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Das Recht auf Privatkopie. Urheberrecht, 5. Semester Recht, Bachelor Professor Dr. Klewitz-Hommelsen Stefan Topka Stephan Blaschy. Inhalt. Einleitung Gesetzgebungsverfahren Neuerungen, Auswirkungen Ausblick Korb 2 Fazit mit ersten Resultaten und bestehenden Problemen. Einleitung (1).
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Das Recht auf Privatkopie Urheberrecht, 5. Semester Recht, Bachelor Professor Dr. Klewitz-Hommelsen Stefan Topka Stephan Blaschy Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
Inhalt • Einleitung • Gesetzgebungsverfahren • Neuerungen, Auswirkungen • Ausblick Korb 2 • Fazit mit ersten Resultaten und bestehenden Problemen Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
Einleitung (1) • Multimediale Gesellschaft • Bedeutung der Privatkopie gewachsen • Kopierwerkzeuge sind Massenware • Möglichkeit Kopien jeglichen Inhalts zu erstellen bzw. zu bekommen quer durch alle Bevölkerungsschichten • Günstige, immer leistungsfähigere und leicht zu bedienende Hardware Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
Einleitung (2) • Preiswerte beschreibbare Medien • Verkaufszahlen sog. “Rohlinge“ inzwischen höher als die fertiger Unterhaltungsprodukte • 2001 in den USA erstmalig Rückgang der Verkaufszahlen von Musik-CD‘s seit Einführung des Mediums (Qelle: BBC, Januar 2002) • Mögliche Ursachen der Problematik: • Preisgestaltung d. Originale • schnelle Verbreitungsmöglichkeiten • Allgemeine wirtschaftliche Lage Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
Einleitung (3) • Unberechtigte Kopie = „Kavaliersdelikt“ ? • Fehlendes Unrechtsbewusstsein • Unwissen über rechtliche Konsequenzen • Neue Fassung des Urheberrechts • seit dem 13.09.2003 in Kraft • Einschneidende Änderungen im Bereich der Privatkopie Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
Gesetzgebungsverfahren (1) • 1. Regierungsentwurf vom 16. August 2002 • Keine inhaltlichen Änderungen in § 53 UrhG • Stellungnahme des Bundesrates vom 27. September 2002 • Kopien nur zulässig, wenn Nutzer auf das Original bzw. zulässige Kopie berechtigten Zugriff hat • Unzulässigkeit digitaler Vervielfältigung durch Dritte • Gegenäußerung der Bundesregierung vom 6. November 2002 • Rechtmäßigkeit einer Kopiervorlage schwer zu beurteilen • Erfordernis einer legalen Quelleführt zu Verbot der Privatkopie • Kopie durch Dritte nicht nachweisbar Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
Gesetzgebungsverfahren (2) • Einberufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat am 23. Mai 2003 • Ergänzung des §53 Abs. 1 um die Wörter „und zur Vervielfältigung eine rechtmäßig hergestellte Vorlage verwendet wird“ • Keine Erstellung digitaler Vervielfältigungsstücke durch Dritte • Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses vom 2. Juli 2003 • In § 53 Abs. 1 wird die folgende Änderung eingebracht: „soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.“ Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
§ 53 UrhG (1) • Vervielfältigung zum Privatgebrauch weitgehend zulässig • Ausgenommen: elektronisch zugängliche Datenbanken mit Einzelzugriff, Software • Kompensation des Urhebers durch Anspruch auf Vergütung (Geräte- und Leermedienabgabe), §§ 54 ff. UrhG • Nicht auszuschließen durch Kauf- / Lizenzverträge oder AGB Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
§ 53 UrhG (2) • Voraussetzungen: • Vervielfältigung zum privaten Gebrauch • Nur durch natürliche Personen • Eigenhändige Herstellung/unentgeltliche Herstellung durch Dritte (Ausnahme: Fotokopien) • beliebiger Träger (analog/digital) Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
Vor UrhG-Reform: Strittig:Privatkopie nur von rechtmäßiger Vorlage zulässig? Nach UrhG-Reform: Privatkopie von offensichtlich rechtswidrig hergestellter Vorlage unzulässig,§ 53 Abs.1 S.1 UrhG § 53 UrhG (3) • Problem:Wann ist eine Vorlage offensichtlich rechtswidrig? • § 52 Abs.3 UrhG = Zugänglichmachung rechtswidrig • § 53 Abs.1 UrhG = Herstellung rechtswidrig Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
File-Sharing (1) • Recht der öffentlichen Wiedergabe betroffen, § 15 Abs.2 UrhG • Problem bis zur UrhG-Reform: • Öffentliche Wiedergabe umfasste nicht öffentliche Zugänglichmachung • Angebot zum Datei-Download als Wiedergabe gegenüber Mehrzahl von Personen? Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
File-Sharing (2) • Nach der UrhG-Reform: • Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung betroffen,§ 15 Abs.2 Nr.2, 19a UrhG • Anbieten einer Datei zum Download steht allein dem Rechteinhaber zu Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
Upload/Anbieten von Dateien: Rechtswidrig, Verstoß gegen § 52 Abs.3 UrhG Problem: Angebote im Intranet Download von Dateien: Problem: Offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage,§ 53 Abs.1 S.1 UrhG? Frage der Erkennbarkeit (Legalität jedweder Privatkopie in anderen Ländern, Werbemaßnahme) File-Sharing (3) Offene Frage: Ist privates File-Sharingvom Recht auf Privatkopie gedeckt? Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
§ 95a Abs. 1 • Verbot der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen, § 95a Abs.1 UrhG • Schutzmaßnahme vorhanden= Recht auf Privatkopie nicht durchsetzbar= Möglichkeit zur Aushöhlung der Privatkopie • Ziel der Industrie: Durchbruch deselektronischen Handels mit digitalen Inhalten Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
§ 95a Abs. 2 • Problem: Wirksamkeit • Voraussetzung ist gemäß § 95a Abs.2 S.2 UrhG Sicherstellung der Erreichung des Schutzziels • Wirksamkeit zielt auf Ernsthaftigkeit des technischen Schutzes ab • Durchschnittsbenutzer wird von unerwünschten Nutzungsvorgängen abgehalten • Schutzmechanismus, der im normalen Betrieb zur Unterbindung von Umgehungshandlungen bestimmt ist • Nicht derart ineffektiv, dass Nutzer das Vorhandensein einer Schutzmaßnahme überhaupt nicht bemerkt Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
§ 95a Abs. 3 (1) • Verbot von Erzeugnissen/Dienstleistungen mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen, § 95a Abs.3 UrhG • Voraussetzungen: • Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung • Hauptzweck ist Umgehung • Neben der Umgehung nur begrenzter wirtschaftlicher Zweck Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
§ 95a Abs. 3 (2) • Beispiele: • CD/DVD-Kopierprogramme (mit Kopierschutzumgehung) • Betriebssystem Windows • Hintergrund: Kopierschutzverfahren MediaMax CD-3 • Spiegel 22.10.2002: „Windows [entspricht] der Definition eines illegalen Tools [...] und müsste vom Markt genommen werden.“ • Videostabilisator Macro 2000 Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
§ 95a Abs. 3 (3) • Beispiele: • DVD Regional-Code • Nicht erfasst sind Schutzmechanismen zum Zweck der Marktzugangsbeschränkung • Anfertigung analoger Kopien geschützter digitaler Medien (strittig) • Überspielung DVD -> VHS / CD -> Audio-Kassette • Umgehung nur, wenn Einschränkung aufgehoben wird, die Berechtigter zur Vermeidung einer bestimmten Kopiertechnik vorgenommen hat Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
Reaktionen der Kopiersoftwarehersteller • Gutachten der Firma S.A.D. • Produkte der Firma S.A.D. und Engelmann Media in ursprünglicher Formweiterhin legal • CopyCount-Patch veröffentlicht • Flucht ins Ausland der Firma Elaborate Bytes • Aufsplittung ihrer Software in zwei Teile • Legaler Teil: Wird weiterhin in Deutschland vertrieben • Illegaler Teil: Verkauft an Firma in Antigua Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
Rechtsfolgen bei Verstößen (1) • Verschuldensunabhängiger Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung und Unterlassung, § 97 Abs.1 S.1 UrhG • Verschuldensabhängiger Anspruch auf Schadensersatz oder Herausgabe des Gewinns, § 97 Abs.1 UrhG • Auch Nichtvermögensschäden, § 97 Abs.2 UrhG • Verschuldensunabhängiger Anspruch auf Vernichtung oder Überlassung der Vervielfältigungsstücke, § 98 Abs.1,2 UrhG Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
Rechtsfolgen bei Verstößen (2) • § 106 UrhG: • Strafbarkeit bei unerlaubter Verwertung • § 108b Abs.1 UrhG: • Strafbarkeit der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen • Ausnahme: Keine Strafbarkeit der Umgehung zum privaten Gebrauch • § 111a UrhG: • Bußgeld bei Verstoß gegen § 95a Abs. 3 Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
Ausblick Korb 2 (1) • „Der zweite Korb dient der Allgemeinheit“ (Dr. Volker Grassmuck, Medienforscher der Humboldt-Universität Berlin) • Fragebogen des Bundesministeriums der Justiz • „Sollte die Privatkopie beim Einsatz technischer Schutzmaßnahmen durchsetzungsstark gestaltet, d.h. § 53 Abs. 1 UrhG in den Katalog des § 95b Abs. 1 UrhG aufgenommen werden?“ Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
Ausblick Korb 2 (2) • Betrachtung aus Nutzersicht • Positionspapier des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (IfROSS) • Fehlende Durchsetzungskraft des §53 Abs.1 UrhG • Aufnahme in §95b Abs.1 UrhG „Durchsetzung von Schrankenbestimmungen“ Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
Ausblick Korb 2 (3) • Weitere Einschränkungen in §53 Abs.1 UrhG dürfen nicht vorgenommen werden • Möglicher Kompromiss: Durchsetzbarkeit des §53 Abs.1 UrhG gegenüber Schutzmassnahmen mit gleichzeitiger Beschränkung der möglichen Kopien auf eine begrenzte Anzahl Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
Ausblick Korb 2 (4) • Bedeutung der Privatkopie für Wissenschaft, Lehre und Fortschritt • “Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities” (22. Oktober 2003 ): • führende deutsche Forschungsinstitute rufen dazu auf, Forschungsergebnisse nur dann zu veröffentlichen, wenn die Bedingungen auch die Erstellung von Privatkopien ermöglichen. Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
Fazit (1) • Viel Aufsehen • Starke Einschränkung der Privatkopie • Möglichkeiten der Strafverfolgung • Probleme der Industrie, Unrechtsbewusstsein der Bevölkerung zu wecken • Medienkampagne der Filmindustrie Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
Fazit (2) "Raubkopierer sind Verbrecher - Initiative zum Schutz des Originals“ • Harsche Kritik an dieser Kampagne • Virtueller Ortsverein der SPD: • „menschenverachtendes Weltbild“, • „gravierende Werbeentgleisung“ Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
Fazit (3) • Kurzfristige Auswirkungen: • Nutzerzahlen in Tauschbörsen sinken • Abschreckung vor allem bei Jugendlichen • Forderungen der Filmwirtschaft nach weiteren Einschränkungen im §53 Abs. 1 UrhG für den 2.Korb Aus: Stern, 2003, Heft 52 Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
Fazit (4) • „Pseudo“-Privatkopie • Nutzerrechte müssen stärker berücksichtigt werden • Fraglich, welche Interessen sich im 2. Korb durchsetzen Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
Weitere Informationen und die entsprechenden Quellen zu diesem Vortrag erhalten sie in der zugehörigen Ausarbeitung in dem Kapitel „Das Recht auf Privatkopie“ Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy