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Arbeitszeitverkürzung Antrag Dauer Verteilung der Lage Ablehnung braucht die Zustimmung der Mitarbeitervertretung. Keine Extra-Vertragsänderung! Nächster Antrag nach 2 Jahren. Arbeitszeitverlängerung Anzeige ungefähre Dauer Bei jeder Neubesetzung wird geprüft.
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Arbeitszeitverkürzung • Antrag • Dauer • Verteilung der Lage • Ablehnung braucht die Zustimmung der Mitarbeitervertretung. • Keine Extra-Vertragsänderung! • Nächster Antrag nach 2 Jahren.
Arbeitszeitverlängerung • Anzeige • ungefähre Dauer • Bei jeder Neubesetzung wird geprüft. • Änderndes Vertragsangebot • Keine weiteren Vertragsänderungen!
Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit, kein neuer Vertrag! § 9 TzBfG verpflichtet den Arbeitgeber, einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglichen Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen. Dem Wunsch dürfen allerdings nicht dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen. "Eignung" bezieht sich jedoch nicht auf die einzelvertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen oder den anzuwendenen Tarifvertrag. Der Arbeitgeber darf z.B. nicht ablehnen mit der Begründung, die Arbeitsverträge für die neuen Arbeitsplätze sollten „tariffrei“ mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich geschlossen werden. (BAG-Urteil vom 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 )