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Flüchtlinge mit SGBII-Bezug. Vorstellung des ESF-Netzwerks BLEIB in Mittelhessen und Informationen zur Klientengruppe Flüchtlinge Vortrag von Olaf Löhmer (Hessischer Flüchtlingsrat). Gliederung. Warum sind wir hier? - Projektvorstellung Zielgruppe Flüchtlinge Aufenthaltstitel
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Flüchtlinge mit SGBII-Bezug Vorstellung des ESF-Netzwerks BLEIB in Mittelhessen und Informationen zur Klientengruppe Flüchtlinge Vortrag von Olaf Löhmer (Hessischer Flüchtlingsrat)
Gliederung • Warum sind wir hier? - Projektvorstellung • Zielgruppe Flüchtlinge • Aufenthaltstitel • Wege der Kooperation Gliederung der Präsentation
Projektvorstellung • ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit mindestens nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt • Leitung Bundesministerium für Arbeit und Soziales • Bundesweit 43 lokale und regionale Netzwerke • Laufzeit bis September 2010 Der ESF-Projektrahmen
Projektvorstellung • Koordination, Beratung, Netzwerkfragen • Mittelhessischer Bildungsverband • Vermittlung • Praxis GmbH (Marburg-Biedenkopf und Gießen) • GWAB (Lahn-Dill-Kreis) • Arbeit und Bildung (Schwalm-Eder) • Fachstelle für Flüchtlingsfragen • Hessischer Flüchtlingsrat Regionales ESF-Projekt „BLEIB in Mittelhessen“
Projektvorstellung Gemeinsame Zielgruppe: Flüchtlinge im SGB II-Bezug • Nutzung von Synergien in der Beratung • Vermittlung bei Problemen durch aufsuchende Beratung • Entlastung der öffentlichen Kassen durch besseren Vermittlungserfolg
Projektvorstellung Wie arbeitet BLEIB in Mittelhessen? • Beratung und Profiling • z.T. aufsuchend • den familiären und fluchtspezifischen Hintergrund erfassend Die Teilnahme am Projekt erfolgt ohne Zwang, die Beratung erfolgt parteiisch
Projektvorstellung • Unterstützung bei Arbeitsmarktintegration • Stellenvermittlung • Bewerbung • Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen • Unterstützung bei Behördenkontakt • Orientierung • Begleitung • Vermittlungsrolle • Qualifizierung • Finanzierung ergänzender Maßnahmen • z.T. bei den eigenen Netzwerkpartnern (AGL, Kurse, Trainings, Praktika)
Aufenthaltstitel Der Dschungel des Aufenthaltsrechts – Auswahl relevanter Aufenthaltstitel • Immer befristet/ zweckgebunden • Arbeitsmarktzugang spätestens nach drei Jahren Aufenthalt • Immer unbefristet • voller Arbeitsmarktzugang Durch Bleiberechtsregelung Wechsel in die Aufenthaltserlaubnis
Zielgruppe Flüchtlinge • migrationssensible Beratung • Interkulturelle Kommunikation • Kulturell geprägte Bildungsbiographien • „Integrationsprobleme“ • Bleibeberechtigte waren jahrelang „geduldet“ • Orientierungsprobleme • Traumatisierung • Bisherige Erfahrungen mit Behörden • Vermittlungsvorteile: • Im Sinne des Diversity Management
Zielgruppe Flüchtlinge • Beziehung Arbeitsmarkt und Aufenthalt • SGB II-Bezug kann Familiennachzug und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verhindern • SGB II- Bezug zeugt von Aufenthaltsperspektive • Spezielle Bedürfnisse der Zielgruppe • Deutschkenntnisse • Zeugnisanerkennung, Zertifizierung/Qualifizierung • Aufenthaltsperspektive
Aufenthaltstitel Der Dschungel des Aufenthaltsrechts – Auswahl relevanter Aufenthaltstitel • Immer befristet/ zweckgebunden • Arbeitsmarktzugang spätestens nach drei Jahren Aufenthalt • Immer unbefristet • voller Arbeitsmarktzugang Durch Bleiberechtsregelung Wechsel in die Aufenthaltserlaubnis
Aufenthaltstitel in den jeweiligen Pass oder Passersatz oder Reiseausweis für Ausländer eingeklebt
Aufenthaltstitel • §29/30/31 FN zu Ausländern • abhängig von Lebensunterhaltssicherung • Arbeitsmarktzugang, wenn hier lebender Verwandter Arbeitserlaubnis hat
Aufenthaltstitel • Geduldete • Bezug nach Asylbewerberleistungsgesetz • Können sich arbeitssuchend melden (Agenturen) • Keinen Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach SGB II (SGB III: Ermessen) • Mehr als 35% unter Hartz-IV-Sätzen • Erst seit 1.1.2009 erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt • Oft nur dreimonatige Duldungserteilung • „Dequalifizierung“
Aufenthaltstitel • Sonderfall Bleiberecht: Aufenthaltserlaubnis für langjährig Geduldete • Grundsätzliche Anforderungen Bleiberecht • Gute Integrationsprognose und Aussicht auf eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (plus weitere Bedingungen) Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbständig sichern kann, bekommt eine „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ (neu: Arbeitserlaubnis, SGB-II-Anspruch)
Aufenthaltstitel • Problematik der Bleiberechtsregelung • „Dequalifizierung“: Jahrelanger Ausschluss vom Arbeitsmarkt, von Qualifizierung und Deutschkursen • Ausschlusskriterien • Verständnisprobleme • Anforderung der Lebensunterhaltssicherung • Viele haben Ziel nicht erreicht • Bereits wieder mehr 60.000 Geduldete mit mehr als sechs Jahren Aufenthalt
Aufenthaltstitel • Folgeregelung • Lebensunterhaltsanforderung erfüllt: §23.1 • Ausbildung/Schulabschluss: §23.1 • Halbtagsbeschäftigung: §23.1 • Bemühung um Lebensunterhaltssicherung: §23.1 „auf Probe“ (Verlängerungskriterien ungeklärt) • Grundsatz: Verlängerung bei Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen • Grundlegende Qualifizierung sichern
Fallbeispiele • Fallbeispiel 1 Im Ausweispapier von Klient B. steht „Aufenthaltserlaubnis nach §23 Abs.1 AufenthG. Gültig bis 31.12.2011“. Welche Konsequenzen ergeben sich für die individuelle Beratung?
Fallbeispiele • Fallbeispiel 2 Klient M. möchte gerne einen Schweißerschein machen. Seine Deutschkenntnisse sind in Ordnung, aber es ist nicht sicher, ob sie für die Prüfung ausreichen. BLEIB in Mittelhessen finanziert eine Deutschnachhilfe zum Lernen der Fachtermini
Zusammenfassung • Zusammenfassung Bedürfnisse • Besonderer Zusammenhang von Arbeit und Aufenthalt (Niederlassungserlaubnis, Familiennachzug) • Erlernen der Sprache (auch durch praktischen Einsatz) • Anerkennung früherer Abschlüsse/Qualifikationen • Qualifizierung • Kommunikation
Wege der Kooperation • Möglichkeiten der Zusammenarbeit • BLEIB kann Probleme bei der Beratung durch intensive Begleitung lösen • BLEIB kann Erfolg von Maßnahmen durch weitere Unterstützung verbessern • Konkrete Schritte • Bei entsprechenden Klienten Verweis auf BLEIB (Checkliste Aufenthalt) • Kontaktpersonen für Klienten mit Flüchtlingshintergrund • Angebot weiterer Fortbildungen
Kontakt Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Für spätere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung: Olaf Löhmer Hessischer Flüchtlingsrat Leipziger Str. 17, 60487 Frankfurt/Main • Tel.: 069/976 987 09 • Mail: ol@fr-hessen.de