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Tarifverhandlungen in Deutschland

Tarifverhandlungen in Deutschland. Rechtliche Grundlage. §§§§§§§§§. Grundgesetz Art. 9, Abs. 3 – Koalitionsrecht und Tarifvertragsgesetz (TVG) der Bundesrepublik Deutschland. Tarifautonomie bedeutet.

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Tarifverhandlungen in Deutschland

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Presentation Transcript


  1. Tarifverhandlungen in Deutschland IG Metall – Abt. Internationales – Susanne Karch

  2. Rechtliche Grundlage §§§§§§§§§ Grundgesetz Art. 9, Abs. 3 – Koalitionsrecht und Tarifvertragsgesetz (TVG) der Bundesrepublik Deutschland IG Metall – Abt. Internationales – Susanne Karch

  3. Tarifautonomie bedeutet dass die Gewerkschaften die Tarifverträge selbständig und ohne Einmischung durch die Regierung mit Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern aushandeln. IG Metall – Abt. Internationales – Susanne Karch

  4. Wer darf Tarifverhandlungen durchführen? ????? Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bzw. einzelne Arbeitgeber IG Metall – Abt. Internationales – Susanne Karch

  5. Was ist ein Tarifvertrag? • Schriftlicher Vertrag • Abgeschlossen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber-vereinigungen bzw. einzelnen Arbeitgebern • Regelt Inhalte, Abschluß und Beendigung von Arbeitsverhältnissen IG Metall – Abt. Internationales – Susanne Karch

  6. Bundes-gebiet Tarifgebiete Einzelne Unternehmen Geltungsbereiche der Tarifverträge räumlich fachlich persönlich • Alle Gewerkschafts-mitglieder (Arbeiter, Angestelle, Auszubildende) • Metall- Elektro • Stahl • IuK / IT • Textil • Bekleidung • Holz • Kunststoff • Handwerk IG Metall – Abt. Internationales – Susanne Karch

  7. Allgemeinverbindlichkeit Besteht an einem Tarifvertrag „öffentliches Interesse“, kann er vom Bundesarbeits-ministerium als allgemeinverbindlich erklärt werden. Dann gilt der Tarifvertrag auch für alle nicht tarifgebundenen Arbeitgeber (d.h. auch Nicht-Verbandsmitglieder) und Beschäftigten des tariflichen Geltungsbereichs. IG Metall – Abt. Internationales – Susanne Karch

  8. Kategorien von Tarifverträgen • Manteltarifverträge • Lohn- und Gehaltsrahmentarifverträge • Lohn-, Gehalts- und Ausbildungs-vergütungstarifverträge • Sondertarifverträge IG Metall – Abt. Internationales – Susanne Karch

  9. Der Manteltarifvertrag regelt allgemeine Arbeitsbedingungen: • Arbeitszeit • Urlaubszeiten und Urlaubsgeld • Mehrarbeit und Überstundenzuschläge • Schicht-,Sonn- und Feiertagszuschläge • Kündigungsfristen und hat eine Laufzeit von mehreren Jahren. IG Metall – Abt. Internationales – Susanne Karch

  10. Der Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag regelt: • Die Lohn- und Gehaltsgruppeneinteilung nach Tätigkeitsmerkmalen • Das Verhältnis der einzelnen Lohn- und Gehaltsgruppen zueinander • Akkord- und Leistungslohnregelungen und hat eine Laufzeit von mehreren Jahren. IG Metall – Abt. Internationales – Susanne Karch

  11. Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag regelt: • Die Steigerung der Entgelte • Die Höhe der Zulagen und Zuschläge und hat meistens eine Laufzeit von einem Jahr IG Metall – Abt. Internationales – Susanne Karch

  12. Sondertarifverträge regeln zum Beispiel: • Die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen • Die Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer • Die Zahlung von Weihnachtsgeld und haben eine Laufzeit von mehreren Jahren IG Metall – Abt. Internationales – Susanne Karch

  13. Die Tarifgebiete in der Metallindustrie Hamburg Berlin Hannover Düsseldorf Frankfurt Stuttgart München IG Metall – Abt. Internationales – Susanne Karch

  14. Welche Rolle spielt die Tarifkommission? • Sie besteht aus Mitgliedern der vom Geltungs-bereich eines Tarifvertrages erfassten Betriebe und den Vertretern der Verwaltungsstellen. • Sie wird auf örtlicher Ebene gewählt und von der Bezirkskonferenz bestätigt. • Sie bereitet die Tarifrunde vor. • Sie fasst Beschlüsse über Forderungen. • Sie fasst Beschlüsse über die Annahme oder Ablehnung von Verhandlungsergebnissen. IG Metall – Abt. Internationales – Susanne Karch

  15. Die wirtschaftliche Lage wird diskutiert Ein Gutachten wird von der IG Metall erstellt Der Vorstand legt den Rahmen für eine Forderung fest In den Betrieben wird über den Rahmen diskutiert Die Tarifkommissionen beschließen eine Forderung Der Vorstand bestätigt bzw. genehmigt die Forderung Entstehung einer Forderung Die Forderung wird den Arbeitgebern übermittelt IG Metall – Abt. Internationales – Susanne Karch

  16. Die Forderung wird aufgestellt und von der Tarifkommission beschlossen Der Tarifvertrag wird fristgerecht gekündigt Die Forderung wird den Arbeitgebern vier Wochen vor Ablauf des gekündigten Tarifvertrages übermittelt Die Tarifkommission bildet eine Verhandlungskommission Ablauf einer Tarifbewegungerste Schritte vor Beginn der Verhandlungen Die Verhandlungen beginnen in der Regel zwei Wochen vor Ablauf des gekündigten Tarifvertrages IG Metall – Abt. Internationales – Susanne Karch

  17. Beginn der Verhandlungen in der Regel zwei Wochen vor Ablauf des gekündigten Tarifvertrages Verhandlungsergebnis vor Ablauf der Friedenspflicht Die Tarifkommission nimmt das Ergebnis an Die Friedenspflicht endet vier Wochen nach Ablauf des gekündigten Tarifvertrages Die Verhandlungen werden fortgesetzt, Warnstreiks / Demonstrationen Die Tarifkommission nimmt das Ergebnis an Verhandlungsergebnis Ablauf einer Tarifbewegungdie Verhandlungen verlaufen erfolgreich IG Metall – Abt. Internationales – Susanne Karch

  18. Eine oder beide Parteien erklären das Scheitern Schlichtungsverfahren möglich Antrag auf Urabstimmung und Streik beim Vorstand Urabstimmung: Bei 75% Zustimmung Streik Währenddessen Tarifgespräche Neue Urabstimmung(25% Zustimmung nötig) Neuer Tarifvertrag Einigung Keine Einigung Ablauf einer Tarifbewegungdie Verhandlungen sind nicht erfolgreich Möglich:Schlichtungsverfahren IG Metall – Abt. Internationales – Susanne Karch

  19. Eine oder beide Parteien erklären das Scheitern Anrufung der Schlichtungsstelle Bestimmung eines unparteiischen Vorsitzenden Binnen 5 Werktagen Einigungsvorschlag Binnen 6 Werktagen Erklärung der Tarifparteien Annahme Neuer Tarifvertrag Ablehnung Schlichtungsverfahren beendet Ablauf eines Schlichtungsverfahrens IG Metall – Abt. Internationales – Susanne Karch

  20. Ablauf einer TarifbewegungUnd was macht der Vorstand? Der Vorstand der IG Metall • legt den Rahmen für die Forderungen fest, die die Tarifkommission dann beschliesst • genehmigt die von der Tarifkommission beschlossenen Forderungen • kündigt die Tarifverträge fristgerecht • genehmigt Urabstimmungen (Streik) • genehmigt die von der Tarifkommission angenommen Verhandlungsergebnisse IG Metall – Abt. Internationales – Susanne Karch

  21. Tariferfolge Gesetz IG Metall-Tarifvertrag IG Metall – Abt. Internationales – Susanne Karch

  22. Grundlage: Grundgesetz Artikel 9 und Betriebsvertrags-gesetz Werden zwischen Arbeitgeber-organisationen / einzelnen Arbeitgebern und Gewerk-schaften verhandelt Gelten für alle Mitglieder der Arbeitgeberorganisationen und der Gewerkschaften Legen allgemeine Eckdaten über Arbeitszeit, Löhne, Urlaubstage, etc. fest Setzen Mindeststandard Grundlage: Betriebs-verfassungsgesetz von 1972 Werden zwischen einem einzelnen Betrieb und dem Betriebsrat verhandelt Gelten für alle Arbeitnehmer des jeweiligen Unternehmens Es gilt das Günstigkeitsprinzip Können nur verhandelt werden, wenn dies der Tarifvertrag erlaubt Können nur regeln, was nicht im Tarifvertrag geregelt ist Tarifverträge Betriebsvereinbarungen Tarifverträge und BetriebsvereinbarungenWas ist der Unterschied? IG Metall – Abt. Internationales – Susanne Karch

  23. Gegenstand von Betriebs-vereinbarungen kann nicht sein: Arbeitsentgelte und sonstige Arbeits-bedingungen, die durch Tarifverträge geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluß ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zuläßt. (§77(3) Betriebsverfassungsgesetz) IG Metall – Abt. Internationales – Susanne Karch

  24. Betriebsvereinbarungen regeln:(soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, § 87(1) Betriebsverfassungsgesetz) • Betriebliche Ordnung • Lage und Verteilung der Arbeitszeit • Auszahlung der Entgelte • Urlaubsplanung • Arbeitsschutz • Sozialeinrichtungen • Lohngestaltung IG Metall – Abt. Internationales – Susanne Karch

  25. Tarifbindung in Deutschlandvon 100 Betrieben hatten 1999 Quelle: IAB 1999 IG Metall – Abt. Internationales – Susanne Karch

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