1 / 16

Hochschultag der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen am 21. Februar 2011

Hochschultag der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen am 21. Februar 2011. Gemeindefinanzkommission: Darstellung der Reformmodelle - Prüfmodell- - Kommunalmodell - - "Niedersachsen-Modell" -. Ministerialrat Roland Franz. "Prüfmodell". Abschaffung der Gewerbesteuer

Download Presentation

Hochschultag der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen am 21. Februar 2011

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Hochschultag der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen am 21. Februar 2011 Gemeindefinanzkommission:Darstellung der Reformmodelle- Prüfmodell-- Kommunalmodell -- "Niedersachsen-Modell" - Ministerialrat Roland Franz

  2. "Prüfmodell" • Abschaffung der Gewerbesteuer • Wegfall der Gewerbesteuerumlage • Wegfall der Gewerbesteueranrechnung • Abschaffung des bisherigen Gemeindeanteils an der ESt • Ersatz durch • Gemeindezuschlag zur ESt (mit Hebesatzrecht) • Absenkung des ESt-Tarifs um 15 % • Gemeindezuschlag:  17,65 % (≙ 2,47 Prozentpunkte) • Gemeindezuschlag zur KSt (mit Hebesatzrecht) • Anhebung der KSt auf 24,65 % • Gemeindezuschlag:  17,65 % (≙ 4,35 Prozentpunkte) • Ausgleich durch stärkere Beteiligung an der USt

  3. Kommunalmodell • Revitalisierung der Gewerbesteuer durch • Verbreiterung der Bemessungsgrundlage • volle Hinzurechnung von Finanzierungskosten und -anteilen • Hinzurechnung der gesamten Schuldzinsen • Hinzurechnung der gesamten Finanzierungsanteile • 25 % bei beweglichen Wirtschaftsgütern (derzeit 20 %) • 75 % bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern (derzeit 50 %) • 100 % bei immateriellen Wirtschaftsgütern (derzeit 25 %) • Senkung des Freibetrags auf 25 000 € (derzeit 100 000 €) • Verbreiterung des Personenkreises • Einbeziehung der Freiberufler • Erhaltung des Hebesatzrechts • Senkung der Steuermesszahl von 3,5 % auf 2,5 %

  4. Gemeindefinanzkommission - Erkenntnisse • Prüfmodell • erhebliche Administrierungsprobleme durch Zuschlag zur ESt • Arbeitgeber muss Hebesätze berücksichtigen • Einführung erst ab 2014 möglich, besser erst ab 2016 • Verschärfung der Stadt-Umland-Problematik durch Wechsel des Steuergläubigers • GewSt = Betriebsstättengemeinde, ESt-Zuschlag = Wohnsitzgemeinde • Problem lösbar, aber weitere Komplizierung • Aufkommenserhöhung bei den Kommunen um 5,5 bis 6 Mrd. € • Hauptgrund = keine Beteiligung der Kommunen an der Kinderentlastung • Problem lösbar • Günstigerprüfung unter Beachtung des jeweiligen Hebesatzes • sehr verwaltungsaufwendig • Kommunalmodell • Ausweitung der Hinzurechnungen • Stärkung ertragsunabhängiger Elemente = Substanzbesteuerung • Einbeziehung der Selbständig Tätigen • erheblicher Verwaltungsaufwand für nichts

  5. Aktuelles Angebot von BMF Schäuble • Gewerbesteuer bleibt • Kommunen erhalten Zuschlagsrecht auf ESt (mit Hebesatzrecht) • Stärkung des Demokratieprinzips, aber • gleiche Administrierungsprobleme wie Prüfmodell • jährliche Festsetzung contra Dreijahresrhythmus bei Gemeindeanteil • zusätzliche Mechanismen im kommunalen Finanzausgleich erforderlich • Bund entlastet Kommunen bei den Sozialleistungen • sollte als Hebel für Zugeständnisse der Kommunen genutzt werden • möglichst Aufgabe der ertragsunabhängigen Komponenten • Haltung BW • keine ertragsunabhängigen Elemente • möglichst keine Einbeziehung der Freien Berufe

  6. "Niedersachsen-Modell" • Stiftung Marktwirtschaft • Bürgersteuer • aufkommensneutraler Ersatz des bisherigen Gemeindeanteils •  4 % des zu versteuernden Einkommens • mit Hebesatzrecht • Stärkung des Demokratieprinzips • Administrierungsprobleme wie beim "Prüfmodell"

  7. "Niedersachsen-Modell" • Ersatz der Gewerbesteuer durch • Kommunale Unternehmensteuer •  8 % des Gewinns (= reine Ertragsabhängigkeit) • mit Hebesatzrecht • Einbeziehung von Freiberuflern und Land- und Forstwirten • Erhöhung der KSt auf 22 % (Erhaltung der Belastung von ca. 30 %) • Erhalt der Anrechnung auf die ESt (aber geringeres Anrechnungsniveau) • Beteiligung am Lohnsteueraufkommen • 2 % der Lohnsumme in der Betriebsgemeinde • reiner Finanzausgleich • kein Hebesatzrecht • Ausgleich für Bund und Länder • höhere Einkommen- und Körperschaftsteuer • Beteiligung an Kommunaler Unternehmensteuer (Bund = 15 %, Länder = 35 %)

  8. Hochschultag der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen am 21. Februar 2011 Grundsteuerreform:Darstellung der Reformmodelle- Verkehrswertmodell -- Äquivalenzmodell -- Kombinationsmodell - Ministerialrat Roland Franz

  9. Verkehrswertmodell • "Nordländermodell" • Berlin, Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein • Bemessungsgrundlage (EFH, ZFH, ETW) • Ausgangspunkt = wesentliche wertbestimmende Grundstücksdaten wie Lage (Bodenrichtwert), Grundstücks- und Wohnfläche sowie Baujahr • keine Berücksichtigung weiterer individuelle Merkmale, wie z.B. der Ausstattungsstandard oder der Erhaltungszustand • automationsgestützte Verknüpfung mit den Vergleichsdaten der Gutachterausschüsse • Basis = Kaufpreissammlungen • Ermittlung von Vergleichsfaktoren zur Ableitung des Grundstückswerts aus den Vergleichswerten • Anwendung der Vergleichsfaktoren auf den Vergleichswert = Grundsteuerwert des Grundstücks

  10. Verkehrswertmodell • Beispiel Einfamilienhaus in Oldenburg (Niedersachsen) mit folgenden Daten: Baujahr 1975 Grundstücksfläche 800 m² Wohnfläche 140 m² Lage/Bodenrichtwert 150 €/m² Vergleichsfaktor der Stadt Oldenburg in Abhängigkeit von Wohnfläche und Bodenrichtwert 1 167 €/m² Korrekturfaktor für abweichendes Baujahr 0,95 Korrekturfaktor für abweichende Grundstücksgröße 1,06 korrigierter Vergleichsfaktor (1 167 €/m² x 0,95 x 1,06) 1 175 €/m² Grundsteuerwert (1 175 €/m² x 140  m²) 165 000 €

  11. Verkehrswertmodell • Bemessungsgrundlage • Unbebaute Grundstücke = Bodenrichtwert • Standardgrundstücke mit Renditeorientierung (insb. Mehrfamilienhausgrundstücke, Grundstücke mit gewerblicher Nutzung, gemischt genutzte Grundstücke) = vergleichendes Verfahren mit Ertragsfaktoren • Land- und Forstwirtschaft • landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ≙ unbebaute Grundstücke • Wohnteil ≙ EFH • Sachwertverfahren, wenn Vergleichswerte fehlen

  12. "Äquivalenzmodell" • "Südländermodell" • Baden-Württemberg, Bayern, Hessen • Unbebaute Grundstücke • BG Boden = Bodenfläche x 0,02 € • Bebaute Grundstücke • BG Boden + BG Gebäude • nicht betrieblich genutzte Gebäude • Geschossflächen x 0,20 € • betrieblich genutzte Gebäude • Geschossflächen x 0,40 € • Vereinfachungsregelung

  13. Vereinfachte Flächenermittlung • BG (Gebäude) • Gebäudefläche x Höhenzahl x Äquivalenzzahl (Gebäude) • Höhenzahlen Gebäudehöhe bis 5 Meter  Höhenzahl 1 bis 10 Meter  Höhenzahl 2 bis 15 Meter  Höhenzahl 3 bis 19 Meter  Höhenzahl 4 bis 21 Meter  Höhenzahl 5

  14. Vereinfachte Flächenermittlung 9,5 m 10 m 8 m Einfamilienhaus, nicht unterkellert Gebäudegrundfläche: 8 m x 10 m = 80 m² x Anzahl Geschosse: 2 (typisiert bei 9,5 m Höhe) = Gebäudefläche: 160 m²

  15. "Äquivalenzmodell" Beispiel Einfamilienhaus mit Keller, Gebäudehöhe 8 m Grundstücksfläche 700 m² Gebäudegrundfläche 100 m² Hebesatz 350 % Lösung • Grundstücksfläche: 700 m² x 0,02 €/m2 = 14 € • Gebäudefläche (vereinfachte Berechnung): 100 m² bebaute Fläche x Höhenzahl 2 x 0,20 €/m² = 40 € 54 € • Grundsteuer: (54 € x 350 % Hebesatz =) 189 €

  16. Weiteres Verfahren • Kenntnisnahme durch die Finanzministerkonferenz am 27. Januar 2011 ohne abschließende Festlegung • Verprobung unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände und Hinzuziehung des Statistischen Bundesamts • Ermittlung der Bürokratiekosten und der Verwaltungskosten • Kosten des Finanzamtes und anderer Stellen bzw. der Kommune, je nach Umfang der Aufgabenzuweisung für die Grundsteuererhebung • Vorlage der Ergebnisse an die FMK bis Ende 2011

More Related