130 likes | 229 Views
Franz Rauter Tiroler Raumordnung: Neue Chancen durch Planungsverbände. Ausgangssituation vielfache Gemeindezusammenarbeit in Zweckverbänden
E N D
Franz Rauter Tiroler Raumordnung: Neue Chancen durch Planungsverbände
Ausgangssituation • vielfache Gemeindezusammenarbeit in Zweckverbänden • jedoch bisher unzureichende Instrumente und nur eingeschränkte Bereitschaft zur Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung und der räumlichen Entwicklung (⇨vielfach Konkurrenzsituationen zwischen Gemeinden) • bisherige Instrumente (Kleinregionen/Regionalbeiräte) nur in wenigen Fällen wirklich erfolgreich • dem gegenüber • steigender Bedarf an regionaler Zusammenarbeit • durch stark gestiegene Mobilität rasante Zunahme räumlicher Verflechtungen • steigende Anforderungen an wettbewerbsfähige Wirtschaftsstandorte • Ausdünnung der ländlichen Infrastruktur, zugleich steigende Nachfrage nach bestimmten Leistungen der Daseinsvorsorge • Aufgabenfülle vor allem für kleine Gemeinden zunehmend schwerer zu bewältigen • knapper werdende Finanzmittel
Zielsetzungen • Grundsätzlich • Stärkung der Regionen unter Wahrung der Gemeindeautonomie • Definition der regionalen Handlungsfelder sowohl „Bottom-up“ (von den Gemeinden her) als auch „Top-down“ (vom Land her) • Schaffung einer institutionellen Plattform, die Regionen handlungsfähig macht • Vernetzung mit anderen Einrichtungen, die die Zusammenarbeit fördern, Vermeidung von Doppelgleisigkeiten • bessere Abstimmung von Ordnungs- und Entwicklungspolitik • im Hinblick auf • Schaffung besserer Voraussetzungen für eine abgestimmte räumliche Entwicklung in funktionell eng verflochtenen Räumen • regionale Abstimmung der örtlichen Raumordnung • Standortoptimierung für Infrastruktur und Wirtschaft • Erzielung von Kostenvorteilen durch gemeinsame Besorgung von Aufgaben • Verbesserung der Voraussetzungen für ein aktives Standortmarketing • effizienten Einsatz öffentlicher Mittel • stärkeres Gewicht gegenüber „oberen“ Instanzen • ⇨ im Vordergrund steht der langfristige Nutzen für alle Beteiligten
Rechtliche Grundlagen Bundes-Verfassungsgesetz Bestimmungen über Gemeindeautonomie und Zusammenarbeit von Gemeinden (Art. 115 – 120) Tiroler Landesordnung 1989 Bestimmungen über Gemeinden (Art. 72 – 78) Tiroler Gemeindeordnung 2001 Bestimmungen über Gemeindeverbände (§§ 129 – 142) Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 Bestimmungen über regionale Raumordnung (§§ 23 - 26)i.d.F. LGBl. Nr. 35/2005 sowie VO der Landesregierung über die Bildung von Planungsverbänden und über die Erlassung einer Satzung für diese Gemeindeverbände (dzt. Entwurf, Begutachtung abgeschlossen) ⇨ Planungsverbände bilden keine eigene „Kompetenzebene“ ⇨ sie besorgen Aufgaben für Gemeinden und für die Landesregierung ⇨ die Entscheidungskompetenz bleibt bei den Gemeinden und beim Land
Organisation • Für Planungsverbände gelten die organisationsrechtlichen Bestimmungen der Tiroler Gemeindeordnung • gemeinsame Satzung mit Verordnung der Landesregierung • Organe: • Verbandsversammlung Bürgermeister der Verbandsgemeinden • Obmann • Verbandsausschuss (wenn mehr als 12 Gemeinden) Obmann, Obmann-Stv., 3 weitere Mitglieder • Überprüfungsausschuss 3 Mitglieder • Sitz und Geschäftsstelle: Gemeinde des Obmannes, Gemeindeamt • Grundprinzip: schlanke Strukturen, keine neue bürokratische Ebene, Beauftragung von Dienstleistern zur Besorgung konkreter Aufgaben
Abgrenzung der Planungsverbände • nach raumordnerischen Gesichtspunkten • ausgehend von natürlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten • Bandbreite: • überschaubar um regionale Identifikation und Zusammenhalt zu ermöglichen • groß genug um tatsächlich Synergien zu ermöglichen • nicht gegen den ausdrücklichen Willen der betreffenden Gemeinden • aktueller Entwurf: • 36 Planungsverbände • 3 – 25 Gemeinden • 2.800 – 37.500 Einwohner • Sonderfall Stadtregion Innsbruck
Finanzierung • Beiträge der Gemeinden Schlüssel nach Einwohnerzahl (dzt. noch in Diskussion) • Einnahmen aus Leistungen • Zuschüsse des Landes Richtlinie in Vorbereitung • Kostentragung des Landes bei der Erstellung von Raumordnungsprogrammen/Raumordnungsplänen
Aufgaben • übertragener Wirkungsbereich • und • eigener Wirkungsbereich • - Unterstützung der Verbandsgemeinden bei den Aufgaben der örtlichen Raumordnung • - Übertragung weiterer Aufgaben aus dem eigenen oder übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinden
Aufgaben – übertragener Wirkungsbereich • Mitwirkung an der Erlassung von Raumordnungsprogrammen oder an der Ausarbeitung von Raumordnungsplänen für das ganze Verbandsgebiet, für Teile davon oder für mehrer Verbände gemeinsam • Planungsverbände haben von sich aus Vorschläge für die Erarbeitung derartiger Regionalprogramme oder Regionalpläne an die Landesregierung zu erstatten • Landesregierung prüft, ob der Vorschlag grundsätzlich zielführend ist und beauftragt ggf. Planungsverband mit der Durchführung des Planungsprozesses und der Durchführung des Begutachtungsverfahrens • Kosten in diesem Fall vom Land zu tragen • endgültige Beschlussfassung über Regionalprogramm/Regionalplan durch Landesregierung
Aufgaben – eigener Wirkungsbereich • Unterstützung der Gemeinden bei der örtlichen Raumordnung gemäß den von den beteiligten Gemeinden konkret erteilten Aufträgen; • das kann z.B. sein • gemeinsame Aktualisierung von Bestandsaufnahmen, bzw. Erstellung von Planungsgrundlagen • abgestimmtes Vorgehen bei der Fortschreibung der örtlichen Raumordnungskonzepte • gemeinsame Durchführung der SUP (Umweltprüfung nach dem Tiroler Umweltprüfungsgesetz) • gemeinsame Vergabe von Planungsleistungen an Ortsplaner • weitere Aufgaben aus dem eigenen oder übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinden gemäß den von den beteiligten Gemeinden konkret erteilten Aufträgen • das kann z.B. sein • der gemeinsame Einsatz von Sachverständigen v.a. im Bereich des Baurechtes • die Standort-/Trassenfindung, Planung und Realisierung von Einrichtungen und Anlagen im regionalen Interesse • die Schaffung gemeinsamer Gewerbestandorte • die Sicherung bzw. Entwicklung des ÖPNV • die Entwicklung und Umsetzung regionalwirtschaftlich bedeutsamer Projekte ggf. in Zusammenarbeit mit dem Regionalmanagement • Zu diskutieren: Auf längere Sicht Übernahme von Aufgaben, für die bisher jeweils eigene Zweckverbände gebildet wurden, d.h. Planungsverbände als breite Plattform umfassender regionaler Zusammenarbeit
Netzwerke, Zusammenarbeit über Planungsverbände hinaus • keine Gebietsabgrenzung ist für alle Zwecke optimal • daher bei konkreten Aufgaben Flexibilität erforderlich, sowohl innerhalb des Planungsverbandes als auch bei verbandsübergreifenden Themen • besondere Situation in der Stadtregion Innsbruck erfordert spezielle Lösung: Vorschlag eigener Stadt-Umland-Verband • Zusammenarbeit der Planungsverbände mit weiteren relevanten Einrichtungen • Regionalmanagement • Schutzgebietsbetreuungen • Tourismusverbände • ⇨ Doppelgleisigkeiten vermeiden, Schnittstellen definieren; z.B. Regionalmanagement als Dienstleister für Planungsverbände in regionalwirtschaftlichen Fragen
Voraussetzungen für einen guten Start • Planungsverbände sind Werkzeuge - es braucht Menschen, die Werkzeuge benutzen • daher • gemeinsames Wollen in der Region, positive Grundeinstellung zur Kooperation und zur Nützlichkeit des Werkzeugs • engagierte Obleute und Mitglieder der Verbandsversammlung bzw. des Ausschusses • Definition der konkreten Schwerpunkte • Geduld ⇨ Zusammenarbeit muss wachsen • realistische Erfolgsmaßstäbe ⇨ zuerst: was haben wir in Bewegung gesetzt, welche Prozesse laufen; erst später: was ist konkret geschehen • und natürlich auch • rasche Klärung der noch offenen organisatorischen und finanziellen Fragen • Betreuung durch das Amt der Landesregierung