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Brachttal und der Kommunale Schutzschirm. Bürgerversammlung am 13. September 2012. Kommunaler Schutzschirm – Was ist das?. Kommunaler Schutzschirm – Was ist das? 2. Kommunaler Schutzschirm – Wer ist warum dabei? 3. Kommunaler Schutzschirm – Was bringt das?
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Brachttal und der Kommunale Schutzschirm Bürgerversammlung am 13. September 2012
Kommunaler Schutzschirm – Was ist das? • Kommunaler Schutzschirm – Was ist das? 2. Kommunaler Schutzschirm – Wer ist warum dabei? 3. Kommunaler Schutzschirm – Was bringt das? 4. Kommunaler Schutzschirm – mitmachen?
Was ist das? Kurz gesagt: Der Kommunale Schutzschirm ist ein Programm zur Teilentschuldung von Kommunen mit besonders schlechter Haushaltslage nach dem Prinzip Hilfen gegen Konsolidierungsanstrengungen. Aus diesen Eckpunkten erklären sich alle folgenden Punkte!
Wer ist warum dabei? Für Kommunen, die • im Durchschnitt der Jahre 2005-2009 ein negatives ordentliches Ergebnis (= einen unausgeglichenen doppischen Haushalt) und • Kassenkreditbestände (entspricht in etwa Überziehungskrediten) im Durchschnitt der Stichtage 31.12.2009 und 31.12.2010 von mehr als 470 € hatten kommt die Teilnahme am Schutzschirm in Betracht.
Wer ist warum dabei? • Für Brachttal liegen die entsprechenden Werte bei • -136 € je Einwohner als Haushaltsergebnis 2005-2009 • Kassenkreditbeständen von 526 € je Einwohner Ende 2009
Wer ist warum dabei? Kommunen müssen unabhängig von ihren Einnahmen eine Vielzahl von Aufgaben erfüllen… … rund um die Uhr das wichtigste Lebensmittel sicher, sauber und sehr preiswert liefern…
Wer ist warum dabei? … auf den Straßen für Licht und Sicherheit sorgen…
Wer ist warum dabei? • … dafür sorgen, dass der Bus kommt …
Wer ist warum dabei? … das Vereinsleben fördern …
Wer ist warum dabei? … sich um Ihre Kinder und Enkel kümmern…
Wer ist warum dabei? … Friedhöfe betreiben …
Wer ist warum dabei? • …sie kümmern sich um Ihren Müll …
Wer ist warum dabei? … legen fest, wo wie gebaut werden darf …
Wer ist warum dabei? … sorgen für Sicherheit …
Wer ist warum dabei? … schaffen Platz für Sport und Spiel … usw.
Wer ist warum dabei? • Für Brachttal kommen zwei erschwerende Faktoren hinzu: • Die Gemeinde verfügt nur über unterdurchschnittliche eigene Steuereinnahmen. • Die Gemeinde ist stark auf Zuweisungen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer angewiesen. Dieser stagniert seit Jahren.
Wer ist warum dabei? Die Kommunen erfüllen viele Aufgaben, die für alle da sein müssen, aber keinen Gewinn abwerfen. Sinkende Steuereinnahmen, steigende Lasten: Die Löcher in den Haushalten werden größer. Keine Erholung nur aus eigener Kraft: Das Steueraufkommen 2012 liegt für Hessens Kommunen immer noch unter dem des Jahres 2008.
Was bringt das? Für Brachttal ergibt sich laut Gesetz zunächst folgender Entschuldungshöchstbetrag (Anlage zu § 2 Abs. 1 SchuSG): 2.985.967 € (= 46% der maßgeblichen Kassenkredite und Kreditmarktschulden Ende 2009 von ca. 6.554.000 €). Zur Tilgungshilfe kommen Zinsverbilligungen dazu. Ggfls. können sich – eine entsprechende Entscheidung des Landtags vorausgesetzt – die Entschuldungsbeträge durch Verwendung nicht in Anspruch genommener Entschuldungsbeträge anderer Kommunen erhöhen.
Was bringt das? Die Kommunen, die nach den Kennzahlen für die Teilnahme in Betracht kommen, entscheiden selbst über die Teilnahme. Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt lt. Ziff. 3.4 und 3.5 der Rahmenvereinbarung, § 1 Abs. 1 SchuSG nur auf Antrag. Der Antrag musste bis 29.06.2012 (Ausschlussfrist) gestellt sein. Der Antrag dient als Grundlage der Verhandlungen zwischen Kommune und Land über eine Vereinbarung.
Was bringt das? • Der Antrag – was wird wann geprüft? • § 1 SchuSV sieht folgenden Zeitplan vor: • Antragstellung bis 29. Juni 2012 (102 von 106 Kommunen sind so verfahren), gehen bei kreisangehörigen Gemeinden auch an Landräte • Stellungnahme des Landrats an Regierungspräsidenten bis spätestens 15.09.12 • Stellungnahme des Regierungspräsidenten bis spätestens 31.10.12 • Entscheidung durch hess. Finanz-/Innenministerium
Was bringt das? • Kernstück der Vereinbarung ist die Verpflichtung der Kommune • zum nächstmöglichen und danach dauerhaften Ausgleich des Haushalts • durch konkret zu vereinbarende individuelle Maßnahmen, § 3 Abs. 3 SchuSG. • Die Vereinbarung ist mit mindestens der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen, § 3 Abs. 3 Satz 3 SchuSG.
Was bringt das? „Grundsätzlich obliegt es der Kommune im Rahmen der Selbstverwaltung selbst zu entscheiden, welche eigenen Konsolidierungsmaßnahmen sie zur Erreichung des Haushaltsausgleiches vornimmt. Die Kommunen sollen ihre Haushalte über alle denkbaren Maßnahmen sowohl der Aufwand- als auch der Ertragseite konsolidieren.“ vgl. die Begründung zum Gesetzentwurf der Landesregierung LT-Drucks. 18/5317, S. 10.
Was bringt das? Für den Fall, dass eine Kommune die Vereinbarungen nicht einhält, kann die Aufsichtsbehörde nach §§ 138 – 141a HGO einschreiten, die Hilfen für die Zukunft einstellen und für die Vergangenheit rückabwickeln, § 4 Abs. 1 SchuSG. Dabei wird jeweils geprüft, ob die Kommune die Verletzung der Vereinbarung vermeiden konnte oder nicht.
Mitmachen? Die Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm löst die Haushaltsprobleme der Kommune nicht komplett. Sie muss aber einen beachtlichen Teil ihrer Verbindlichkeiten nicht aus eigener Kraft zurückzahlen – was sie sonst nämlich müsste. Die Teilnahme kann damit noch schwerwiegendere Konsolidierungsnotwendigkeiten vermeiden.