übersehen von tatsächlich erlittenem sexuellen Missbrauch Unterstellung eines in Wirklichkeit nicht erfolgten Missbrauchs Beide Fehler können verheerende Auswirkungen haben

    64. 08.12.05 Sexueller Kindesmissbrauch 64 Literaturverzeichnis Bange, D.: Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen. Ausmaß – Hintergründe – Folgen. Volksblatt Verlag. Köln. 1992. Brinkmann, E. / Hoffmann, S.: Handbuch sexuelle Gewalt. Joh. Brendow & Sohn Verlag GmbH. Moers. 2003. Brockhaus, U. / Kolshorn, M.: Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen – Mythen, Fakten, Theorien. Campus Verlag GmbH. Frankfurt. 1993. Deegener, G.: Kindesmissbrauch erkennen, helfen, vorbeugen. Beltz Verlag. Weinheim und Basel. 1998. Enders, U: Zart war ich, bitter war‘s. Verlag Kiepenheuer & Witsch. Köln. 2001. Seligmann, S.: Sexueller Missbrauch von Kindern. Ansätze einer Präsentation für die Sonderpädagogik. Kovac Verlag. Hamburg. 1996. Van Outsem, R.: Sexueller Missbrauch an Jungen. Forschung, Praxis, Perspektiven. Donna Vita Verlag. Ruhnmark. 1993. Internetseiten: (06.12.2005) www.wildwasser.de (Beratungsstelle und Verein gegen sexuellen Missbrauch) www.bka.de/ (Kriminalstatistik 2004) http://www.zissg.de/wasiswas/1_6.htm

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