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Aufnahmeverfahren in die 1. Klasse der Sekundarstufe I (5. Schulstufe)

Aufnahmeverfahren in die 1. Klasse der Sekundarstufe I (5. Schulstufe). Aufnahmeverfahren. Jänner 2012 Die Erziehungsberechtigten erhalten direkt nach den Weihnachtsferien die notwendigen Unterlagen (u. a. das Erhebungsblatt) und Informationen durch die Volksschule. Jänner 2012

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Aufnahmeverfahren in die 1. Klasse der Sekundarstufe I (5. Schulstufe)

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  1. Aufnahmeverfahrenin die1. Klasse der Sekundarstufe I (5. Schulstufe)

  2. Aufnahmeverfahren Jänner 2012 Die Erziehungsberechtigten erhalten direkt nach den Weihnachtsferien die notwendigen Unterlagen (u. a. das Erhebungsblatt) und Informationen durch die Volksschule. Jänner 2012 telefonische Terminreservierung für ein Aufnahmegespräch an der gewählten Schule während der Februar-Aufnahmewoche (Vorteil: keine Wartezeit). Ab Mitte Jänner 2012 Eignungs- und Aufnahmsprüfungen an Schwerpunktschulen (z.B. mit sportlicher Eignung), Orientierungsgespräche der Bilingualen Schulen,…..

  3. Aufnahmeverfahren Nach den Semesterferien Anmeldungdurch die Erziehungsberechtigten zum vereinbarten Termin(auch außerhalb der Anmeldezeiten möglich) in den Schulen. Anmelde- und BeratungsgesprächAngabe weiterer in Frage kommender Schulen erwünscht! Unterlagen:Schulnachricht + Kopie Erhebungsblatt; bei AHS zusätzlich 1 Kuvert, beschriftet mit der eigenen Adresse und frankiert.

  4. von den Erziehungs-berechtigten auszufüllen

  5. Aufnahmeverfahren Ende März 2012 Vorläufige Aufnahme der Schüler/innen an APS laut Wr. Schulgesetz (Geschwister, Wohnortnähe/Erreichbarkeit,) durch regionale Schulaufsicht. Vorläufige Aufnahme an Wahlschule Keine vorläufige Aufnahme an Wahlschule Information der Eltern; verbunden mit einer gleichwertigen alternativen Schulplatzzusage Zusage an die Eltern

  6. Aufnahmeverfahren Bis spätestens Ende März 2012 Vorläufige Aufnahme der Schüler/innen an AHS gemäß Verordnung (Geschwister, Wohnortnähe/Erreichbarkeit, Eignung) durch Schulleitung. An der AHS dürfen nur Kinder mit „AHS-Reife“ berücksichtigt werden (gilt nicht für AHS mit Modellversuch WMS). Sollten die Aussichten auf eine Aufnahme schlecht sein, dann meldet sich die Schule schon vorher und berät über mögliche Alternativen! Vorläufige Aufnahme an Wahlschule Keine vorläufige Aufnahme an Wahlschule Information der Eltern; Info über freie Plätze Zusage an die Eltern 2. Anmeldedurchgangan AHS mit freien Plätzen

  7. Aufnahmeverfahren 2. Anmeldedurchgang an AHS: Ende März 2012 Kinder, denen kein vorläufiger Schulplatz zugewiesen werden konnte, können an Schulen mit freien Plätzen angemeldet werden (auch Kinder ohne „AHS-Reife“);Angabe mehrerer Schulen möglich; Schulen nehmen diese Anmeldungen entgegen. Stadtschulrat und Schulen gleichen die Anträge mit den vorhandenen freien Plätzen ab. Die Schulen verständigen so rasch wie möglich die Eltern über die Schulplatzzuweisung.

  8. Aufnahmeverfahren Für ALLE an der APS vorläufig Aufgenommenen gilt: Durch das positive Abschlusszeugnis der 4. Schulstufewirddie vorläufige Schulplatzzusage automatisch zu einer definitiven.

  9. Aufnahmeverfahren Für ALLE an der AHS vorläufig Aufgenommenen gilt: Durch die Abgabe der AHS-Reife-Erklärung an der AHS in der vorletzten Schulwoche wird die vorläufige Schulplatzzusage automatisch zu einer definitiven. Allfällige Aufnahmsprüfungen finden in der letzten Schulwoche des Schuljahres 2011/12 (Dienstag und Mittwoch) statt.

  10. Hotlines für weitere Informationen: • Aufnahme AHS: 525 25/ 77 213 • WienerMittelSchule: 525 25/ 77 111 • Schulinfo Wien: 525 25/ 7700

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