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Anwendungsbereich des § 613a BGB. - Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang, - kein Kündigungsrecht wegen des Betriebsübergangs. Inhaber A verkauft den Betrieb an B. A verkauft einen Teilbetrieb an B. Betriebsübergang (§ 613a BGB). Arbeitnehmer 1. Solartechnik Müller.
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Anwendungsbereich des § 613a BGB - Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang, - kein Kündigungsrecht wegen des Betriebsübergangs Inhaber A verkauft den Betrieb an B A verkauft einen Teilbetrieb an B
Betriebsübergang (§ 613a BGB) Arbeitnehmer 1 Solartechnik Müller Arbeitnehmer 2 Arbeitnehmer 3 Erwerber Schulz
GmbH, AG, OHG, KG, BGB-Ges. Gesellschafter A und B C A verkauft seine Anteile Stellen sich in diesem Fall die Probleme des Betriebsübergangs?
Arbeitsverträge bei Übergang der Anteile an einer juristischen Person (GmbH, AG) Arbeitnehmer 1 Solar-GmbH Arbeitnehmer 2 Arbeitnehmer 3 Anteilseigner Müller Erwerber Schulz