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Flüchtlinge mit SGBII-Bezug

Flüchtlinge mit SGBII-Bezug. Vorstellung des ESF-Netzwerks BLEIB in Mittelhessen und Informationen zur Klientengruppe Flüchtlinge Vortrag von Olaf Löhmer (Hessischer Flüchtlingsrat). Gliederung. Warum sind wir hier? - Projektvorstellung Zielgruppe Flüchtlinge Aufenthaltstitel

susan
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Flüchtlinge mit SGBII-Bezug

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Presentation Transcript


  1. Flüchtlinge mit SGBII-Bezug Vorstellung des ESF-Netzwerks BLEIB in Mittelhessen und Informationen zur Klientengruppe Flüchtlinge Vortrag von Olaf Löhmer (Hessischer Flüchtlingsrat)

  2. Gliederung • Warum sind wir hier? - Projektvorstellung • Zielgruppe Flüchtlinge • Aufenthaltstitel • Wege der Kooperation Gliederung der Präsentation

  3. Projektvorstellung • ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit mindestens nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt • Leitung Bundesministerium für Arbeit und Soziales • Bundesweit 43 lokale und regionale Netzwerke • Laufzeit bis September 2010 Der ESF-Projektrahmen

  4. Projektvorstellung • Koordination, Beratung, Netzwerkfragen • Mittelhessischer Bildungsverband • Vermittlung • Praxis GmbH (Marburg-Biedenkopf und Gießen) • GWAB (Lahn-Dill-Kreis) • Arbeit und Bildung (Schwalm-Eder) • Fachstelle für Flüchtlingsfragen • Hessischer Flüchtlingsrat Regionales ESF-Projekt „BLEIB in Mittelhessen“

  5. Projektvorstellung Gemeinsame Zielgruppe: Flüchtlinge im SGB II-Bezug • Nutzung von Synergien in der Beratung • Vermittlung bei Problemen durch aufsuchende Beratung • Entlastung der öffentlichen Kassen durch besseren Vermittlungserfolg

  6. Projektvorstellung Wie arbeitet BLEIB in Mittelhessen? • Beratung und Profiling • z.T. aufsuchend • den familiären und fluchtspezifischen Hintergrund erfassend Die Teilnahme am Projekt erfolgt ohne Zwang, die Beratung erfolgt parteiisch

  7. Projektvorstellung • Unterstützung bei Arbeitsmarktintegration • Stellenvermittlung • Bewerbung • Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen • Unterstützung bei Behördenkontakt • Orientierung • Begleitung • Vermittlungsrolle • Qualifizierung • Finanzierung ergänzender Maßnahmen • z.T. bei den eigenen Netzwerkpartnern (AGL, Kurse, Trainings, Praktika)

  8. Aufenthaltstitel Der Dschungel des Aufenthaltsrechts – Auswahl relevanter Aufenthaltstitel • Immer befristet/ zweckgebunden • Arbeitsmarktzugang spätestens nach drei Jahren Aufenthalt • Immer unbefristet • voller Arbeitsmarktzugang  Durch Bleiberechtsregelung Wechsel in die Aufenthaltserlaubnis

  9. Zielgruppe Flüchtlinge • migrationssensible Beratung • Interkulturelle Kommunikation • Kulturell geprägte Bildungsbiographien • „Integrationsprobleme“ • Bleibeberechtigte waren jahrelang „geduldet“ • Orientierungsprobleme • Traumatisierung • Bisherige Erfahrungen mit Behörden • Vermittlungsvorteile: • Im Sinne des Diversity Management

  10. Zielgruppe Flüchtlinge • Beziehung Arbeitsmarkt und Aufenthalt • SGB II-Bezug kann Familiennachzug und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verhindern • SGB II- Bezug zeugt von Aufenthaltsperspektive • Spezielle Bedürfnisse der Zielgruppe • Deutschkenntnisse • Zeugnisanerkennung, Zertifizierung/Qualifizierung • Aufenthaltsperspektive

  11. Aufenthaltstitel Der Dschungel des Aufenthaltsrechts – Auswahl relevanter Aufenthaltstitel • Immer befristet/ zweckgebunden • Arbeitsmarktzugang spätestens nach drei Jahren Aufenthalt • Immer unbefristet • voller Arbeitsmarktzugang  Durch Bleiberechtsregelung Wechsel in die Aufenthaltserlaubnis

  12. Aufenthaltstitel  in den jeweiligen Pass oder Passersatz oder Reiseausweis für Ausländer eingeklebt

  13. Aufenthaltstitel

  14. Aufenthaltstitel

  15. Aufenthaltstitel

  16. Aufenthaltstitel

  17. Aufenthaltstitel • §29/30/31 FN zu Ausländern • abhängig von Lebensunterhaltssicherung • Arbeitsmarktzugang, wenn hier lebender Verwandter Arbeitserlaubnis hat

  18. Aufenthaltstitel • Geduldete • Bezug nach Asylbewerberleistungsgesetz • Können sich arbeitssuchend melden (Agenturen) • Keinen Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach SGB II (SGB III: Ermessen) • Mehr als 35% unter Hartz-IV-Sätzen • Erst seit 1.1.2009 erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt • Oft nur dreimonatige Duldungserteilung • „Dequalifizierung“

  19. Aufenthaltstitel • Sonderfall Bleiberecht: Aufenthaltserlaubnis für langjährig Geduldete • Grundsätzliche Anforderungen Bleiberecht • Gute Integrationsprognose und Aussicht auf eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (plus weitere Bedingungen)  Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbständig sichern kann, bekommt eine „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ (neu: Arbeitserlaubnis, SGB-II-Anspruch)

  20. Aufenthaltstitel • Problematik der Bleiberechtsregelung • „Dequalifizierung“: Jahrelanger Ausschluss vom Arbeitsmarkt, von Qualifizierung und Deutschkursen • Ausschlusskriterien • Verständnisprobleme • Anforderung der Lebensunterhaltssicherung • Viele haben Ziel nicht erreicht • Bereits wieder mehr 60.000 Geduldete mit mehr als sechs Jahren Aufenthalt

  21. Aufenthaltstitel • Folgeregelung • Lebensunterhaltsanforderung erfüllt: §23.1 • Ausbildung/Schulabschluss: §23.1 • Halbtagsbeschäftigung: §23.1 • Bemühung um Lebensunterhaltssicherung: §23.1 „auf Probe“ (Verlängerungskriterien ungeklärt) • Grundsatz: Verlängerung bei Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen • Grundlegende Qualifizierung sichern

  22. Fallbeispiele • Fallbeispiel 1 Im Ausweispapier von Klient B. steht „Aufenthaltserlaubnis nach §23 Abs.1 AufenthG. Gültig bis 31.12.2011“. Welche Konsequenzen ergeben sich für die individuelle Beratung?

  23. Fallbeispiele • Fallbeispiel 2 Klient M. möchte gerne einen Schweißerschein machen. Seine Deutschkenntnisse sind in Ordnung, aber es ist nicht sicher, ob sie für die Prüfung ausreichen.  BLEIB in Mittelhessen finanziert eine Deutschnachhilfe zum Lernen der Fachtermini

  24. Zusammenfassung • Zusammenfassung Bedürfnisse • Besonderer Zusammenhang von Arbeit und Aufenthalt (Niederlassungserlaubnis, Familiennachzug) • Erlernen der Sprache (auch durch praktischen Einsatz) • Anerkennung früherer Abschlüsse/Qualifikationen • Qualifizierung • Kommunikation

  25. Wege der Kooperation • Möglichkeiten der Zusammenarbeit • BLEIB kann Probleme bei der Beratung durch intensive Begleitung lösen • BLEIB kann Erfolg von Maßnahmen durch weitere Unterstützung verbessern • Konkrete Schritte • Bei entsprechenden Klienten Verweis auf BLEIB (Checkliste Aufenthalt) • Kontaktpersonen für Klienten mit Flüchtlingshintergrund • Angebot weiterer Fortbildungen

  26. Kontakt Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Für spätere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung: Olaf Löhmer Hessischer Flüchtlingsrat Leipziger Str. 17, 60487 Frankfurt/Main • Tel.: 069/976 987 09 • Mail: ol@fr-hessen.de

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