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KG & Stille Gesellschaft . Von Bernd Heilinger und Andreas Kremser. KG. Von Bernd Heilinger. Was ist eine KG? . KG Kommanditgesellschaft Personengesellschaft Mindestens 2 oder mehrere natürliche oder juristische Personen Benötigt wird Komplementär Kommanditist
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KG & Stille Gesellschaft Von Bernd Heilinger und Andreas Kremser
KG Von Bernd Heilinger
Was ist eine KG? • KG Kommanditgesellschaft • Personengesellschaft • Mindestens 2 oder mehrere natürliche oder juristische Personen • Benötigt wird • Komplementär Kommanditist • Gesellschaftsnamen • Rechte erwerben • Klagen • Geklagt werden
Komplementär (Vollhafter) • Wie haftet der Komplementär – • Unbeschränkt • Betriebs und Privatvermögen • Solidarisch • Nicht anteilsmäßig, sondern für das GANZE • Direkt • Gläubiger kann sich sofort an den Gesellschafter wenden ohne die Gesellschaft vorher klagen zu müssen
Kommanditist (Teilhafter) • Wie haftet der Kommanditist – • Nur mit bestimmten Betrag • Kommandit- oder Hafteinlage • Die Höhe dieser Einlage ist im Gesellschaftsvertrag festzulegen • Steht neben dem Komplementär im Firmenbuch
Geschäftsführung • Grundsätzlich nur der Komplementär • Bei gewöhnlichen Geschäfte Kommanditist kein Mitspracherecht • Bei ungewöhnlichen Geschäften muss der Kommanditist herangezogen werden • Abweichende gesellschaftsvertragliche Regelungen möglich • Firmenbuch festgehalten
Gründung • Abschluss eines Gesellschaftsvertrages • Keine bestimmte Form • Schriftlicher Vertrag dringend anzuraten • Anmeldung zum Firmenbuch durch alle Gesellschafter • Notariell oder gerichtlich zu beglaubigen • Kosten Eintragung Komplementär und Kommanditist • 36€ Eingabegebühr • 83€ Eintragungsgebühr
Firma • Kann wählen zwischen • Namens • Sachfirma • Fantasiebezeichnung • Zwingender Zusatz Kommanditgesellschaft oder KG • Falls Namensfirma gewählt • Kann nur der Namen des Komplementärs im Firmenwortlaut aufgenommen werden • Darf nicht zur Irreführung geeignet sein
Beendigung der Gesellschaft • Beschluss der Gesellschafter • Einstimmig • Konkurs der Gesellschaft • Tod eines Komplementärs • Verhinderbar durch Gesellschaftsvertrag • Fortsetzung der noch vorhandenen Gesellschafter bestimmt • Auflösung aus wichtigen Grund • Gerichtliche Klage Gesellschafter • Fortsetzung der Gesellschaft nicht mehr zumutbar
Steuern / Einkommensteuer • KG kein selbständiges Steuersubjekt • Doppelte Buchhaltung PFLICHT • Gesellschaft und Gesellschafter brauchen eigenen Steuernummern • Steuernummer • Vorlage einer Fotokopie den Gesellschaftsvertag oder Firmenbuch beizulegen • Innerhalb eines Monates ab Aufnahme der Tätigkeiten beim Finanzamt zu beantragen
Stille Gesellschaft Von Andreas Kremser
Definition • Sonderform einer Personenvereinigung • Gehört zu Personalgesellschaft • Jedoch keine Handelsgesellschaft • Ohne weitere Vereinbarungen • Eher Charakter eines Schuldverhältnisses • Als ein Gesellschaftsverhältnis
Gründung • Entsteht wenn eine natürliche oder juristische Person am Handelsgewerbe eines anderen mit Vermögenseinlage beteiligt • Kann auch in Form von Arbeitsleistung erbracht werden • Stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft • Ist in der Regel nach außen hin nicht erkennbar
Rechtliche Grundlagen • Gesellschaft beteiligt sich am Unternehmen ohne nach außen hin in Erscheinung zu treten • Haftung trägt der Geschäftsinhaber des Unternehmens
Rechte des stillen Gesellschafters • Beschränken sich auf das Innenverhältnis • Gesellschafter nimmt am Verlust bis zur Höhe seiner Einlage teil • Wird oft im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen • Für Überlassung der Einlage wird er am Gewinn beteiligt • Er hat das Kontrollrecht • Ist berechtigt den Jahresabschluss zu prüfen • Im Falle der Insolvenz Rechtsstellung eines Gläubigers
Vorteile • Tritt nach außen nicht in Erscheinung • Unternehmer kann stillen Partner suchen der ihm Geld gibt • Er wird nur bei positiven Ergebnis am Gewinn beteiligt
Formalien • Stille Gesellschaft kann formfrei gegründet werden • Es ist ratsam einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen