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Online- Kurs : Der Richter im europäischen Rechtsraum in Zivil - und Handelssachen

ZUKUNFTSPERSPEKTIVEN DER JUSTIZIELLEN ZUSAMMENARBEIT IN ZIVILSACHEN: VOM REELEN ZUM DIGITALEN RAUM DER FREIHEIT, SICHERHEIT UND JUSTIZ FÜR DIE BÜRGER UND BENUTZER DER NEUEN TECHNOLOGIEN. Online- Kurs : Der Richter im europäischen Rechtsraum in Zivil - und Handelssachen

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  1. ZUKUNFTSPERSPEKTIVEN DER JUSTIZIELLEN ZUSAMMENARBEIT IN ZIVILSACHEN: VOM REELEN ZUM DIGITALEN RAUM DER FREIHEIT, SICHERHEIT UND JUSTIZ FÜR DIE BÜRGER UND BENUTZER DER NEUEN TECHNOLOGIEN Online-Kurs: Der Richter imeuropäischenRechtsraum in Zivil- undHandelssachen Plan zur Fort- undWeiterbildung des spanischenGerneraljustizrates (September 2011) María Teresa Bendito Cañizares FachdozentinfürZivilrechtan der spanischenFernuniversität (UNED)

  2. EuropäischerRechtsraum2 Mitteilungen 1) “Den EU-Bürgern den Raum der Freiheit, SicherheitundJustizzu garantieren “ 2) “Digitale Agenda der EU” Aktionsplandurch den das Programm “Strategie Europa 2020” angewendetwird 10Jahre (2010-2020) • Aktionsplandurch den das “Stockholmer” Programmangewendetwird 5Jahre (2010 – 2014)

  3. ¿Warum die Vernetzung von Mitteilungen? REELER RAUM DIGITALER RAUM DIGITALER BINNENMARKT? ZERSTÜCKELT BENUTZER DER IKT’s VERTRAUEN REELER BINNENMARKT EU- BÜRGER VERTRAUEN

  4. “Stärkung” des JustizsystemsHAAGER PROGRAMM (2004-2009) 1)ANZAHL DER INSTRUMENTE 13 VERORDNUNGEN 2)RECHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN INTERN. PRIVATRECHT ENTWICKLUNG VOM LIGHTEN EXEQUATUR-VERFAHREN ZUM VOLLSTÄNDIGEN EXEQUATUR-V. VON DER ZUSTÄNDIGKEIT ZUM ANWENDBAREN RECHT VOM ZIVILRECHT ZUM FAMILIENRECHT VOM INTERNATIONALEN PRIVATRECHT ZUM VERTRAGSRECHT  ALLGEMEINE VERFAHRENSGARANTIEN 3)UMSETZUNGSENTSCHEIDUNGEN SONDERPROGRAMM “Ziviljustiz” (2007-2013) :Finanzierung der Fort- undWeiterbildung VOM EUROPÄISCHEN JUSTIZIELLEN NETZ ZUM JUSTIZIELLEN NETZ DER OBERSTEN GERICHTSHÖFE UND DEM DER RÄTE FÜR JUSTIZWESEN EUROPÄISCHER JUSTIZATLAS IM PORTAL E-JUSTIZ VON DEN PILOTPROYEKTEN ZU DEN NETZEN FÜR FORT- UND WEITERBILDUNG

  5. WARUM ÄNDERN SICH DIE MAßNAHMEN? WEGEN DEM NEUEN KONTEXT VON STOCKHOLM INSTITUTIONELL AEUV VERTRAG VON LISSABON EUV 1) Säulen = Vergemeinschaftung = Gesetzgebungsverfahren Mitgesetzgebereurop. Parl. & Rat 2) Verstärkte Zusammenarbeit6 MonateSchweigennation. Parlamente 3) Protokoll der gegenseitigenAnerkennung 4) Charta der Grundrechte der EU Titel IV EG (Art. 61-69) Kap. III AEUV (Art.65) 251 EGV-Art.81.2 AEUV Repektvor den Personen Menschenwürde Datenschutzgesetz

  6. VERTRAUEN IN DEN RAUM HAAGER PROGRAMM STOCKHOLMER PROGRAMM “STEIGERUNG” MAßNAHMEN NICHT GESETZGEB. RECHTSGEBEND TECHNIK NETZELEITLINIEN KOMPILATION PORTAL E-Justiz + Informationsblätter “STÄRKUNG” RECHTSGEBENDE MAßNAHMEN NR ART ENTSCHEIDUNGEN 13 VERORDNUNG DIP

  7. STOCKHOLMER PROGRAMM IN DER JUSTIZIELLEN ZUSAMMENARBEIT IN ZIVILSACHEN 7 SÄULEN DES AKTIONSPLANS 3 7 SICHERUNG DES SCHUTZES DER GRUNDRECHTE POTENZIERUNG DER EU-BÜRGER BEITRAG ZU EINEM GLOBALEN EUROPA STEIGERUNG DES VERTRAUENS IN DEN EUROPÄISCHEN RECHTSRAUM SICHERUNG DER SICHERHEIT IN EUROPA UNSERE ANTWORT KONZENTRIERT SICH AUF DIE SOLIDARITÄT UND VERANTWORTUNG VON POLITISCHEN PRIORITÄTENA ZU AKTIONEN UND ERGEBNISSEN

  8. AKTIONSPLAN 1 WeiterhinAnwendung der gegenseitigenAnerkennung 2 Stärkung des gegenseitigenVertrauens 3. Säule STEIGERUNG DES VERTRAUENS IN DEN EUROPÄISCHEN RECHTSRAUM GrundstockangemeinsamenMindeststandards 3 Erleichterung des Zugangs zum Recht 4 5 Unterstützung der Wirtschaftsaktivität

  9. DAS PORTAL E-JUSTIZ

  10. Kommission, mach weiter so!!!

  11. Danke für Ihre Aufmerksamkeit und Danke an den spanischen Generaljustizrat für die Einladung.

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