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Kommunaler Schutzschirm Hessen

Kommunaler Schutzschirm Hessen. Rahmenbedingungen. Leistungen des Landes. Entschuldungshilfe i.H.v . 5.243.438 € in Tranchen je nach Ablösungsmöglichkeit der Kassen- und Investitionskredite der Stadt und der Stadtwerke Volkmarsen

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Kommunaler Schutzschirm Hessen

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Presentation Transcript


  1. Kommunaler Schutzschirm Hessen Rahmenbedingungen

  2. Leistungen des Landes • Entschuldungshilfei.H.v. 5.243.438 € • in Tranchen je nach Ablösungsmöglichkeit der Kassen- und Investitionskredite der Stadt und der Stadtwerke Volkmarsen • Ablösung / Tilgung durch WI-Bank über 30 Jahre, lediglich Zinszahlungen durch Stadt • Zinsdiensthilfe vom Land i.H.v. 1 % • Zinsdiensthilfe vom Landesausgleichsstock i.H.v. 1 % (Jahr 1-15) • Zinsdiensthilfe vom Landesausgleichsstock i.H.v. 0,5 % (Jahr 16-30) KSH - Aktuelles

  3. Antragsverfahren • Ausschlussfrist: 29.06.2012 • bis dahin musste der schriftlich und elektronisch über den LK und das RP beim HMdF abzugebende Antrag incl. Grundsatzbeschluss StaVO vorliegen • der Antrag wird sowohl vom Landrat als auch vom Regierungs-präsidenten überprüft und mit einer Stellungnahme versehen an das HMdF gesandt (nach dem 29.06.2012) • der Antrag ist nichtgleichbedeutend mit Vertragsabschluss! • dieser erfolgt nach Abstimmung der Maßnahmen mit Beschluss der StaVO im November oder Dezember 2012 KSH - Aktuelles

  4. Verpflichtungen der Stadt- 1 - Für den Erhalt der Leistungen des Landes mussdie Stadt Volkmarsen gem. SchuSG und Durchführungs-VO folgende Verpflichtungen eingehen: • eine Vereinbarung mit der WI-Bank bzgl. der Ablösung der Darlehen schließen • eine Vereinbarung mit dem Land schließen, die beinhaltet: • Abbauzeitraum • Beginn: 2013 • Ende: spätestens 2020 • Konsolidierungsprogramm • Grundlagen: • durchschnittliches ordentliches Defizit 2010/2011 = 1.440.000 EUR (HH-Zahlen, da am belastbarsten) • Auflagen und Bedingungen der Aufsichtsbehörden bei den Haushaltsgenehmigungen • einschneidende Maßnahmen auf der Ertrags- und Aufwandsseite • Ziel: schnellstmöglicher Ausgleich des ordentlichen Ergebnishaushaltes • Abbauhöhe: 100 € / Einwohner / Jahr (Soll) = 3 Jahre für Volkmarsen KSH - Aktuelles

  5. Verpflichtungen der Stadt- 2 - • auch zukünftig jedes Jahr den ordentlichen Ergebnishaushalt ausgleichen • neue Maßnahmen beschließen, wenn die festgelegten Maßnahmen keinen Erfolg versprechen -> dies aber nur mit und erst nach Zustimmung des HMdIuS und HMdF • dem HMdF und der Aufsichtsbehörde halbjährlich, schriftlich und elektronisch (nach Muster) über die Durchführung der Maßnahmen zu berichten (incl. Beschluss Jahresrechnung) • Hinweis: Die Vereinbarung mit dem Land ist durch die StaVO mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zu beschließen KSH - Aktuelles

  6. Pflichtverletzungen- 1 - Begeht die Stadt Volkmarsen einen Verstoß gegen die Vereinbarungen oder die übrigen Verpflichtungen, hat sie mit folgenden Maßnahmen zu rechnen : • soll die Aufsichtsbehörde Maßnahmen nach dem 7. Teil der HGO ergreifen, um Verpflichtungen durchzusetzen; das HMdF und das HMdIuS werden darüber unterrichtet • wird der RP der Kommune eine Frist (1x verlängerbar) setzen, um durch zusätzliche Maßnahmen schnellstmöglich den Haushaltsausgleich herbeizuführen KSH - Aktuelles

  7. Pflichtverletzungen- 2 - • wird der RP die Einstellung oder Rückabwicklung der Entschuldungshilfe und der Zinsdiensthilfen prüfen, wobei • zunächst die Zinsdiensthilfen für die Zukunft vorläufig, dann • die Zinsdienst- und die Entschuldungshilfen für die Zukunft endgültig eingestellt und zusätzlich die Entschuldungshilfen für die Vergangenheit zurückgenommen werden und schließlich • beide für die Vergangenheit rückabgewickelt werden • bei 2) entsteht eine Forderung des Landes auf Erstattung geleisteter und Ersatz künftig zu leistender Zahlungen vom Land an die WI-Bank • Bei 3) ensteht zusätzlich noch eine weitere Forderung des Landes auf Erstattung der geleisteten Zinsdiensthilfen Ersatz des Refinanzierungs-schadens des Landes (3% der Leistungen des Landes an die WI-Bank) KSH - Aktuelles

  8. Pflichtverletzungen- 3 - • Ausnahme: unabwendbare, unerwartete Ereignisse, für die die Stadt keine Vorsorge treffen konnte, sie ohne eigenes Verschulden betroffen ist und die Verletzung auch durch umsichtiges und vorausschauendes Handeln nicht verhinderbar gewesen wäre KSH - Aktuelles

  9. Weitere Änderungen durch die Teilnahme am KSH • mit Bestandskraft der Vereinbarung mit dem Land gehen die Befugnisse hinsichtlich der Sanktionen bei Pflichtverletzungen, der Erstellung der Beurteilungsbögen sowie für die Genehmigung der Verpflichtungsermächtigungen, Kredite und Kassenkredite (also HH-Genehmigung) von der Kommunal-aufsicht beim Landkreis auf den Regierungspräsidenten über und zwar solange, bis wir nachweisen können, dass wir drei Jahre hintereinander einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt haben • Nach Erreichen des Ausgleichs des ordentlichen Ergebnishaushalts dürfen Kassen- und Investitionskredite nur noch aufgenommen werden, wenn der HH-Ausgleich trotz der geplanten Kreditaufnahme gewährleistet ist und die Aufsichtsbehörde dies genehmigt hat (Schuldenbremse) KSH - Aktuelles

  10. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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