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Brandschutz in der Arztpraxis. Brandschutz. BRANDSCHUTZ. Alle Mitarbeiter/innen sind verpflichtet, der Entstehung eines Brandes vorzubeugen. Es ist daher unbedingt darauf zu achten, dass folgende dienstliche Anordnungen befolgt werden:
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Brandschutz BRANDSCHUTZ Alle Mitarbeiter/innen sind verpflichtet, der Entstehung eines Brandes vorzubeugen. Es ist daher unbedingt darauf zu achten, dass folgende dienstliche Anordnungen befolgt werden: • Kein Feuer, offenes Licht und Rauchen in der gesamten Praxis. • Keine Verwendung von privaten mobilen Koch- und Heizgeräten (Heizlüfter, Heizstrahler, Tauchsieder usw.) am Arbeitsplatz. • Nur sichere und regelmäßig überprüfte Elektrogeräte (dazu zählen auch Wasserkocher und Kaffeemaschinen) verwenden.
Besondere Sorgfalt am Arbeitsplatz ist für den Brandschutz wesentlich • Die Brandlast (alles brennbares Material) in jedem Raum (auch Lagerräume) so gering wie möglich halten. • Mängel und Defekte (besonders an elektr. Geräten) unverzüglich melden. • Besondere Vorsicht beim Transport und Arbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten (z. B. Haut- und Händedesinfektions-mittel). Es sind die mit dem Gebrauch verbundenen Gefahren zu beachten. Die auf dem Behälter erwähnten Vorschriften und Hinweise für den Umgang mit diesen Stoffen sind einzuhalten.
Brandbekämpfung vor dem Brand unterstützen • Rettungswege sind durch ein grünes Schild mit einem Pfeil, der die kürzeste Fluchtrichtung angibt, gekennzeichnet. • Rettungswege sind ständig freizuhalten. • Versperrte Fluchtwege können Ihre Flucht behindern und Rettungskräften den Weg zur Einsatzstelle verbauen. • Rettungswege sind frei von brennbaren Materialien zu halten
Brandbekämpfung vor dem Brand unterstützen • Um eine Brand- und Rauchausbreitung zu verhindern, sind im Gebäude Rauchschutztüren eingebaut, die grundsätzlich geschlossen sein müssen. Verboten ist daher, diese Türen mit Gegenständen (Keilen, Stühlen, …) zu blockieren. • Müssen diese Türen aus betrieblichen Gründen offen sein, dürfen sie nur mit solchen Feststellanlagen ausgestattet sein, die im Brandfalle die Türen automatisch schließen lassen. Auch hier dürfen die offen gehaltenen Türen nicht blockiert werden. • Feuerlöscher oder Hydranten und ähnliches nicht verstellen oder verdecken.
Brandrauchmengen 100 g Spanplatte 100 g Papier 100 g Schaumstoff (~ 20 Blätter DIN A 4) 60 m³Rauch 100 m³Rauch 250 m³Rauch Diese Rauchmengen entstehen, wenn 100 g Spannplatte, Papier oder Schaumstoff verbrennen!
Brandrauchmengen Bei 3 m Raumhöhe ist der Raum kleiner als 100 m³ 4,5 m 6 m 7 m 20 DIN A 4 Seiten reichen aus, um diesen Raum mit Rauchgasen zu füllen.
Maßnahmen bei Brand • Ruhe bewahren • Ruhe bewahren und nachdenken • Türen schließen, soweit nicht automatisch geschehen • Melden durch Anruf bei der Feuerwehr • Telefon (0)-112 • WERmeldet? • WASbrennt? • WObrennt es? • Wieviel Menschen sind in Gefahr? • Fragen der Feuerwehr abwarten! • Anderes Personal warnen
Maßnahmen bei Brand • Brand mit Feuerlöschern bekämpfen, wenn dies gefahrlos möglich ist. • Bei Gefahr Praxis räumen • Patienten informieren • Patienten hinter die nächste Brandschutztür bringen • Gehfähige Patienten zu Gruppen zusammenstellen
Räumung • Keine Aufzüge benutzen • Gehfähige Patienten über das Treppenhaus zum Sammelplatz führen lassen • Nicht gehfähige Patienten über das Treppenhaus zum Sammelplatz tragen oder tragen lassen • Ist dies nicht möglich, am Fenster auf sich aufmerksam machen und auf die Feuerwehr warten • Prüfen ob alle Räume der Praxis geräumt sind • Abschluss der Räumung der Feuerwehr melden
Maßnahmen nach Brand Brandstelle nicht betreten, bevor Sicherheit gewährleistet ist (auch Schadstoffe der Rauchgase und Asche bedenken). • Keine persönlichen Gegenstände aus der Brandstelle holen • Keine Patientenakten herausholen • Kein Laptop oder andere Datenträger herausholen Die Sicherheit ist durch einen Sachkundigen festzustellen.