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Jahresabschluss 2005. Mündlicher Bericht der Rechnungsprüfungsausschuss der KZV Berlin an die Vertreterversammlung am 03.12.2007. Vorbemerkung. Selbstverwaltung bedeutet Selbstkontrolle. Golfturnier.
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Jahresabschluss 2005 Mündlicher Bericht der Rechnungsprüfungsausschuss der KZV Berlin an die Vertreterversammlung am 03.12.2007
Vorbemerkung • Selbstverwaltung bedeutet Selbstkontrolle.
Golfturnier • Mit einem Schreiben vom 19.05.2005 wurden die Vorstandsmitglieder Dr. Husemann , Dr. Pochhammer und Herr Herzog vom Verband der Zahnärzte von Berlin „herzlich zu unserem Golfturnier am 03.Juni 2005 um 14.00 Uhr im Golf und Country Club Motzener See e. V.“ eingeladen. • In der Sitzungsgeldabrechnung der Kollegen Dres. Husemann und Pochhammer sowie in der von Herrn Herzog fanden sich gleichlautend folgende Angaben: • Freitag 03.06. (ohne Zeitangabe) 307.- Euro für Einladung Verband
Golfturnier Für das alljährliche Golfturnier des Verbandes der Zahnärzte von Berlin (VdZvB e.V.) am Freitag den 03.06.2005, wurde der KZV Berlin am 13.07.2005 vom Vorstand des Verbandes für fünfzehn namentlich genannte Teilnehmer 1.400.- € in Rechnung gestellt. (10 x 100.- € für Turnierteilnehmer und 5 x 80.- € für Teilnehmer des Schnupperkurses ). • Gemäß Ausschreibung des Verbandes der Zahnärzte von Berlin betrug die Startgebühr für Turnierteilnehmer 40.- €. Darin enthalten waren: Startgeld, Begrüßungsgetränk, Platzversorgung, Buffet, Getränke und Preise. Zusammen 15 X 40.- € = 600.- €. • Eine Gebühr für den Schnupperkurs war in der Ausschreibung nicht aufgeführt. Da für diese Teilnehmer das Startgeld, die Platzversorgung, sowie die Preise nicht anfielen, dürfte die Gebühr unter 40.- € gelegen haben.
Prüfbericht der KZBV • Überlassung bzw. Einsichtnahme des Prüfungsberichts über die Geschäfts-, Wirtschafts- und Rechnungsführung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung wurde abgelehnt.
Dienstverträge Die Beauftragung der Anwaltskanzlei White & Case erfolgte durch den Vorstand und nicht durch die Vertreterversammlung der KZV Berlin. Kosten 10.396,50 € zusätzlich Sitzungsgeld
Abrechnung Kommunikationskosten • Nach § 6/2 der Dienstverträge erfolgt für Auslagen im Rahmen der Tätigkeit als Vorstandsmitglied (z. B. für die Kosten der Telekommunikation) eine Erstattung in Höhe der entstandenen Kosten. • Durch Vorstandsbeschluss vom 24. Mai 2005 hat der Vorstand sich eine Telefonpauschale von 150,00 € pro Person und Monat, bzw. von 75,00 € netto für Herrn Herzog rückwirkend ab dem 01. Januar 2005 bewilligt.
Miles & More • Der Rechnungsprüfungsausschuss bat um eine Auflistung der bei Reisen der Vorstandsmitglieder im Auftrag der KZV angefallenen Bonusmeilen (Miles & More). Dies wurde abgelehnt.
Umbau Vorstandsetage • Für die Instandhaltung und Wartung des Gebäudes Georg – Wilhelm - Str. waren im Haushaltsplan 80.000, 00 € veranschlagt worden. Kosten entstanden in fast genau doppelter Höhe entstanden.
Aufhebungsvertrag mit Herrn Depke • Es wurde vereinbart: • Vom Jahresgehalt …….. € • 80% für den Zeitraum 01.01.06 – 30.04.09 • Erhöhung nach Bundesbesoldungsordnung • Rente ab 01.01.06. BfA-Rente (…… €) wird auf Ruhegehalt angerechnet • ……..-€ Abfindung mit Gehalt Dezember 2005 • Gruppenunfallversicherung bleibt bis zum 30.09.09 beinhaltet private Unfallversicherung Eine Weiterbeschäftigung bis zum 30.04.09 hätte die KZV somit monatlich ca.1550,00 € gekostet.
Sitzungsgelder Vorstand • Gemäß den Dienstverträgen stehen dem hauptamtlichen Vorstand Sitzungsgelder zu. • Für die Zahlung von Sitzungsgeldern nimmt der hauptamtliche Vorstand für sich die Sitzungsgeldordnung für ehrenamtlich tätige Zahnärzte in Anspruch. • Eine Sitzungsgeldordnung für Angestellte existiert nicht. • Nach Auffassung des RPA gilt für Angestellte der KZV Berlin die Reisekostenordnung II.
Beispiel Sitzungsgelder Vorstand • Für die Ao-Vertreterversammlung der KZBV in Berlin rechnet Kollege Dr. Husemann für den 21.1. (Freitag) 511,00 € (falsch berechnet ! ) Sitzungsgeld und 56,00 € Verpflegungspauschale für die Zeit von 8.00-17.00 Uhr (neun Stunden) mit der KZBV über die KZV Berlin ab. • Die Zahlung erfolgte in bar. • Nach geltendem Arbeitsvertrag des hauptamtlichen Vorstandes können Sitzungsgelder nur dann gezahlt werden, wenn die Zeit nicht bereits anderweitig vergütet wird. • Die in 2005 gültige Sitzungskostenordnung der KZBV besagt folgendes: • Soweit ehrenamtlich tätige Zahnärzte an Sitzungen der KZBV teilnehmen, haben sie Anspruch auf Sitzungsgeld.
Beispiel Sitzungsgelder Vorstand • Die Teilnahme des Kollegen Dr. Husemann an der VV der KZBV ist verpflichtender Bestandteil seines Dienstvertrages und bereits durch seine Gehaltszahlung in der Zeit bis 20:00 Uhr ( werktags) abgedeckt. • Ausweislich der Bilanz sowie Ertrags- und Aufwandsrechnung der KZV Berlin wurden die Reisekosten und Sitzungsgelder nach den vertraglichen Regelungen veranschlagt. In Bezug auf die hauptamtliche Tätigkeit beinhaltete die Planung nur Reisetermine an Wochenenden oder Spätveranstaltungen.
Beispiel Sitzungsgelder Vorstand • Am Donnerstag 20.01.2005 und Freitag 21.01.2005 berechnete Kollege Pochhammer für den Vorsitz der VV der KZBV in Berlin einschließlich der Verpflegungspauschalen Reisekosten - er hatte die Stadt Berlin nicht verlassen - in Höhe von insgesamt 927,80 €. • Dabei wurden für 20 km mit dem PKW mit 25,80 € berechnet. • Der Kollege Pochhammer erhielt im Jahr 2005 - zusätzlich zu den 175.000.- € als stellvertretender Vorsitzender der KZV Berlin - für den Vorsitz der VV der KZBV 18108.- €. • Im Juli 2005 wurde die monatliche Pauschale von 1278.-€ auf 1750.- € erhöht. • im Jahre 2005 haben drei Vertreterversammlungen der KZBV stattgefunden.
Beispiel Sitzungsgelder Vorstand • Freitag 17.06.05 Ausfall- und Tagegeld von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank in Höhe von 350.-€ und 24.-€. • Am gleichen Tage wurden der KZBV für die Vorsitzendenrunde in Düsseldorf/Neuss Sitzungsgelder in Höhe von 511.- €, eine Verpflegungspauschale in Höhe von 56.-€, Taxikosten in Höhe von 20.-€ sowie Km-Geld in Höhe von 8,60 € - insgesamt 595,60 € - in Rechnung gestellt.
Die Einrichtung der „Referate“ (Aus der Sitzungsniederschrift und Protokollauszug über die konstituierende Vertreterversammlung der KZV Berlin am Montag, den 25. Oktober 2004, S. 8) Herr KoII.Dr. Husemann trägt vor: Der Vorstand werde die Aufgaben des 6-köpfigen ehrenamtlichen Vorstandes sowie der Geschäftsführung übernehmen müssen. Bisher seien diese Aufgaben von neun Personen bewältigt worden und zukünftig dann nur noch von drei.
Die Einrichtung der „Referate“ • Der hauptamtliche Vorstand hat mit Beschluss vom 20.01.05 den „Referatsleitern“ die Honorierung ihrer „Referatstätigkeit“ rückwirkend zum 01.01.2005 neu gestaltet. • Somit deckt die „Referatsentschädigung“ von 800.-€ nur noch die Zeit mittwochs von 08:00- 12:00 ab. • Zu allen anderen Zeiten kann ein Sitzungsgeld berechnet werden. • Mittwochs limitiert auf 307.-€.
So war es vorgesehen: Der Etat ist nach den Ausgaben des 1. Halbjahres 2004 errechnet, unter Berücksichtigung, dass eine Referatentschädigung entfällt. 19.100,00 € Das Ergebnis: Vom 01.01.2005 – 30.09.2005 wurde entgegen des Haushaltsansatzes eine zweiten Referatszulage in Höhe von 7200,00 € gezahlt. 34.059,30 € „Referat 7035“ Abrechnungsprüfung Prothetik KFO
„Referat 7035“ Abrechnungsprüfung Prothetik KFO • Erläuterung: • Die Sitzungsgelder für die Abrechnungsprüfung KFO haben die Voranschläge maßgeblich überschritten. • Richtig ist: • Die Überschreitung von 14.959,30 € hat ihre Ursache nicht nur in der überplanmäßigen Zahlung der Sitzungsgelder für den Kollegen Dr. Rausendorf.
So war es geplant: Berücksichtigt sind Aufwendungen für die Teilnahme an dem gesundheitspolitischen Gesprächskreis, redaktionelle Tätigkeiten für das MBZ sowie Inserate für den zahnärztlichen Notdienst 46.300.-€ Das Ergebnis: Der Haushaltsansatz wurde um 22.862,46 € überschritten Die monatliche pauschale Entschädigung, zusätzliche Reisekosten und Sitzungsgelder für den Kollegen Dr. Jörg Meyer für das Referat „Öffentlichkeitsarbeit“ war bei Aufstellung des Haushaltes nicht vorgesehen. 69.162,46 € 7072 „Referat“ Öffentlichkeitsbeauftragter
7072 „Referat“ Öffentlichkeitsbeauftragter • Die Abrechnung des Gesprächskreis „Leo Schütze“ erfolgt regelmäßig ohne Vorlage der Einladung, Angabe der Teilnehmer, nachvollziehbaren Zeitangaben und Kurzberichten an die Vertreterversammlung.
7072 „Referat“ Öffentlichkeitsbeauftragter • Einen Vortrag zum Thema “ZE-Festzuschüsse“ beim Verband der Zahnärzte von Berlin im Bezirk Spandau am 08.03.2005 stellt der zweite Vorsitzende des Verbandes der Zahnärzte von Berlin Dr. J. Meyer der Berliner Kollegenschaft via KZV mit 307 € (Sitzungsgeld bis 6 Stunden) in Rechnung.
7072 „Referat“ Öffentlichkeitsbeauftragter • Eine Veranstaltung in Saarbrücken wird am 29.04-30.04.2005 von dem Kollegen Dr. Meyer der KZV Berlin mit 1881,30 € in Rechnung gestellt und der Betrag am 04.05.2005 bar ausgezahlt. • Für die mit dem Privat PKW gefahrenen 1510 Kilometer entstandenen Kosten fällt der Betrag von 649,30 € an. • Durch die Teilnahme von Herrn Stefan Grande an der gleichen Veranstaltung entstanden der KZV weitere Kosten in Höhe von 222,90 zuzüglich der Fahrtkosten mit der Bundesbahn.
7072 „Referat“ Öffentlichkeitsbeauftragter • Koordinierungskonferenz in Naumburg
Konto Vivantes • Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt fest, dass die Zahlungen der Nachtnotdienstgelder im März 2005 auf das Konto: Dr. Meyer Krkhs. Am Friedrh. Konto: xxxxxx BLZ: xxxxxx Berliner xxxxx erfolgten.
Konto Vivantes • In der Vertreterversammlung vom 26.03.2007 berichteten die Kollegen Husemann und Pochhammer, dass die Zahlungen für den Notdienst am Krankenhaus Friedrichshain „ auf ein Konto der Vivantes mit der Unterbezeichnung • „Nachtnotfalldienst Krankenhaus am Friedrichshain“ geleistet werden.
Konto Vivantes • Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Vorstand auf die widersprüchlichen Angaben hingewiesen. • Er hat angeregt, die bestehenden Zweifel dadurch zu beseitigen, dass in einer schriftlichen Erklärung des Kollegen Meyer versichert wird, dass es sich bei dem Konto ……… BLZ …….. im Jahr 2005 um kein persönliches Praxiskonto handelt. • Darüber hinaus hat er angeregt, dass Vivantes schriftlich versichert, dass es sich, dass es sich um ein Geschäftskonto des Krankenhaus Vivantes handelt und auf oben genanntes Konto eingehende Zahlungen der KZV Berlin von Vivantes vereinnahmt werden. • Diesbezügliche Erklärungen liegen dem RPA bis zum heutigen Tag nicht vor.
Honorarzahlung Prof. Lange und Andere • Für Fortbildungsveranstaltungen 14.000.- Euro • weitere Zahlungen
Geschenke Anlässlich des 60. Geburtstages des Kollegen Dr. Gromball liegen dem RPA zwei Quittungen folgenden Inhalts vor: • Schotts Sammelsurium 16.- € • Schotts Sammelsurium Essen und Trinken 16.- € • Harry Potter und der Halbblutprinz 22,50 € • Glückskekse 3,90 € • Olivenöl 29,50 € • Wurst 37.- € • Trüffelöl 8,20 € • Aceto Balsam. 24.- € • Gesamtsumme 157,10 € • Kollege Dr. Husemann lässt sich hierfür 141,10 € bar auszahlen.
Schlussbemerkung I • Die Mitglieder des RPA sind sich bewusst, dass ihr Bericht nicht die ganze „Wahrheit“ unserer KZV darstellt. • Es ist die kritische Betrachtung über den Umgang mit den anvertrauten Verwaltungsbeiträgen der Kollegenschaft durch die KZV Berlin. • Zweifellos steht unser Bericht im Widerspruch zu dem Ihnen auch vorliegenden „positiven“ Prüfbericht der KZBV.
Schlussbemerkung II • Ob die KZV Berlin eine Zukunft hat und noch gebraucht wird, hängt auch davon ab, was wir aus unserer Selbstverwaltung machen und ob wir in der Lage sind grundlegende berufsethische Standards glaubhaft durchzusetzen. • Hierzu braucht es mehr Bereitschaft zu größtmöglicher Transparenz und die Einsicht, für aufgezeigte Mängel die Verantwortung zu übernehmen. • Selbstverwaltung ist nämlich kein Selbstläufer, sondern vor allen Dingen Ergebnis von Verantwortung gegenüber den Kolleginnen und Kollegen die mit ihrem Geld diese KZV finanzieren.