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Verfahren Annahme und Ausbildung von Promovierenden. 4-Schritt-Verfahren 1. Anbahnung und Kontakt 2. Exposé 3. Annahme 4. (Weiter-) Qualifizierung. 1. Anbahnung und Kontakt. Kontaktaufnahme mit der/dem potentiellen/gewünschten Betreuer_in Angaben zu: Lebenslauf Hochschulzeugnis
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Verfahren Annahme und Ausbildung von Promovierenden 4-Schritt-Verfahren 1. Anbahnung und Kontakt 2. Exposé 3. Annahme 4. (Weiter-) Qualifizierung
1. Anbahnung und Kontakt • Kontaktaufnahme mit der/dem potentiellen/gewünschten Betreuer_in • Angaben zu: • Lebenslauf • Hochschulzeugnis • Angaben zum potentiellen Promotionsthema • Evtl. Leseproben (Veröffentlichung oder wiss. Arbeit)
2. Exposé • Positive Rückmeldung; Aufforderung zur Einreichung eines ersten Exposéentwurfes • Umfang 8 – 15 Seiten • Struktur: • Problemstellung • Fragestellung / Erkenntnisinteresse • Forschungsstand (State of the Art) • Methodisches Vorgehen • Ggf. Ethik • Zeitplan • Literatur
3. Annahme • Bei Annahme des Exposés durch die/den Betreuer_in: • Einladung zum persönlichen Gespräch mit dem Betreuer/ der Betreuerin • Einladung zum DOZ • Erstvorstellung des Vorhabens beim DOZ • Bearbeitung des Exposes • Einreichung des Exposes beim Promotionsausschuss • Entscheidung über endgültige Annahme durch den Promotionsausschuss
4. (Weiter-) Qualifizierung • Teilnahme an Forschungskolloquien der Arbeitsgruppe der Betreuerin/ des Betreuers • Teilnahme am DOZ • Teilnahme an Angeboten der Graduiertenschule für Gesellschafts- und Geisteswissenschaften