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Umsetzung der Selbsthilfeförderung nach § 20 c SGB V Dr. Martin Danner, Referatsleiter Gesundheitspolitik und Selbsthilfeförderung. 1. Wechselnde Rechtsgrundlagen in den nächsten Monaten Neuregelungen der Selbsthilfeförderung durch § 20 c SGB V Umsetzungskonzeption der SpiK
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Umsetzung der Selbsthilfeförderung nach § 20 c SGB V Dr. Martin Danner, Referatsleiter Gesundheitspolitik und Selbsthilfeförderung 1
Wechselnde Rechtsgrundlagen in den nächsten Monaten • Neuregelungen der Selbsthilfeförderung durch § 20 c SGB V • Umsetzungskonzeption der SpiK • Beteiligung der Selbsthilfe bei der Mittelvergabe 2
Wechselnde Rechtsgrundlagen • ab 01.04.2007: § 20 Abs. 3 SGB V • ab 01.01.2008: § 20 c SGB V mit Umsetzung SpiK • ab 01.01.2009: § 20 c SGB V mit Umsetzung Spitzenverband Bund • Fortgeltung der Gemeinsamen Grundsätze zu § 20 Abs. 4 SGB V 3
Neuregelung der Selbsthilfeförderung durch § 20 c SGB V • Förderung der Selbsthilfe in Höhe von 0,55 Euro pro Versicherten der jeweiligen Krankenkasse • 50 % der Fördermittel sind für kassenartenübergreifende Gemeinschaftsfonds aufzubringen. 50 % der Mittel können die Kassen nach eigenen Schwerpunktsetzungen vergeben • In einem Förderjahr nicht verausgabte kassenspezifische Mittel fließen im Folgejahr in den jeweiligen Gemeinschaftsfonds 4
Gemeinschaftsfonds sind auf Bundes-, Landes- und Ortsebene einzurichten. Dort sind die Vertreter der Selbsthilfe an der Mittelvergabe zu beteiligen • Bei der kassenspezifischen Förderung gibt es kein Beteiligungsrecht der Selbsthilfe.Dort gilt aber nach wie vor der Grundsatz der Ebenenförderung 5
Verteilungsquoten I SHO Bund 25 % SHO Land 25 % SHG 25 % SHK 25 % 6
3) Umsetzungskonzeption der SpiK Gemeinschaftsfonds Kassenspezifisch SHO Bund SHO Land SHG SHK 10 % • keine Förderung 25 % __________________________ 25 % __________________________ 25 % __________________________ 25 % __________________________
Gemeinschaftsförderung • Pauschale Förderung (fest Sätze) • Präferenz für reale Fonds • Problem der Bezugsgebiete • Mindestförderung 50 % • Problem der Buchungskontrolle (Ebenen) • Kassenspezifische Förderung • Bedarfsgerechtigkeit • Wer verwaltet und kontrolliert den Überlauftopf? 9
Beteiligung der Selbsthilfe an der Mittelvergabe • - Bundesebene • - Landesebene • - Ortsebene • b) Fondskontrolle 10