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Einführung in die Filmförderung. Bremen, den 8. Juli 2008. Bundesförderungen. Länderförderungen. Die Filmförderungsanstalt. FFA-Projektfilmförderung. Allgemeine Informationen zum DFFF. Agenda – Einführung in die Filmförderung. Bundesförderungen. Bundesförderungen
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Einführung in dieFilmförderung Bremen, den 8. Juli 2008
Bundesförderungen • Länderförderungen • Die Filmförderungsanstalt • FFA-Projektfilmförderung • Allgemeine Informationen zum DFFF Agenda – Einführung in die Filmförderung BVA-191326-489-VMS2-v6-he
Bundesförderungen • Bundesförderungen • Filmförderungsanstalt (FFA) • Deutscher Filmförderfonds (DFFF) • Filmförderung des Bundesbeauftragtenfür Kultur und Medien (BKM) • Kuratorium junger deutscher Film • Budget gesamt • 170 Mio. EUR • Besonderheiten • Regionale Unabhängigkeit BVA-191326-489-VMS2-v6-he
Agenda – Einführung in die Filmförderung • Bundesförderungen • Länderförderungen • Die Filmförderungsanstalt • FFA-Projektfilmförderung • Allgemeine Informationen zum DFFF BVA-191326-489-VMS2-v6-he
Länderförderungen • Länderförderungen u.a. • Mitteldeutsche Medienförderung • Medienboard Berlin-Brandenburg • FilmFernsehFonds Bayern • Filmstiftung NRW • Budget gesamt • 123 Mio. EUR • Besonderheiten • Regionale Abhängigkeit BVA-191326-489-VMS2-v6-he
Agenda – Einführung in die Filmförderung • Bundesförderungen • Länderförderungen • Die Filmförderungsanstalt • FFA-Projektfilmförderung • Allgemeine Informationen zum DFFF BVA-191326-489-VMS2-v6-he
Die Filmförderungsanstalt – FFA vs. Länderförderung • FFA • Länderförderung • Anstalt des öffentlichen Rechts • Keine Steuergelder • Gesetzesbindung (FFG) • Keine regionale Bindung • Die Erbringung eines Regionaleffektes ist nicht erforderlich • Privatrechtliche GmbH • U.a. finanziert durch Steuer-gelder • Keine Bindung an das FFG • Kein Mindestanteil bei euro-päischen Koproduktionen • Es werden auch Fernseh-produktionen gefördert • Regionale Bindung • Es wird die Erbringung eines Regionaleffektes zur Stär-kung der regionalen Filmwirt-schaft gefordert BVA-191326-489-VMS2-v6-he
Förderbereiche • Förderinstrumente • Filmförderung • Produktionsförderung • Drehbuchförderung • Verleih-/Vertriebsförderung • Strukturförderung • Filmtheaterförderung • Videothekenförderung • Weiterbildungsförderung • Forschung/Innovation/Rationalisierung • Darlehen • Bedingt rückzahlbare Darlehen • Zuschüsse • Eigene Tätigkeit und Beteiligung Die Filmförderungsanstalt – Förderbereiche und -instrumente der FFA BVA-191326-489-VMS2-v6-he
Agenda – Einführung in die Filmförderung • Bundesförderungen • Länderförderungen • Die Filmförderungsanstalt • FFA-Projektfilmförderung • Allgemeine Informationen zum DFFF BVA-191326-489-VMS2-v6-he
FFA-Projektfilmförderung – Allgemeine Informationen • Projektfilmförderung • Budget im Jahr 2008 rund 15,7 Mio. EUR (inkl. dt.-franz. Förderung) • Projektfilmförderung erfolgt in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens • Es können Darlehen bis zu 1.000.000,00 EUR beantragt werden • Entscheidung über Förderanträge obliegt den 11 weisungsgebundenen Mitgliedern der Vergabekommission, die • sachkundig auf dem Gebiet des Filmwesens • maßgebliche und aktuelle Praxiserfahrung • sachverständig in Finanzierungsfragen sein müssen • Das Kommission entscheidet fünf mal im Jahr über Förderanträge • Der Antrag muss zu dem jeweiligen Einreichtermin vollständig einge-gangen sein • Die aktuellen Einreichtermine sind im Internet unter www.ffa.de aufgeführt BVA-191326-489-VMS2-v6-he
FFA-Projektfilmförderung – Förderkriterien • Welche Filme werden gefördert • Die vorgelegten Unterlagen lassen ein Filmvorhaben erwarten,das geeignet erscheint, die Qualität und die Wirtschaftlichkeitdes deutschen Filmes zu verbessern • Inhaltliche Bewertung u.a. anhand des Drehbuches und der Stab- und Besetzungsliste • Präsentation eines Verleihers für die Auswertung auf dem deutschen Kinomarkt ist notwendig • Auch internationalen Verwertungschancen (Weltvertrieb) können in die die Beurteilung mit einfließen BVA-191326-489-VMS2-v6-he
FFA-Projektfilmförderung – Formale Kriterien • Es muss sich um einen programmfüllendenKinofilm handeln • Drehbeginn nicht vor Antragstellung • Erbringung eines Eigenanteils von 15% deranerkannten Herstellungskosten BVA-191326-489-VMS2-v6-he
Ein Projekt ist förderungsberechtigt wenn • Der Produzent eine Niederlassung in Deutschland hat • Der Regisseur Deutscher ist oder Staatsangehöriger eines EU-Staates (es gibt Ausnahmen) • Eine Endfassung des Filmes in deutscher Sprache hergestellt wird • Die Uraufführung des Filmes in deutscher Sprache im Inland erfolgt oderder Film als deutscher Beitrag auf einem A-Festival uraufgeführt wird • Bei einer internationalen Koproduktion gemäß eines zwei- oder mehr-seitigen Abkommens die Finanzierungsbeteiligung des deutschen Pro-duzenten mindestens 20% beträgt • Bei einer internationalen Koproduktion, für die kein Abkommen vorliegt,die Finanzierungsbeteiligung des deutschen Produzenten mindestens30% beträgt • Bei Erfüllung der vorgenannten Vorraussetzungen wird der Filmals deutscher Film anerkannt und erhält eine Bescheinung der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) FFA-Projektfilmförderung – Formale Kriterien BVA-191326-489-VMS2-v6-he
FFA-Projektfilmförderung – Änderungen nach neuem FFG • Anhebung der Produktionsförderung • Bei gleich geeigneten Projekten werden bei der Vergabe der Mittel geleistete Rück-zahlungen und der Zugang zu Referenzmitteln berücksichtigt • Förderung des Verleihs im Stadium der Filmherstellung mit 150.000 EUR möglich • Aufhebung der Regelförderung von 250.000 EUR • Aufhebung eines gegenüber den Vorschriften des Aktien- und GmbH-Gesetzes erhöhten Grund- oder Stammkapitals von 100.000 EUR (Mindestkapitalsumme von 25.000 EUR für Firmen mit Sitz im Ausland erforderlich) • Absenkung des erforderlichen Eigenanteils von 15% auf 5% der anerkannten Herstellungskosten • Verlängerung der Rückzahlungsfrist von fünf auf zehn Jahre, Anpassung an Tilgungsbedingungen beteiligter Länderförderer möglich • Förderung von internationalen Koproduktionen mit 10%igen Finanzierungsanteil möglich, wenn ein entsprechendes Filmabkommen eine solche Beteiligung vorsieht BVA-191326-489-VMS2-v6-he
Agenda – Einführung in die Filmförderung • Bundesförderungen • Länderförderungen • Die Filmförderungsanstalt • FFA-Projektfilmförderung • Allgemeine Informationen zum DFFF BVA-191326-489-VMS2-v6-he
Allgemeine Informationen zum DFFF • Förderung durch BKM Durchführung FFA • Fördersumme jährlich 60 Mio. EUR • Für 3 Jahre • Produktionsförderung für deutsche Kinofilme • Automatische Förderung – kein Gremium • Zuschuss • Fördersumme: 20% auf deutsche anerkannteHerstellungskosten (German Spend) BVA-191326-489-VMS2-v6-he