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Verfahren zur Gewährung von Beiträgen an Schulbauten und Sporthallen

Verfahren zur Gewährung von Beiträgen an Schulbauten und Sporthallen. Allgemeine Anmerkungen.

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Verfahren zur Gewährung von Beiträgen an Schulbauten und Sporthallen

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  1. VerfahrenzurGewährung von Beiträgenan Schulbauten und Sporthallen

  2. Allgemeine Anmerkungen Das hier beschriebene Verfahren ist im Gesetz vom 11. Oktober 2005 über Beiträge an Schulbauten für den Kindergarten, die Primarschule und die Orientierungsschule (SGF 414.4) und seinem Ausführungsreglement vom 4. Juli 2006 (SGF 414.41) geregelt. Einleitend sei daran erinnert, dass nur Ausgaben subventioniert werden können, die einem anerkannten Bedürfnis entsprechen und die mit den Bestimmungen dieses Gesetzes und dessen Ausführungsreglementierung übereinstimmen (Artikel 8).

  3. Verfahren

  4. Machbarkeitsprüfung und Verfahren Hochbauamt Einreichung des Vorgesuchs Planung der Räumlichkeiten unter Berücksichtigung von pädagogischen, funktionellen und wirtschaftlichen Kriterien Prüfung des Raumprogramms und der Wahl des Grundstücks durch die Kommission für Schulbauten (SchulKo) Stellungnahmeder SchulKo Verfügung der RUBD

  5. Ausarbeitung des Projekts Wahl des Grundstückes • Simap • (Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen) • Informationsbulletin des GemA • Hochbauamt (Beratung) Vergabeverfahren gemäss Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen Übermittlung des Vorprojekts und des ungefähren Voranschlags zur Prüfung durch die SchulKo Stellungnahmeder SchulKo ohne Bemerkungen Stellungnahmeder SchulKo mit Bemerkungen Anpassung des Projekts Baubewilli-gungsverfahren BRPA Übermittlung der für die Berechnung des provisorischen Subvention erforderlichen Angaben

  6. Bauausführung Baukommission Übermittlung der Informationen zur Berechnung der endgültigen Subvention Staatsratsbeschluss

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