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Korruptionsprävention aus Sicht des DStGB – Forum beim 8. Deutschen Präventionstag am 28.04.2003 in Hannover. Beigeordneter Norbert Portz Deutscher Städte- und Gemeindebund www.dstgb.de. I. Offensive Korruptionsprävention. Eindämmung von Korruption: Zentrale Aufgabe des Gemeinwesens
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Korruptionsprävention aus Sicht des DStGB –Forum beim 8. Deutschen Präventionstag am 28.04.2003 in Hannover Beigeordneter Norbert Portz Deutscher Städte- und Gemeindebund www.dstgb.de
I. Offensive Korruptionsprävention • Eindämmung von Korruption: Zentrale Aufgabe des Gemeinwesens • Erhebliche finanzielle Schäden für Volkswirtschaft • Preisabsprachen bei öffentlichen Baumaßnahmen: Schaden v. ca. 5 Mrd. € jährlich • Korruptionswahrnehmungsindex Transparency International 2002: Deutschland Platz 18
II. Strafrechtliche Grundlage • Korruption: Missbrauch von Macht zu privatem Nutzen zum Schaden Dritter • Kein allgemeiner Straftatbestand • Sanktionierung durch verschiedene Straftatbestände, Bsp.: § 331 StGB Vorteilsnahme, § 332 StGB Bestechlichkeit • Konsequente Verfolgung / Harte Strafen
III. Korruptionsursachen • Wertezerfall und fehlendes Unrechtsbewusstsein • Kontrolldefizite • Keine effektive Strafverfolgung (geringes Entdeckungsrisiko)
IV. Öffentliche Auftragsvergabe als Gefährdungsbereich • Bauvergabe besonders sensibel • Öffentliches Vergaberecht unübersichtlich und dadurch manipulationsanfällig • Korruptionsindikatoren sind: • Personenbezogene Indikatoren: Persönliche Probleme, Geltungssucht • Systembezogene Indikatoren: Unzureichende Kontrolle, große Aufgabenkonzentration • Passive Indikatoren: Keine Bürgerbeschwerden
V. Präventionsmaßnahmen • Wettbewerb und Transparenz • Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern und Politik / Aufstellen eines Verhaltenskodexes / Ethikregeln • Kontrolle: „ Mehr-Augen-Prinzip“ • Rotation von Mitarbeitern • Regelung zur Geschenkannahme
Präventionsmaßnahmen • Regelung zum Sponsoring: Einrichtung einer Sponsorenkartei • Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten • Einsetzen eines „Anti-Korruptions-Beauftragten“ • Zentrale Vergabestelle / Submissionsstelle • Eigenerklärung von Bietern zur Zuverlässigkeit und Einarbeitung von Korruptionsklauseln
Präventionsmaßnahmen • Elektronische Vergabe / EDV-Kontrolle • Aufgabentrennung • Führen einer Firmen- und Bieterdatei • Ausschluss vom Vergabeverfahren / „Korruptionsregister“ / Auftragssperre • Dokumentation des Vergabeverfahrens / Vergabevermerk
VI. Korruption in verschiedenen Phasen der Auftragsvergabe • Planungsphase: Interessenkollision vermeiden / Wettbewerb beachten • Erstellung des Leistungsverzeichnisses / VU: LB: Kernstück der Vergabe (Eindeutig und erschöpfend /Produktneutral) • Angebotsphase bis Eröffnungstermin: Ausreichende Fristbemessung / Geheimhaltung
Korruption in verschiedenen Phasen der Auftragsvergabe • Submission / Wertung / Zuschlagserteilung: Ordnungsgemäße Durchführung des Submissionstermins gewährleisten • Auftragsausführung und Abrechnung: Nachtragsaufträge vermeiden / Qualitätskontrollen gewährleisten
VII. Begleitumstände von Manipulation und Korruption • Verstöße gegen den Wettbewerb • Verbotene Preisabsprachen • Information von Wettbewerbern über Konkurrenzangebote • Überhöhte und betrügerische Abrechnung • Zahlung ohne Gegenleistung • Einseitige Bevorzugung • Vetternwirtschaft
VIII. 10-Punkte-Katalog des Deutschen Städte- und Gemeindebundes • Sensibilisierung und Verhaltenskodex • Personalrotation • Strikte Einhaltung des „Mehr-Augen-Prinzips“ • Regelungen zum Sponsoring und zum Verbot der Geschenkannahme • Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
10-Punkte-Katalog des Deutschen Städte- und Gemeindebundes • Eindeutige Leistungsbeschreibung und Einhaltung des Wettbewerbsprinzips • Korrekte Ausgestaltung des Submissionsverfahrens • Elektronisches Vergabeverfahren • Vergabevermerk / Dienst- und Fachaufsicht • Ausschluss von korruptionsbeteiligten Unternehmen / Korruptionsregister